Normen für Flächenangaben Architekt

Diskutiere Normen für Flächenangaben Architekt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nach DVNBauO 26 muss der Raum min.20m2 haben - oder leistungsfähige Trockengeräte (steht da wirklich so;-))).

  1. #21 CPeters, 23.03.2009
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    Nach DVNBauO 26 muss der Raum min.20m2 haben - oder leistungsfähige Trockengeräte (steht da wirklich so;-))).
     
  2. #22 Bauflaute, 23.03.2009
    Bauflaute

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    Also ich habe gerade die Info bekommen das es sich bei den genannten Räumen (Waschküche, Trockenraum)
    um sogenannte Gemeinschaftsräume, wie sie in Wohnblöcken mit mehreren
    Nutzen vorkommen.


    und das bedeutet dann wohl das in einem EFH diese Räume als Wohnfläche laut WOVFL mit gerechnet werden
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2009
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    Da hier ausdrücklich auf Räume ausserhalb der Wohnung Bezug genommen wird, sehe ICH so, dass bei ALLEN anderen, diese unabhängig von ihrer Lage NICHT anzurechnen sind.

    Worum geht es denn überhaupt???
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2009
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    Ist denn § 2 (3) 2 erfüllt ??????
     
  5. #25 Bauflaute, 23.03.2009
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    bei uns handelt es sich um ein EFH mit 2 -3 Räumen

    a.Heizungsraum 3,10m2
    b.Trockenraum 3,00m2


    und dieses werden wie gesagt mit gerechnet als WoVLV.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2009
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    Warum muss man Euch eigentlich immer alles sandkornweise aus der Nase ziehen.
    Wo liegen die Räume, wie sind sie belüftet und belichtet???

    Denn wenn § 2 (3) 2 WoFlVO nicht erfüllt ist, dann ist die ganze Debatte um Begriffe Kikifatz.
     
  7. #27 Bauflaute, 23.03.2009
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    beide Räume liegen im EG.

    Raum a. Heizungsraum besitzt kein Fenster und auch sonst keine lüftungen . Licht selbstverständlich
    Raum b.Trockenraum besitz ein Fenster sowie eine Lichtquelle
     
  8. #28 VolkerKugel (†), 23.03.2009
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    Grauzone hin ...

    ... Grauzone her,

    wenn der Trockenraum nicht irgendwo, sondern mitten im Wohnbereich liegt, zählt er zur Wohnfläche wie ein Abstellraum :konfusius .
     
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