Drehsperren

Diskutiere Drehsperren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo. Bei mir sind Drehsperren an Fenstern (1.OG, Gauben)angebracht worden. Nun hatte der Trockenmaurer die Gaubenwände so hoch gezogen,...

  1. legna

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    Hallo.

    Bei mir sind Drehsperren an Fenstern (1.OG, Gauben)angebracht worden.

    Nun hatte der Trockenmaurer die Gaubenwände so hoch gezogen, dass sich die Schlüssel der Drehsperren in den Gips gegraben haben.

    Es war so nicht mehr Platz für einen Abschluss dort (kleine Fensterbank).
    Darauf hin wurden die Drehsperren entfernt damit dort Platz für die Fensterbank ist.
    Als ich bemängelt habe, dass die Trockenmaurer dort nicht richtig gemessen haben, oder aber der Architekt ihnen die Berechnungen falsch gemacht hatte, kam die Meldung vom Architekten, dass die Drehsperren immer abzuschließen seien und der Schlüssel könne sich nicht in den Gips eingraben, da die Schlüssel immer abgezogen sein müssen. Sollte ich die Drehsperren entfernen (er hat natürlich gesehen, dass dies schon geschehen ist), dann wäre das meine Verantwortlichkeit. Die Fenster seien nur zur Reinigungszwecken ganz zu öffnen.

    Nun habe ich die Rechnung der Fensterbauer bekommen und dort ist fast der gleiche Wortlaut aufgeführt.

    Weder im Angebot, noch sonst wann wurde dies gesagt.

    Stimmt das, oder kann es noch andere Gründe haben, dass dies nun gesagt wird.

    Mit dem Architekten geht es momentan nur noch über den Anwalt, da er sich weigert Mängel anzuerkennen, oder mir Pläne und Protokolle zu geben, die vom Gutachter verlangt wurden.

    Gruß

    Legna
     
  2. #2 Pelztier, 30.03.2009
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    bezügl. der Aussage des Architekten zu den Drehsperren: Er hat recht!
     
  3. legna

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    Tja, dann verstehe ich nicht, wieso er mir das nicht schon vor einem Jahr gesagt hat, als man das hätte noch ändern sollen.
    Immerhin hat er die Bauaufsicht und alle Arbeiten als korrekt unterschrieben.

    Denn als er sich das damals angesehen hatte, da war keine Rede von Drehsperren müssen rein.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2009
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    Was soll denn die Drehsperre bewirken???

    Ersatz für Absturzsicherung??? Das DARF nicht sein!!! (Oder darf der/die Fensterputzer(in) abstürzen???
     
  5. legna

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    Ich denke schon Absturzsicherung.
    So dass man die Fenster nicht öffnen kann, sondern nur kippen.
    Und nur zum Putzen öffnen.
     
  6. #6 Pelztier, 30.03.2009
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    wie Ralf schon sagte, Drehsperren dürfen nicht als Absturzsicherung verwendet werden! Derjenige der die Fenster putzt kann ja dann auch abstürzen! Welches Glas wurde denn dort eingebaut???
     
  7. Baumal

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    wie in der klappsmühle (hab da zivildienst gemacht).
    wenn eine aufsichtsperson mit schlüsselgewalt daneben
    steht, darf das fenster geöffnet werden und der/die putzer
    darf (angeleint natürlich :D) putzen.

    dass diese art der "absturzsicherung" auch auf EFH ausgeweitet
    wurde ist mir neu...
     
  8. legna

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    In der Rechnung steht "Brüstungsverglasung als Absturzsicherheit, Verbundglas A1 8,5mm -16 mm SZR-8 mm Einscheibensicherheitsglas) sowie abschließbare Drehsperre
     
  9. #9 Pelztier, 30.03.2009
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    auf welcher Höhe sitzt denn der Brüstungsholm? Wenn der lt. Landesbauordnung in ausreichender Höhe ist, versteh ich den Sinn der Drehsperre überhaupt nicht.
     
  10. #10 esslinger, 30.03.2009
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    Das ist aber keine Verglasung nach TRAV
     
  11. legna

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    Hallo.



    Was ist denn TRAV?


    Habe nachgemessen, die Brüstung ist 62-64 cm hoch.
     
  12. #12 esslinger, 30.03.2009
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    TRAV bedeutet "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen" guxdu
    http://www.dibt.de/de/data/eTRAV.pdf
     
  13. #13 Pelztier, 31.03.2009
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    @ esslinger

    der Glasaufbau entspricht doch der TRAV. Beim angegebenen Aufbau könnte man sich höchstens noch über die Dicke der Folie streiten, die hat er aber nicht angegeben, ebensowenig wie die Größe der Scheibe.
    Geht man davon aus das die richtige Folie drinne ist und die Scheibe keine Überbreite hat ist es lt. TRAV richtig.
    Bitte um Korrektur wenn ich daneben liege.

    Gruß Andre:winken
     
  14. #14 esslinger, 31.03.2009
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    Hallo Andre,

    mal von der Größe abgesehen (die wissen wir ja nicht) kann man nicht unbedingt sagen, dass A1 = Float 4/=0,76PVB/Float4 ist (die Hersteller von A-Gläser lassen nichts genaues über die Folie raus) - aber A1 ist doch auch teurer als Float 4/=0,76PVB/Float4 und da wäre auch der richtige Stempel drauf
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2009
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    Dann sollte man DAS aber etwas leiser formulieren!!!

    ZUm Bleistift
     
  16. #16 Pelztier, 31.03.2009
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    und wenn ich dann sehe das innen sogar eine ESG 8mm anstatt 6mm drin ist und außen eine A1 Scheibe (die teurer ist als VSG 8mm mit 0,76PVB) reicht mir das für die TRAV aus.
     
  17. #17 Olaf (†), 31.03.2009
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    vom Glas:
    Das ist nicht absturzsicher - ob nun mit Schlüssel oder ohne!
    Bis 80 - 95 cm je nach LBO muss da was Festes, unveränderliches sein.
     
  18. #18 Pelztier, 31.03.2009
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    da geb ich Dir natürlich voll und ganz recht!
     
  19. #19 esslinger, 31.03.2009
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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    wenn das keine Scheibe nach TRAV ist, dann ist es keinen und nicht "Könnte keine Verglasung nach TRAV sein."
    In der TRAV steht:
    wenn ich richtig rechnen kann (8,5-2 x 4 mm Glas = 0,5 mm für Folie) ist das weniger als 0,76 mm!!!

    @ Andre:
    dir reicht es vielleicht - der TRAV nicht - außer du hast eine ZIE

    @Olaf: deinem Einwand geb ich recht
     
  20. legna

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    Und was bedeutet das jetzt für mich?
    Die beiden Fenster der Gauben sind 210 x 135 cm.
    In der Auftragsbestätigung hatten sie noch die Maße 2010 x 1715, in der Rechnung die Maße 2110 x 1430, fast 30 cm kleiner?

    Der Mehrpreis für die Brüstungsverglasung war 270 Euro netto/Gaube (4 Stück)
     
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