Garage: Treppe in den Keller

Diskutiere Garage: Treppe in den Keller im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wollen demnächst bauen und sind kurz vorm Einreichen des Eingabeplans. Nun haben wir folgendes Problem: Wir wollen von der...

  1. #1 Haringer, 09.05.2009
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    Hallo,

    wir wollen demnächst bauen und sind kurz vorm Einreichen des Eingabeplans.
    Nun haben wir folgendes Problem:

    Wir wollen von der Doppel-Garage in den Keller eine Treppe machen. die Türe zum Wohnhaus wird aber erst unten im Keller sein. In der Garage können wir sie nicht gebrauchen.

    Stimmt es, daß es in irgeneiner Verordnung steht (BayBO hab ich nix gefunden), daß dies so eigentlich nicht möglich ist, weil die Abgase sich dann im Keller sammeln (tiefster Punkt)

    Nur 2 Fragen:
    - In welcher Ausführung muß die Türe in den Keller des Wohnhauses sein? T30, rauchdicht?)
    - wenn obiger Fall stimmt, wo kann mans nachlesen und reicht hier nicht eine zyklische Entlüftung/Absaugung des Kellerboden?

    Wäre mir eine große Hilfe, wenn sich ein paar Experten hier äussern könnten!
     
  2. #2 Meister_Hans, 10.05.2009
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    Guten Morgen,

    Bei Kleingaragen bis 50 qm - auch wenn Sie sich im Haus befinden - bestehen keine expliziten Brandschutzanforderungen mehr, die Umfassungswände des Hauses müssen sowieso einer höheren Brandschutzanforderung entsprechen als die der Garage. So dürften sich hier keine Anforderung auch bezüglich der Abgase ergeben. Normalerweise läuft der Motor in der Garage ja nur zum Ein- und Ausfahren und da ist das Tor sowieso offen... Sollte es sich jedoch anders verhalten bitte korrigieren, ich lerne gerne dazu...

    So, nun zu Deiner zweiten Frage:

    Die Türen zu nicht zur Garage gehörenden Räumen (also die Verbindung Keller - Garage) muß mit einer feuerhemmenden, selbstschließenden Tür (also die Feuerschutztüren aus Stahlblech mit Einlage) ausgestattet sein, so lese ich das aus der Garagenverordnung §11 (1) 2.

    So ist das jedenfalls bei mir, ich habe die Garage im Keller, da ist die Durchgangstür so ausgeführt. Bei meinem Schwager hat auch keiner gemeckert, als er den Keller des Hauses bis unter die Garage geführt hat. Er hat allerdings zwei Türen, eine im Keller und eine im Erdgeschoss die in die Überdachung vor der Haustür (also eigentlich ins Freie) führt... Aber das ist ja eigentlich second, da die Tür im Keller trotzdem da ist...
     
  3. #3 fmw6502, 10.05.2009
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    Hallo,

    wir haben keine Brandschutztür zw. Haus und Garage. Das gab schon bei einigen Handwerkern Verwunderung, aber mein Planer war da sattelfest.
    Vielleicht kann mal ein bay. Bauexperte dies hier erläutern... :winken
    Mein Nachbar baut unterkellerte Garage mit Arbeitsöffnung. Vermute, daß er auch keine besonderen Auflagen hat.

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. #4 Schwarz, 10.05.2009
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    kleingarage ist richtig, wenn <100m².

    aber keine brandschutzanforderung würde ich so nicht unterschreiben.
    was mir bei der fragestellung noch nicht ganz klar ist, ist ob die garage jetzt schon in den keller integriert ist oder nicht. steht sie neben dem haus und wird an den keller angebunden? hanghaus mit keller? sonstige lösung?

    abhängig von der klasse des gebäudes ergeben sich anfoderungen an die feuerwiderstanddauer des untergeschosses und ggf. dem rest des gebäudes. in der regel eine mindestens feuerhemmende bauweise im ug, falls keine ausschlusskriterien vorliegen. siehe bayr. bauordnung

    die garage an sich hat keine solche anforderung, wenn
    1. es sich um eine quasi freistehende garage handelt
    2. es eine offene kleing. (carport) ist
    3. die g. in einem sonst anders genutzten gebäude ohne anforderung ist

    ansonsten liegt sie bei feuerhemmender bauweise. somit ist anforderung die an die wände und decken (mindestens) deckungsgleich mit der des untergeschosses. (außer es gibt inzwischen eine neuere garagenverordnung in bayern als die von 1993 auf dem stand von 2001).

    die verbindung zu anderen räumen ist wie schon oben geschrieben als feuerhemmende tür mit anforderungen an den rauchschutz auszubilden.
    ausnahmen gibt es nur für offene kleing. und die verbindung zwischen kleing. und abstellräumen.

    anforderungen an die lüftung bestehen nur bei mittel- und großgaragen.

    früher hat man das bei den kleineren garage in der regel konstruktiv durch ein paar lüftungsöffnungenn in der außenwand gelöst (lüfterbaustein). in zeiten der enev ist hier nun natürlich entsprechend sorge zu tragen, falls ihr die garage im nachweis dem beheizten raum zugeschlagen habt bzw. beheizen wollt.

    schwarz
     
  5. #5 Haringer, 11.05.2009
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    Vielen Dank schon mal für die Antworten!

    Die Garage ist eine ganz einfache Doppelgarage, welche an die Ostseite nach hinten versetzt an das Wohnhaus angebaut ist. Im linken Teil der Garage führt dann eine Treppe in den Keller. Direkt unter der Haustüre an der Ostseite des Wohnhauses befindet sich dann auch die Verbindungs-Türe im Keller. Es ist quasi der Eingangsbereich unterkellert.
    Eine T-30 Türe werde ich sowieso einbauen, mir gehts eigentlich nur, ob dies so zulässig ist, wegen den Abgasen. Das mit den Kleingaragen unter 100m² hab ich auch gelesen, jedoch steht leider nichts von meinem Fall drin.
     
  6. #6 Haringer, 12.05.2009
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    Hallo,

    muß man eigentlich in das Forum erst einen Grundriss einstellen, daß sich auch mal Architekten auf eine Frage melden?
    Würde mich über noch mehr Resonanz freuen!
     
  7. Baumal

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    ... der kollege Schwarz hat doch alles gesagt?
    und wenn ich so etwas lese habe ich weder zeit
    noch lust mich reinzudenken....
     
  8. #8 Haringer, 12.05.2009
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    Und jetzt würde mich noch ein plausibler Grund interessieren, was an meinem Satz diese Unlust hervorruft?
     
  9. Baumal

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    ... usw.
     
  10. #10 Haringer, 12.05.2009
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    Dann lies Dir doch bitte Beitrag #5 durch. Da wäre es erklärt. Und wenn es ein Hanghaus wäre, hätte ich bereits bei #1 von einem Hanghaus geschrieben. Und wenn die Garage Teil des Kellers wäre, bräuchte ich von der Garage auch keine Treppe mehr in den Keller.
     
  11. Baumal

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    ... ich bin doch nicht weiter als beitrag 1 gekommen. :D

    eine kellerabgangstreppe von einer garage in einen
    kellerraum ist no problem.. (jedenfalls in BW, in Bayern wirds
    auch so sein).
     
  12. #12 Haringer, 12.05.2009
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    Endlich.... :winken Vielen Dank!
    meine Frage nur:
    Der Kellerraum ist der Keller des Wohnhauses. Die Fragen deshalb:
    Muß auch hier eine T30 Türe rauchdicht verbaut werden
    und
    Die Abgase der Garage fallen ja die Kellertreppe (tiefster Punkt) hinunter. Unten stauen Sie sich vor der Türe, deshalb Verstickungsgefahr. Meinte zumindest mein Planer. Er ergänzte dazu folgende Abhilfen:
    - eine Schwelle vor der Treppe in den Keller, damit die Abgase da nicht runterpurzeln können (für mich unbrauchbar, möchte nicht wissen was da die BG sagen würde)
    - Die Türe oben in die Garage rein (unpraktisch, da der Gang nach dem Kellerabgang gleichzeitig als Maschinenlager genutzt wird)
    - Montage einer Absaugung des Kellerbodens vor der Türe zum Wohnhaus(wäre für uns kein Problem, aber warum einbauen wenn nicht erforderlich)
    Aber es ist eine Garage mit ca. 45qm und zählt somit zu den Kleingaragen.

    Deshalb wende ich mich an dieses Forum!
     
  13. Baumal

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    die ämtler werden T30 fordern.
    ist doch kein problem??...

    das mit den abgasen und erstickungsgefahr
    kann ich nicht nachvollziehen... wer läßt seine
    karre schon in der garage laufen, bei diesen
    spritpreisen, außer in suizidabsicht....?
     
  14. #14 Schwarz, 12.05.2009
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    T30-RS und gut is'

    Folgend aus der bayrischen GaVO
    § 11 Verbindung zu anderen Räumen und zwischen Garagengeschossen
    (1) Flure, Treppenräume und Aufzugsvorräume, die nicht nur der Benutzung der Garagen dienen, dürfen verbunden sein
    1. mit geschlossenen Mittel- und Großgaragen nur durch Räume mit feuerbeständigen Wänden und
    Decken sowie mindestens feuerhemmenden, rauchdichten und selbstschließenden in Fluchtrichtung
    aufschlagenden Türen (Sicherheitsschleusen); zwischen Sicherheitsschleusen und Fluren oder
    Treppenräumen sowie Aufzugsvorräumen genügen selbstschließende und rauchdichte Türen,
    2. mit anderen Garagen unmittelbar nur durch Öffnungen mit feuerhemmenden, dicht- und
    selbstschließenden Türen.
    (2) Garagen dürfen mit sonstigen nicht zur Garage gehörenden Räumen unmittelbar nur durch Öffnungen mit selbstschließenden und mindestens feuerhemmenden Türen verbunden sein.
    3 (…)
    (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Verbindungen
    1. zu offenen Kleingaragen,
    2. zwischen Kleingaragen und Räumen oder Gebäuden, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 m² Grundfläche haben.


    Über Sinn und Unsinn einer Schwelle kann man sicher streiten. Welche BG sollte da meckern? Oder ist es ein Gewerbebau?
     
  15. #15 Schwarz, 12.05.2009
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    vergessen:

    Jetzt kann ich natürlich darüber streiten, ober die ominöse Kellertreppe Teil der Garage oder des Hauptgebäudes ist.
     
  16. #16 Haringer, 12.05.2009
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    Vielen Dank für die Info´s!

    T30 ist sicher kein Problem, solange sie sich unten im Kellergeschoß befindet.
    Es wird Teil Gewerbe/Teil Privat. Das heißt noch ist alles Privat geplant, da sich das Gewerbe an einem anderen Standort befindet. Wir wollen aber später mal das Büro in den Keller ins Privat-Gebäude legen. Damit wir am jetzigen Standort mehr Platz für Besprechungsräume und Lager haben.

    Schwelle: Unser Planer meinte vor der Treppe einfach eine Stufe "bergauf", bevor die Treppe nach unten geht. Und das ist für mich :Baumurks
    Deshalb mein Gadanke mit der Berufsgenossenschaft.
     
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