BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

Diskutiere BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Einspruch Habe im Frühjahr auch eine Rechnung bekommen über 2400 Helferstunden. Da diese größtenteils von meinen Eltern und Geschwistern...

  1. #81 Peters123, 03.06.2009
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    Einspruch

    Habe im Frühjahr auch eine Rechnung bekommen über 2400 Helferstunden. Da diese größtenteils von meinen Eltern und Geschwistern geleistet wurden, habe ich unter Berufung auf das Urteil Einspruch eingelegt und bis jetzt nichts mehr gehört.
     
  2. cswob

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    Moin...

    dann hast Du bisher Glück gehabt. Bei uns sind es knapp 3000 Stunden - geleistet durch engste Verwandte. Einspruch mit mehreren Urteilen eingelegt, dem wurde natürlich nicht statt gegeben - daher mittlerweile Klage von uns eingereicht.

    Zu erwartender Termin für den Gerichtstermin...3 - 5 Jahre, achso, fast vergessen. Eine eingereichte Klage setzt die Aufschiebende Wirkung der Beitragszahlung natürlich nicht wieder in Kraft - d.h. erstmal Beiträge leisten und wenn später festgestellt wird es waren doch Gefälligkeitsleistungen, dann bekommen wir unser Geld selbstverständlich wieder.
     
  3. #83 Peters123, 10.06.2009
    Peters123

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    Na dann Prost - wieso schreitet hier keine
    Politik oder Verbraucherzentrale oder WISO
    oder sonstwer ein? In welchem Rechtsstaat
    leben wir denn, das Ganze schreit ja wirklich zum Himmel!

    Sind die denn noch ganz bei Trost???????
     
  4. Robin

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    Wenn ich das alles so lese wird mir auch schlecht ...

    Wobei das Problem an sich nicht die BG Bau an sich ist, sondern der Wortlaut des Gesetzes und das, was Juristen mit diesem angestellt haben (anderes prominentes Beispiel wäre auch das deutsche Steuerrecht) ...

    Ein Bearbeiter in der BG Bau ist nunmal an Recht und Gesetz gebunden ... ich kann vollkommen verstehen, dass sich bei der Problematik mit der Gefälligkeitsleistung die Katze in den Schwanz beißt ... Nur wenn Gerichte eben nach geltendem Recht das Gesetz so ausgelegt haben, muss sich auch der Bearbeiter dran halten, ob das jetzt subjektiv ungerecht ist oder nicht ...

    Fakt ist man müsste die Ursache für diese Misere beseitigen ... und ich glaube da kommt man um eine Änderung des Gesetzes nicht drum herum ...


    Gruß
    Robin
     
  5. Nisha

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    Eisbergspitze

    Hallo, melde mich seit längerer Zeit auch mal wieder zu Wort. Die Situation ist tatsächlich so fatal wie teilweise hier von Betroffenen geschildert. Das Ganze ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Ich bekomme seit Wochen und Monaten immer mehr Anfragen, Hilferufe, Erfahrungsberichte und Bitten um Unterstützung.
    Schön wäre es aber, wenn ALLE, und damit meine ich auch ALLE, dies auch hier im Forum und im Thread kommunizieren würden. Nur so wird erkennbar, dass es sich hierbei beileibe nicht um Einzelfälle handelt - also traut Euch!! Nur so wird sich ggf. irgendwann mal auch v. rechtlicher Seite etwas ändern können. P.S. Nützlich ist es sicher auch, sich an das jew. zuständige MdB (Mitglied des Bundestages) des Wohnsitzes zu wenden. Irgendwie nervt die das dann so, dass wirklich mal was unternommen wird.

    Grüße Nisha
     
  6. #86 Peters123, 07.09.2009
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    So, bei mir hat sich jetzt auch einer von den Prüfgeiern angekündigt, na der berkommt was zu hören......
     
  7. Julius

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    Wieso zu hören?
    Zu lesen wäre besser!
    Sage den Termin bitte schriftlich im Vorfeld ab oder verlege ihn an neutralen Ort.
     
  8. Nisha

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    Fernsehreportage

    Hallo, ein Fernsehsender ist nun an mich herangetreten, der über die Vorgehensweise der BG eine Reportage drehen will - falls hier noch jemand auf seine Probleme und seinen Ärger mit der BG hinweisen möchte, bitte Info an mich

    Gruß Nisha
     
  9. #89 Benberlin, 10.03.2010
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    Probleme mit der Bau BG

    ich habe schon seit 2000 grosse Probleme mit der Bau BG.
    Ich hatte mich damals selbstständig gemacht und bekam kurze Zeit später die Anmeldebestätigung der Bau BG zugesand. Da ich alleine, d.h. ohne Mitarbeiter selbständig in der Baubranche gearbeitet habe, versicherte ich mich privat.
    Dieses teilte ich der Bau BG mit. Ich stellte auch einen Antrag auf Befreiung, diesem wurde 2001 auch stattgegeben. Ich erhielt dennoch laufend weiterhin Gebührenbescheide. Am 01.01.2003 wechselte ich die Branche ( Bürobedarf ), ich hätte also mit der Bau BG nichts mehr am Hut, denkste. Ich erhalte laufend, bis zum heutigen Tage Rechnungen, Beitragsbescheide, Umlagebescheide und Säumniszuschläge von der Bau BG, obwohl ich alles abgemeldet habe. Ich hatte zwischenzeitlich schon Vollstreckungsankündigungen mit Erzwingungshaft durchgestanden, dann eine Ratenzahlung vereinbart, alles abgezahlt und am 02.03.2010 die nächste Vollstreckungsankündigung im Briefkasten. Jetzt für Umlagebescheide 2000, 2001 und Säumniszuschläge 2001 - 2004 und 2007-2009. Ich überlege mir Strafanzeige gegen den betreffenden Mitarbeiter zu stellen, der über den gesamten Zeitraum für mich zuständig war und mir 2009 erklärt hat, dass alles erledigt sei.
     
  10. Julius

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    Wenn es so war, wie geschildert, dann solltest Du das tun - und zwar so schnell wie möglich!
     
  11. R.B.

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    Ist Dir schon einmal in den Sinn gekommen einen Fachanwalt zu beauftragen?
    Alleine stehst Du doch auf verlorenem Posten, zumal wenn Du die Rechtslage nicht eindeutig kennst.

    Das Schlimmste was Du in Deiner Situation machen kannst, ist abwarten und hoffen dass sich alle erledigt.

    Ich weiß, ein Anwalt kostet erst einmal Geld, aber Du hast vermutlich schon mehr umsonst bezahlt als der Anwalt jemals gekostet hätte.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #92 Steffi23, 25.05.2010
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    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage.. Mein Freundund ich sanieren gerade und wollen nun auch das Dach machen. Alles in eigen Leistung und mit Verwandten und Bekannten, wo man sich ständig hilft..
    Ich habe mal die BG Bau Hamburg angeschrieben! Hier mal meine Mail :

    Hallo,

    mein Name ist Stephanie Schulz und ich habe mal eine ganz bescheidene Frage. Mein Partner und ich sind am überlegen ob wir unser Dach neu decken, dies allerdings in eigen Regie. Wir haben auch Helfer, welche uns unendgeltlich helfen würden (sind sehr gute Freunde und der Vater meines Freundes).

    Ich möchte mich vorher kundig machen, da ich alles versichern möchte, denn es kann schnelles etwas passieren wie man schauen kann.
    Wenn wir nun z.B. 4 Helfer haben und diese komlett absichern möchten, müssen wir die bei Ihnen anmelden, ist das richtig? So habe ich es aus dem Internet erfahren. Wann spätestens müssten diese gemeldet werden. Was kostet die Absicherung? Kann man das Steuerlich geltend machen?

    Ich bitte um kurze Rückmeldung und bedanke mich im Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Steffi Schulz

    und hier die Antwort:


    Sehr geehrte Frau Schulz,

    bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 22.05.2010 möchten wir Ihnen mitteilen, dass die BG Bau Hamburg der gesetzliche zuständige Unfallversicherungsträger für alle Arbeiten des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes sowie für alle Hilfskräfte bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ist. In den Zuständigkeitsbereich fallen alle Bauarbeiten die in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt werden. Diese sind uns spätestens zwei Wochen vor Baubeginn anzuzeigen.

    Bei der Ausführung von Bauarbeiten besteht für den Bauherrn kraft Gesetzes eine Pflichtmitgliedschaft als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der BG Bau. Der Bauherr hat gesetzliche Melde- und Nachweispflichten zu erfüllen, damit von hieraus geprüft werden kann, ob und ggf. in welchem Umfang gesetzlicher Unfallversicherungsschutz zu gewähren ist/war. Meldepflichten bestehen auch wenn das Bauvorhaben bereits abgeschlossen ist.

    Nach § 192 Abs. 5 SGB II ist der Bauherr verpflichtet auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers Auskunft darüber zu erteilen, welche Unternehmen mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt wurden.

    Des Weiteren ist ebenfalls bekannt zu geben, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden. Diesbezüglich hat der Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten einen Nachweis gemäß § 165 Abs. 2 SGB II einzureichen. Gemäß § 165 Abs. 4 SGB II hat der Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten Aufzeichnung zur Bauausführung zu führen (Bautagebuch) und diese mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

    Ferner möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Bauherr bei der Ausführung von Bauarbeiten nicht kraft Gesetzes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert ist. Für alle bei Eigenbauarbeiten tätig gewordenen Hilfskräfte (hierzu zählen insbesondere auch Söhne, Töchter, Bekannte, Nachbarn, Freunde, Verwandte, etc.) besteht gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Hierbei ist es unerheblich,
    ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Entgelt beschäftigt werden.

    Bezüglich Ihres Lebensgefährten teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Lebensgefährte bei der Ausführung von Eigenbauarbeiten an Ihrem Bauvorhaben zum Kreis der beitragspflichtig versicherten Personen
    gemäß § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII gehört, sofern dieser nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist oder sich maßgeblich an der Finanzierung beteiligt.

    Dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz steht eine Beitragspflicht gegenüber. Die Beiträge werden anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Helfer errechnet. Eine Befreiung von diesem Pflichtversicherungsschutz ist nicht möglich. Auch eine bestehende private Unfall- oder Haftpflichtversicherung kann den kraft Gesetzes bestehenden Unfallversicherungsschutz keinesfalls aufheben, sondern nur eine zusätzliche Absicherung für die Hilfskräfte bedeuten.

    Zu der Frage, ob die Beiträge für die geleisteten Arbeitsstunden der Helfer steuerlich geltend gemacht werden können, bitten wir Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

    Zur weiteren Information haben wir Ihnen unser Merkblatt für Bauherren dieser Antwort angehängt.

    Wir hoffen Sie hinreichend informiert zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen




    Was soll ich denn nun daraus erlesen`? Ich habe jetzt mal eine Mail zurück geschickt und gefragt ob irgendetwas ausgeschlossen ist, da ja viele Bekannte helfen, denen wir auch schon oft geholfen haben.

    Mal schauen was zurück kommt.:think :bau_1:
    Wie versteht ihr die Mail von der guten Frau?
     
  13. #93 Steffi23, 25.05.2010
    Steffi23

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    Achso mal noch eine Frage: Wie lange muss ich den Kram bei der BG denn bezahlen? Dachdecken dauert ja nur 2- 3 Wochenenden!:yikes
     
  14. #94 Pascal82, 26.05.2010
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    hallo,

    am besten du hättest garnicht angefragt,
    fürs dach "um" decken brauchst du doch keinen bauantrag,
    also weis die bg-bau normalerweise auch nichts und du musst nichts zahlen!


    ich kann echt nicht verstehen wie manche bauherren tatsächlich über 3000 helfer stunden angeben.........

    das soll natürlich keine aufforderung zum betrügen sein!!
     
  15. #95 Bauwahn, 26.05.2010
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    Das war's aber schon fast. Bauantrag oder nicht ist erst mal egal.

    Entscheidend sind die Stunden, die gearbeitet werden, Pro Helfer und geleisteteter Stunde sind so zwischen 1,50 und 2 € zu bezahlen (natürlich nur für die, die auch wirklich gearbeitet haben).

    Allerdings solltest Du nochmal auf den Absatz
    eingehen und Dir bestätigen lassen, dass Deine Helfer in jedem Fall versichert sein werden und im evtl. Leistungsfall auf die Einrede der "Gefälligkeitsleistung" verzichtet wird.
     
  16. #96 Steffi23, 26.05.2010
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    ja das mache ich.. das ist ein guter Tipp-... ich bin wirklich mal gespannt was die gute Frau mir da zurück schreibt.

    Aber auf meine Frage wie lange man das bezahlen muss habe ich noch immer keine Antwort. :mega_lol: Aber ich denke mal nur so lange wie es dauert, oder?
     
  17. #97 Bauwahn, 26.05.2010
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    Ich schrieb doch: Bezahlt wird für die geleisteten Arbeitsstunden. Nachträglich. Egal ob das an 2 Tagen oder in einem halben Jahr erledigt wird.
    Wenn nicht mehr gearbeitet wird, kostet's auch nichts.
     
  18. #98 Steffi23, 28.05.2010
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    oh.. ok ... denn danke ich euch ersteinmal für die Antworten. Ich werde meine Helfer auch anmelden ist mir sicherer. Scheiß auf ein paar 100 Euro, aber wenn wirklich mal was passiert habe ich lieber paar Euro ausgegeben und muss nicht mein ganzes Leben ein schlechtes Gewissen haben bzw. noch schlimmer mit meinem ganzen Privatvermögen haften!
     
  19. Didl

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    Dann machst du aber besser eine private Bauherrenhaftplichtversicherung. Ist billiger, und die Wahrscheinlichkeit, dass gezahlt wird ist höher!
     
  20. #100 Baufuchs, 30.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das entbindet allerdings nicht von der Pflicht, die Helfer bei der BGBau anzumelden. (und die entsprechenden Beiträge zu zahlen)
     
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