Grenzabstände bei Neubauten

Diskutiere Grenzabstände bei Neubauten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir planen einen Neubau. Meine Frage, wie weit muss man mit einem Neubau von Grenze des Nachbarn wegbleiben ? 3 Meter oder gibt es...

  1. Haus

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    Hallo,

    wir planen einen Neubau.
    Meine Frage, wie weit muss man mit einem Neubau von Grenze des Nachbarn wegbleiben ? 3 Meter oder gibt es auch möglichkeit auf 2,5 Meter zu gehen.
    Ort: Heilbronn (Baden-Württemberg), reines Wohngebiet.
    Grundstück ist "nur" 12 Meter breit, wir wollen das Maximum rausholen.
    Im Voraus, vielen Dank!
     
  2. #2 Fragenmonster, 20.06.2009
    Fragenmonster

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    also, bei uns muss man links und rechts 3 m und vorne zur Strasse und hinten 5 m Abstand einhalten. Die Garage (keine Wohnfläche) darf man direkt an der Grenze bauen.
    Normalerweise sind die Abstände in der BB geregelt.
     
  3. sepp

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    in b-w sinds 2,5 m
    lbo lesen!
     
  4. Haus

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    Ich habe die LBO gelesen, aber wie soll ich das verstehen!?
    " (7) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt
    1. allgemein 0,6 der Wandhöhe,
    2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und in besonderen Wohngebieten 0,4 der
    Wandhöhe,
    3. in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, sowie in Sondergebieten, die nicht
    der Erholung dienen, 0,25 der Wandhöhe.
    Sie darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten. Der
    nachbarschützende Teil der Abstandstiefen beträgt bei Nummer 1 0,4 der
    Wandhöhe, bei Nummer 2 0,2 der Wandhöhe und bei Nummer 3 0,125 der
    Wandhöhe, mindestens jedoch die Tiefe nach Satz 2."

    Also der Abstand hängt von der höhe ab, oder!?

    Aber wenn Sie sagen 2,5m dann glaube ich das und kann scohn mal auf die Breite planen.
     
  5. #5 Thomas B, 20.06.2009
    Thomas B

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    Die 2,50 m sind absolute Mindestmaß, das nicht unterschritten werden darf. es kann durchaus mehr sein!

    Beispiel: Wandhöhe 7,50 m. Zulässig 0,40 x 7,50 m = 3,00 m. Nix mit 2,50 m!

    Aber: Wandhöhe nur 5,50 m. 5,50 x 0,40 = 2,20 m, mindestens aber 2,50 m.

    Verstanden?

    Grüße

    Thomas

    PS: Ggf. gelten auch die 0,6 x Wandhöhe. Hängt davon ab wo gebaut wird.
     
  6. #6 planfix, 20.06.2009
    planfix

    planfix Gast

    5m beruhen auf dem brandschutz. wenn der nachbar 2,50m zustimmt könnte dies möglich sein. bin aber in BW nicht wirklich fit. einfach mal bei der gemeinde fragen und mit dem nachbarn reden.
     
  7. Haus

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    Danke Thomas B
    Das hört sich schon anders an als das was der "sepp" geschrieben hat.
     
  8. Haus

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    Jetzt ist nur die Frage wie wird die Höhe an der Giebel Seite ermittelt?
     
  9. Baumal

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    darf ich mal blöd fragen?
    gibt es auch jemanden, der etwas ahnung von
    planung mit eurem neubau hat ??
     
  10. Haus

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    JA.
    Heißt das, dass ich hier keine Fragen stellen darf!?
    Darf man sich hier nicht einfach mal Informieren und wenn man nicht von Fach ist ein Paar Fragen stellen!?
     
  11. Baumal

    Baumal

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    fragen sind immer erwünscht.

    antwort auf meine frage, ob es denn
    jemanden gibt der etwas ahnung hat, bleibt aus...
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo Baumal,
    da steht ein großes "JA".

    Grüße
    Klaus
     
  13. Baumal

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    hallo klaus.

    "JA" hab ich gelesen.

    die nachfrage sei trotzdem erlaubt, ob der
    planlose planer von grundlagenermittlung keinen
    plan hat?

    (oder ist dies neuerdings aufgabe des bauherren???)
     
  14. mls

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    naaa..ja ;)
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2009
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    Die Frage war falsch gestellt und deswegen war so eine Antwort möglich :D

    Die Frage müsste richtig lauten:

    Gibt es eine(n) Fachfrau/Fachmann, der/die sich mit der LBO auskennt, im Team.

    Team = Toll, ein anderer machts
     
  16. #16 Thomas B, 21.06.2009
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    Durch Planung wird die Höhe vorgegeben! Gemessen wird von der ursprünglichen Geländeoberkante (also nicht mal eben aufschütten und dann messen) bis zur Traufe. Dazu kommt dann noch die Giebelhöhe. In BY wird diese zu 1/3 angesetzt. LBO B-W habe ich nicht im Kopf.

    Die kleinen Seitenhiebe meine Vorredner sind aber durchaus berechtigt! Es handelt sich hier um grundsätzliche Dinge, die ein Planer eigentlich im Schlaf herunterbeten kann. Insofern ist es etwas merkwürdig, daß dies hier en detail abgefragt wird.

    Frage1: Hat der Planer diesbezüglich keine ahnung???
    Frage2: Gibt es überhaupt einen Planer oder wollen Sie es mal selber versuchen???

    +

    Natürlich dürfen Sie Fragen stellen. Diese werden ja auch beantwortet. Aber die Gegenfrage darf ja wohl auch gestellt werden. Sinniger wäre es sicherlich bei einem planungsgespräche den Planenden zu fragen, wie es sich denn mit den Abständen verhält. Er/ Sie könnte dies dann am konkreten Beispiel, nämlich Ihrer Planung, erläutern....

    Gruß

    Thomas
     
  17. #17 Chris050882, 21.06.2009
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    Ich hatte am Anfang ähnliche Probleme obwohl ich mit einem sehr guten Architekten zusammengearbeitet hatte.
    Bei mir war folgender Sachverhalt:

    - Unser Grundstück war ursprünglich mal für ein Mehrfamilienhaus gedacht und deswegen in "Typ 4" Grundstück mit einer Maximalen FH von 9,50m. Da aber keiner ein Grundstück mit ca. 1300 Quadratmeter kaufen wollte wurde dies von der Gemeinde geteilt wobei die Typ-Bezeichnung nicht geändert wurde
    - Mein "Grundstückspartner" hat schon vor uns gebaut und diese 9.50m voll ausgenutzt, wobei die Gemeinde sich auch nicht ganz sicher ist welches mal die ursprüngliche Höhe des Geländes war. Mich stört es nicht
    - Mein Architekt hat die vorhandenen Gegebenheiten natürlich voll ausgenützt und uns ein Haus mit versetztem Satteldach und 2 Vollgeschossen + Gallerien geplant was uns damals super gefallen hatte und heute einfach nur schön zum Wohnen ist
    -Mein Nachbar auf der Nord-Ost Seite wiederum war nicht so ganz begeistert davon, da er Angst hatte, dass ich ihm die ganze Sonne nehme ("Wir hätten nie damit gerechnet, dass dort solch ein Haus hinkommt"). Im vorfeld muss denen aber schon klar gewesen sein, dass es evtl. auch ein 3-Fam.-Haus hätte sein können. Aber naja!!!
    -Sie haben dann mit der Gemeinde wegen der Typ-Bezeichnung und auch den Grenzabständen usw. gestritten, was mich aber nicht weiter interssiert hat. Und obwohl ich eine Wandhöhe von 7,25m habe bin ich 3 m von der Grenze weg und es gab keine Einwände von niemand ausser von dem Nachbar.

    Gruß
     
  18. #18 Thomas B, 21.06.2009
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    Da dürfte der Nachbar so falsch nicht liegen!

    In Bayern gilt: Abstand = Höhe des gebäudes. auf zwei seiten jedaoch kann die halbe Höhe genommen werden, Mindestabstand jedoch immer 3,00 m.

    7,25 / 2 = 3,625 m!

    Und nun?

    Grüße

    Thomas
     
  19. #19 Chris050882, 21.06.2009
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    Ich denke, dass der Fehler bei der Geminde liegt, da irgendwoher nirgends die Ursprungshöhen zu finden sind und somit eigntlich auch keiner genau sagen kann ab wo gemessen wird. Auf jeden Fall nehme ich dem Nachbar kein Licht (Sonne) und unser Verhältniss ist mitlerweile auch bestens!

    Es gab mal die Aussage eines Bauamtsmiarbeiters, dass sie Geminde sehr viel Spielraum bei der gestalltung des Bebauungsplans hätte und mein Nachbar deswegen eigentlich keine Chance hätten wenn sie Rechtlich gegen die Gemeinde vorgehen würden!!!!

    Gruß
     
  20. #20 Chris050882, 21.06.2009
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    Gar nicht so einfach mit Kind auf dem Arm zu schreiben:biggthumpup:!!!!!!!!!!!
     
Thema: Grenzabstände bei Neubauten
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