keine Lueftungsanlage bei KFW60 eingebaut

Diskutiere keine Lueftungsanlage bei KFW60 eingebaut im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, bin neu hier. weiss nicht genau wo ich meine Frage rein stellen soll. Aber ich hoffe ihr koennt mir helfen. Ich habe mir...

  1. #1 Helmut70, 20.08.2009
    Helmut70

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    Hallo zusammen,

    bin neu hier. weiss nicht genau wo ich meine Frage rein stellen soll.

    Aber ich hoffe ihr koennt mir helfen.

    Ich habe mir vor ca. 1 Jahr eine Wohnung gekauft, welche noch nicht Fertiggestellt war.

    Es handelt sich dabei um ein KFW60 Gebaeude.

    Ich habe die Wohnung zum Teil durch die WK finanzieren lassen.

    Bei der WK ist es Pflicht dass bei einer kfw60 Wohnung eine Lueftung vorhanden ist, wegen der Raumluft etc ...

    Bei der Schluesseluebergabe hat mir der Bauherr ein Loch gezeigt und meinte, dass da spaeter der Luefter rein kommen wird, aber der kann im Moment noch nicht geliefert werden etc ... hat mir aber empfohlen diesen nicht zu nehmen, denn ich koennte ja die Fenster auf machen, wenn ich lueften will.

    Weil der Luefter nicht lieferbar war und die Strassengeraeusche durch das Loch kamen, habe ich mich ueberreden lassen und das Loch schliessen lassen.

    Seit einiger Zeit ist es aber so, dass die Luft in der Wohnung so schlecht ist, dass man abends keine Luft bekommt beim schlafen. offene Fenster ist schlecht wegen dem Strassenverkehr.

    Ich habe mich dann entschlossen beim Bauherrn / Planer anzurufen und wollte dann doch diesen Luefter haben.

    Er hat mir dann einen Lueftungsexperten vorbei geschickt und der meinte, dass mit dem Luefter, der geplant war nicht geholfen ist, weil dieser auch nur Luft raus zieht und weil keine Lueftungsschlitze in den Fenstern sind koenne Druck entstehen etc ...

    Ich habe ihn dann gebeten, nochmal mit dem Bauherrn zu sprechen, weil er keine Idee hatte.

    Danach habe ich dann nochmal mit dem Bauherrn telefoniert, ob er eventl schon ne Idee hat aber er meinte, dass der Luefter den er im Wohnbereich geplant hatte (der zieht nur Luft raus) keine Frischeluft rein kommt und das ich auf meine eigene Kosten ein Klimageraet einbauen soll.

    Jetzt meine Frage.

    Haette der Bauherr nicht schon von Anfang an eine Be und Entlueftung einplanen muessen. Ist dies durch die WK nicht Pflicht? Er wusste das ich ueber die WK finanziere.

    Jetzt weiss ich auch nicht ob ich die WK anrufen soll und ihr das sagen soll. Vielleicht bekomme ich dann sogar noch Aerger von der WK, weil ich die Wohnung so uebernommen habe.

    Ich weiss im Moment nicht so richtig weiter.

    Hat jemand eine Idee ???

    Vielen Dank im Voraus.

    Helmut
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Der Kreditvertrag und der Vertrag mit dem BU sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
    Man müsste also prüfen, ob eine Lüftung - und wenn welche Art - laut Vertrag mit dem BU geschuldet war.
    Oder ob ein Verweis auf die Bedingungen der WK (was ist das?) enthalten war.

    DANN gehts weiter.
     
  3. #3 Helmut70, 20.08.2009
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    Hallo Duehlmeyer,

    danke.

    d.h. am besten mal bei der WK anrufen und nachfragen, welche Art von Belueftung vorausgesetzt wird vom Bauherrn ?

    WK = Wohnungsbaukreditanstalt http://www.wk-hamburg.de
     
  4. #4 meinHaus500, 20.08.2009
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    Was steht in deinem Kauf- bzw. Bauvertrag? Ein Lüfter und eine Lüftungsanlage bzw. eine Be.- und Entlüftung sind verschiedene Dinge.

    Was hat der Wohnungsverkäufer/BU mit deiner Finanzierung zu tun? Du bist dafür verantwortlich, dass die Auflagen zur Finanzierung erfüllt werden. Der BU kann dir dabei nur helfen.
     
  5. #5 Helmut70, 20.08.2009
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    Ich weiss es ehrlich gesagt auch nicht, deswegen frage ich hier ja nach.

    Ich dachte, dass der BU der WK die Bauunterlagen zur Verfuegung stellt und diese prueft ob die Richtlinien eingehalten werden, welche u.a. die Be + Entlueftung betrifft.

    Diese muesste doch in den Bauunterlagen stehen, sonst wuerde die WK doch nicht zusagen.
     
  6. #6 Helmut70, 20.08.2009
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  7. #7 meinHaus500, 20.08.2009
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    Ich weiss zwar nicht wie die WK arbeitet, aber den Kreditvertrag hast du doch geschlossen, oder? Normalerweise musst du der Bank die erforderlichen/gewünschten Unterlagen einreichen. Und was genau steht in deinem Kreditvertrag und was genau steht im Vertrag mit dem BU?

    Es wäre etwas viel verlangt, dass eine Bank auch noch die Richtigkeit eines Baus überprüft. Dazu besitzen sie auch gar nicht die nötige Ausbildung.
     
  8. #8 meinHaus500, 20.08.2009
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    Ich hab mal die Seite der WK kurz überflogen.

    Kann es sein, dass du nur in einen bestehenden Kreditvertrag eingestiegen bist? Den ursprünglichen Kredit hat der BU mit der WK geschlossen zur Finanzierung "seines" Projekts?

    Am besten ist es, wenn du dir mal deine Verträge in Ruhe durchliest und bei der WK nachfragst.
     
  9. drulli

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    Nochmal: Was steht im Kaufvertrag/Vertrag mit dem Bauträger?
     
  10. #10 Helmut70, 20.08.2009
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    Man kauft sich ja nicht jeden Tag eine Wohnung. Von daher kann man als Kaeufer auch Fehler machen.

    Den Kredit bekommst du bei der WK erst nach Pruefung. Sowohl deine eigene finanzielle Situation wird gepreuft wie auch das Bauvorhaben. Ich bin zwar fuerf meine finanzielle Situation verantwortlich, aber ich baue ja nicht das Gebaeude.

    Als die WK zugesagt hat, bin ich davon ausgegangen, dass alles gut wird, denn in dem Bauvorhaben muss dann ja die Be + Entlueftung vorkommen, denn diese ist eine Voraussetzung bei der WK. Sonst haette die ja nicht zugestimmt, oder ?

    Na ja muss mich halt versuchen schlau zu machen.

    So oder so will und muss ich eine Lueftung einbauen, weil in die Wohnung keine Luft rein kommt. Ist halt nur die Frage fuer mich, ob der BU das nicht schon in seinem Bauvorhaben der WK vorlegen musste, weil diese es ja voraussetzt.
     
  11. #11 Helmut70, 20.08.2009
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    Das steht u.a. das ich ueber die WK finanziere.

    hab den Vertrag jetzt nicht vor mir liegen. Muss mal zu Hause rein schauen.

    Eine Lueftungsanlage hatte er mir ja auch zugesichert, schon bevor die Wohnung stand. Nur hatte ich bei der Wohnungsuebergabe nur ein Loch in der Wand, weil der Luefter nicht geliefert werden konnte.

    Ich wollte jetzt den Luefter, aber jetzt heisst es, der bringt keine frische Luft rein, sonder saugt nur raus.

    Der BU ist ja bereit den Luefter rein zu setzen, welchen den WK "angeblich" akzeptiert. Aber der saugt nur Luft raus. Wo ist da der Sinn ?

    sorry wenn ich nachfrage
     
  12. #12 meinHaus500, 20.08.2009
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    Steht dort "Lüfter" oder "Be- und Entlüftungsanlage"? Steht dor nur "Lüfter" und die WK hat auch diesen Vertrag vorliegen und akzeptiert, ist alles o.k. wenn der auch eingebaut ist.

    Denn der Begriff "Lüfter" sagt ja nichts weiter über die genaue Funktion aus. Oder liege ich da falsch?
     
  13. #13 meinHaus500, 20.08.2009
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    Der macht in Räumen ohne Fenster oder andere Lüftungsmöglichkeiten Sinn.
     
  14. #14 planfix, 20.08.2009
    planfix

    planfix Gast

    http://www.wk-hamburg.de/fileadmin/pdf/download/foerdeb.pdf

    seite 7

    die schreiben dort lüftungsanlagen MIT wärmerückgewinnung.
    also nur "rauspuster" wären sowieso falsch!!!
    zuluft über fensterschlitze auch!
    such mal über google oder so nach dezentraler wohnraumlüftung MIT wärmerückgewinnung.
     
  15. #15 meinHaus500, 20.08.2009
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    Danke planfix!

    Dann ist noch die Einleitung (Liebe Leserin, Lieber Leser) und Punkt 4.2 interessant. U.a., dass vom Bauherrn ein Qualitätssicherer beauftragt werden muss, der die Einhaltung der Richtlinien dokumentiert und testiert.

    Und dann natülich wieder die Frage, was in deinem Vertrag mit dem BU steht? Hat er dir zugesichert, dass die Wohnung nach den Richtlinen der WK gefördert werden kann?
     
  16. #16 Helmut70, 20.08.2009
    Helmut70

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    Hallo

    also ich hab mal in dem dicken Orfdner einbischen rumgeblättert.

    der BU hat vor dem Kauf die Be und Entlüftung zugesagt.

    Hab zwar jetzt nicht den Kaufvertrag durch gelesen, aber habe beim durchblättern die "Bestätigung der Bezugsfertigkeit" gefunden, welche der BU unterschrieben und gestempelt hat.

    Dies musste der BU bestätigen, bevor die WK den Restbetrag überweist und ich dann die Schlüssel kriegen kann.

    Auf dieser Bestätigung steht u.a.

    Als Bauleiter gemäß § 57 oder als Bauvorlageberechtigter gemäß § 64 der Hamburgischen Bauordnung bescheinige ich, dass oben genannte Bauvorhaben nach den der Bauaufsichtsbeh. vorgelegten Unterlagen bezugsfertig und entsprechend

    - den öffentl rechtl Vorschriften
    - den anerkannten Regeln der Technik
    - den Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung HBauO und den ressourcensparden Maßnahmen gem. Merkblatt 2 Ziffer 5.4 (Förderungsgrundsätze 2007)
    inkl. Einbau eines Systems zur kontrollierten Be- und Entlüftung
    (gem. Merkblatt 2, Ziffer 5.43)

    ausgeführt worden ist.


    diese Bestätigung hat der BU vor der Übergabe unterschrieben und die hatte ich dann der WK gegeben.

    ich bin davon ausgegangen, dass er alles macht.

    Wenn da Be und Entlüftung steht, ist es doch nicht mit dem Lüfter getan, welchen er mir einbauen will, welcher nur Luft rauszieht, oder ???
     
  17. #17 Helmut70, 20.08.2009
    Helmut70

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    ja so einen habe ich auch im Badezimmer, weil da kein Fenster ist.

    So einen gleichen wollte er mir in den Wohnbereich einbauen.

    Dann hätte ich eine im Bad und eine im Wohnbereich.

    Ist doch dann aber keine kontrollierte Be- und Entlüftung, oder ?
     
  18. #18 Helmut70, 20.08.2009
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    danke

    habe ich auch schon gemacht.

    mir hat der BU auch schon einen Experten vorbei geschickt. der meinte er müsse die hälfte vom Abstellraum umbauen um den Lüfter einzubauen und dann den Flur um 15cm senken um die Kanäle in die einzelnen Räume zu setzen, damit diese Frischluft bekommen. Dann müssten noch Kanäle durchs Wohnzimmer nach draussen um Luft rein und raus zu pumpen.

    ich würde auf den Kosten sitzen.

    Da habe ich aber keine Lust drauf und das ist auch was mich ärgert, weil der BU das schon während der Bauplanung hätte machen müssen, oder ähnliches. damit man die Rohre ins Mauerwerk einbauen hätte können. ich wäre auch bereit gewesen etwas drauf zu zahlen, hätte mich der BU drauf angesprochen. aber hat er nicht. er meinte nur er macht das schon.

    ich will ja nicht das Teuerste, aber der BU hat nichts gemacht.
     
  19. #19 planfix, 20.08.2009
    planfix

    planfix Gast

    ich denk mal nicht.
    guck mal da:
    http://www.lueftungs.net/index.php?cat=c38_Meltem.html
    http://www.visionair.eu/kwldezentral.php#prinzip
    ... kannst de ja auch selbst googlen.

    das prinzip der wärmerückgewinnung bei dezentral ist,
    dass eine bestimmte zeit ausgeblasen wird, --- damit wird ein wärmetauscher im gerät erwärmt--- und dann eingesaugt, so dass die wärme vom wärmetauscher an die frischluft teilweise abgegeben wird.

    wichtig ist, dass man den tauscher auch irgendwie mal reinigen kann, oder dass filter da sind.
     
  20. #20 Baufuchs, 20.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @meinHaus 500

    werdet euch erst mal über die Begriffe klar.

    Der Fragesteller ist kein Bauherr, sondern ein sog. "Ersterwerber".

    Der eigentliche Bauherr (hier der BU) muss sich über Förderrichtlinien der WK überhaupt keinen Kopf machen, solange er selbst keine Fördermittel beantragt.

    Das ist dann Sache des Käufers (Ersterwerber), in diesem Fall unser Fragesteller.

    Der muss, sofern er Fördermittel beantragt, entsprechende Unterlagen zur Prüfung vorlegen, im Falle des Ersterwerbs Bauzeichnungen/Berechungen/Baubeschreibungen. Die werden geprüft, enstprechen sie den Förderrichtlinien, gibts eine Mittelbewilligung.

    Einhaken kann im vorliegenden Fall der Fragesteller bei der Baubeschreibung und vor allem bei der Bauleiterbescheinigung, mit der ihm der Einbau einer kontrollierten Be-/Entlüftung beschenigt wird, die es aber offensichtlich gar nicht gibt.
     
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