BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ok dann hab ich 4 Stunden mithelfen beim einmauern der Badewanne und 10min beim Holz wegtragen (Die Anteile die nicht im Rahmen von...

  1. JOERG24

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    Ok dann hab ich 4 Stunden mithelfen beim einmauern der Badewanne
    und 10min beim Holz wegtragen

    (Die Anteile die nicht im Rahmen von Gefälligkeit erbracht wurden)

    Und wenn die BG Bau dass jetzt nicht plausibel findet dann dürfen die mir die Stunden nach Ihrem Willen schätzen und das Geld eintrieben ohne nachzuweien dass das so ist ?

    Tut mir leid aber von der BG Bau hab ich noch selten was gutes gehört.
    Insgesamt halte ich das System eine "Versicherung" abzuschließen ohne Rechtgrundlage für eine Leistung (die später als Gefälligkeit eingeordnet werden kann) für sittenwidrig.
     
  2. Nomos

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    Baubeschreibung

    Hallo, viel zu lesen, aber ich hab alles von vorne bis hinten durch!

    Meine Erfahrung sind die gleichen.

    Hat die Bau BG das Anrecht die Baubeschreibung einzufordern?

    Danke für die Antworten!
     
  3. Julius

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    AFAIK nicht.
     
  4. #224 BauherrHilflos, 07.06.2009
    BauherrHilflos

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    Die Baubeschreibung wollte man bei uns auch sehen. Wir haben Ihm jedoch nur die Mehr-Minderliste des GÜ´s vorgelegt. Dann nach und nach die Rechnungen der extern vergebenen Ausbaugewerke.. und gut wars.
    Auf die nachmalige Frage des Mitarbeiters der BG sagte ich nur:
    "Alles zusammen macht 1 Haus. Was wollen Sie denn nochmehr?"
    Dannach fragte er nicht mehr.
     
  5. Julius

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    Die wollen das nur, um es zu Ungunsten des BH auszulegen.
    Man sollte der BG nicht mehr geben, als das, wozu man verpflichtet ist!
     
  6. #226 Christ 32, 08.06.2009
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    normalerweise gibt es keinen Anbieter für privat Rechtsschutz beim Bau und eine Klage gegen die BG Bau würde darunter fallen.
     
  7. Fertig

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    Aber gefälligkeitsleistungen werden nur bis 40 Stunden akzeptiert oder?
    Und meist haben Eltern und Bruder mehr geholfen???
     
  8. #228 hansidampfi, 09.06.2009
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    Das ich nicht lache - ich erzähl mal kurz von meinen Erfahrungen mit der BG BAU:

    Im Jahr 2006 bis Ende 2007 gebaut, sämtliche Pflichtangaben ehrlich beantwortet, Ende 2007 Beitragsbescheid erhalten, obwohl nur Gefälligkeitshelferstunden (Vater, Schwester etc.) angegeben. OK - zahlen wir halt die 500 €, die BG Bau muss ja auch leben.
    GENAU das war wohl der Fehler, denn wir haben anstandslos und zu schnell gezahlt. Folge: wenige Monate später wurde der Bescheid aufgehoben, Begründung Fehlanzeige. Ich mich mit denen tel. in Verbindung gesetzt und Ursachenforschung betrieben. Die nette Dame in Hannover meinte zu mir, "wir werden bei den Angaben sowieso immer betuppt" und müßten daher neu bescheiden. Hierzu schicken wir Ihnen einen Sachverständigen vorbei.
    Von vielen Bekannten weiss ich, wie solche Treffen ablaufen: den Bausachverständigen interessiert nicht eine Rechnung, nicht ein Gewerk oder Ausführung - der will nur Geld eintreiben, möglichst viel. In Zeiten, in denen weniger gebaut wird, haben die natürlich viel Zeit für Besuche der privaten Bauherren.
    Frecherweise erhalte ich Post von Sachverständigen, indem er den "Terminvorschlag am .... bestätigte"??? Hallo??? Ich habe niemals einen Termin mit dem vereinbart. Ich gleich angerufen, aber es war nur seine Sekretöse dran. Nachdem ich mein Anliegen vorgetragen habe, wurde sie sofort aggressiv und unterstellte mir, ich wolle mich wohl nicht gütlich einigen!
    Einigen, was meint die mit Einigen? Jetzt fiel der Groschen - einigen heisst im Behördendeutsch Geld bezahlen, möglichst viel und sofort!
    Ich der guten Frau meine Telefonnummer hinterlassen und bat um Rückruf. Der kam auch gleich am nächsten Tag. Ich dem Mann erklärt als Unternehmer wäre in der Woche nicht viel Zeit, wie sähe es mit einem Termin Samstags aus? Da hab ich ja was gesagt: NEIN, am Samstag wird nicht gearbeitet und falls ich mich weigere wird halt geschätzt und dann wirds richtig teuer usw.
    Ich lege auf!
    Mehrere Monate später erhalte ich Post, in dem mir ein Termin am Samsag den .... "bestätigt" wird. Aha, geht doch. An dem Tag feiert jedoch meine Frau Geburtstag, so dass ich denen einen anderen Termin vorschlage.
    Einen Monat später erhalte ich den Beitragsbescheid, adressiert an meine Mutter - Beitrag geschätzt!!! 1900 €!!! Da Sie sämtliche Termine unbegründet abgesagt hätten, bla bla.....
    Ich Widerspruch eingelegt und begründet. Gestern kam Post von der BG Bau - Bescheid wird aufgehoben, aber neuer Bescheid, diesmal an die richtigen Bauherren in derselben Höhe.

    Fazit: Ich hab mir nichts vorzuwerfen und ein reines Gewissen. Ich lass es gern auf ein Gerichtsverfahren ankommen, um mal der Öffentlichkeit die Machenschaften dieser Behörde zu präsentieren. Komischerweise existieren im Internet keine Urteile über BG Bau und deren Beitragserhebung. Kann mir vllt. jemand einen Link geben?
    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    P.S. Das was der Herr Berger u.a. hier so von sich geben, deutet geradezu auf irgendwelche Verflechtungen mit der BG Bau hin - also deren Aussagen immer schön vorsichtig geniessen!!!
     
  9. cswob

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    Moin...sorry für die verspätete Antwort, aber ich komme nicht so häufig zum Schreiben.

    Wir hatten auch zu diesem Thema (Aufschiebende Wirkung) schon einen Termin vorm Sozialgericht, dieses hat entschieden die Beitragsleistungen in Ratenzahlung durchzuführen. Wobei man fairerweise sagen muss, dass die BG Bau von sich aus schon eine Ratenzahlung "angeboten" hatte.

    Die Aussage ist so nicht ganz korrekt. Das ist vielleicht das was einem die nette Sachbearbeiterin am Telefon sagt. Wir haben unsere Unterlagen (sprich den kompletten Schriftverkehr) bei unserer Rechtsschutzversicherung eingereicht. Nach Prüfung wurde bestätigt, dass die Kosten in erster Instanz übernommen werden. In den Versicherungsunterlagen sollte drin stehen das Fälle vor einem Sozialgericht übernommen werden - ich habe zwar auch die telefonische Auskunft bekommen, dass die Kosten wahrscheinlich nicht übernommen werden, hat sich jedoch als Irrtum herausgestellt.

    Ob dies natürlich bei jedem Versicherungunternehmen der Fall ist, keine Ahnung.

    Meinst Du nun Urteile von Rechtsstreiten wie in unserem Falle - also die Beitragsleister verklagen die BG Bau - oder das sich die BG Bau aus Zahlungen heraus klagt weil die eigentlich Versicherten nur Gefälligkeitsleistungen erbracht haben??

    Für den zweiten Fall:
    • Bayerisches Landessozialgericht; Urteil vom 14.02.2007 [Aktenzeichen: L 2 U 140/06]
    http://lexetius.com/2005,1574


    • Sozialgericht Düsseldorf; Urteil vom 09.12.2008 [Aktenzeichen: S 6 U 119/06]

    • Anschluss an BSG, Urteil vom 31.Mai 2005 - B 2 U 35/04 R
    • Anschluss an BSG, Urteil vom 29. September 1992, - 2 RU 46/91 -
    einfach man nach "ra kotz" und Urteilszeichen googlen

    Solltest Du nach einem Urteil finden wo die BG Bau verklagt wurde, wäre es super wenn Du mir dieses zukommen lassen kannst.
    ---
    Vielen Dank für die Rückgrats- und Glückwünsche...wir können soweiso nur warten bis zur Verhandlung. Die Klage wurde eingereicht, die BG Bau beantragte die Klage abzuweisen und nun liegt die Entscheidung beim Sozialgericht.
     
  10. #230 Christ 32, 15.06.2009
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    ich hatte keine bestehende Rechtsschutzversicherung und wollte explizit eine für den Bau abschließen. Als Neukunde kann man alles mögliche versichern lassen aber nicht das Risiko der Kosten eines Rechtsstreits beim Bau.

    Das je nach Versicherung und Sachbearbeiter trotzdem die Möglichkeit besteht bestimmte Kosten übernommen zu bekommen steht natürlich außer Frage, aber man sich nicht direkt dagegen versichern.
     
  11. Nisha

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    wie bereits erwähnt und von mir auch praktiziert, kann hier wohl nur was geändert werden, wenn entsprechender Druck ausgeübt wird. Dies kann entweder über Ihr zuständiges Mitglied des Bundestags, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion oder über einschlägige Print/Online/TV-Medien erfolgen (z.B. Stern-TV, FocusOnline, Spiegel, ZDF-Reporter, Plusminus, WISO, Report etc.)
    Die entsprechenden Adressen sind im Internet zu finden. Je mehr hier auf diese Sachverhalte aufmerksam machen, umso eher wird hier wohl etwas unternommen bzw. berichtet werden. Als Einzelkämpfer wird man halt oft gerne mit dem Hinweis "bedauerlicher Einzelfall" abgefertigt. Leider ist die "Dunkelziffer" an Betroffenen, die entweder zähneknirschend bezahlen nachdem Ihnen ein Beitragsbescheid ins Haus geflattert ist oder sich im anderen Fall einfach der Rechtssprechung beugen oder sich einfach auch nur scheuen in die Öffentlichkeit zu gehen oder sich schlichtweg auch gar keinen Anwalt leisten können, vermutlich ziemlich hoch.
     
  12. #232 wusabing, 03.07.2009
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    Tach zusammen,

    Bei uns hat sich einer von BG Bau gemeldet und will Ortstermin machen. Habe erstmal zugesagt (und danach hier gelesen)

    1. Wir bauen seit einem Jahr, Haus ist halb fertig ich dachte die kommen wenn dann immer zum schluß? Wir haben bis jetzt nur für das erste halbjahr gemeldet wie gefordert. (ich sehe das schon Problemme vorprogramiert:mauer)
    2. Soll ich den Termin wahrnehmen oder absagen?
    3. Habe das Haus fast komplett in eigenleistung mit Schwiegervater, Vater und Schwager zwischen durch gebaut (bis jetzt) aber ich fürchte das er mir das net glaubt da ich schon sehr oft erlebt habe während des baus das man für nichtfähig erklärt wird von irgen welchen Personen oder Instanzen. Des weiteren ist der bauvortschritt jetzt ja viel weiter ist als zu dem zeitpunkt als wir die helfer Stunden angegeben haben.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Gruß.
     
  13. Julius

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    Tja, da noch WÄHREND des laufenden Baus, hat er ein Recht auf Besichtigung der Baustelle.
    Allerdings keines darauf, daß genau zu diesem Zeitpunkt dort auch grad gebaut wird...
     
  14. #234 der bg lieber, 30.07.2009
    der bg lieber

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    bg nervt

    tach erstmahl an euch alle sory wegen meiner rechtschreib fehler.

    problem mit der bg habe mir leztes jahr ein mehr parteien haus gekauft wohlte es mit meinem schwager wieder her richten habe bei der bg angerufen (un wiesend) und wohlte meinen schwager anmelden so wie ich das auf der meister schule gelernt habe das man das meldet.
    es solte in 2 monaten los gehen da mein schwager aber erkrankte habe ich ales mit meier frau selber gemacht und in dem ganzen stress den umschlag von der bg weg gepakt ohne ihn richtig zu lessen weil mein schwager ja nicht arbeiten konnte es vergingen monate da kamm post von denen einschätzug der bau bg 1800 € wolen sie haben ich ein spruch eigelegt mit der begründug das wir ales aleine gemacht haben ohne helfer std und das wir dachten das vormular sei nicht auszufülen weil der helfer ja weg viel (praktisch wie bei angeforderten versicherungus verträgen,unterlagen ist der antrag im papier berg gelandet)
    dan kamm neues schreibe zur klärung des einspuches und angaben der helfer std ortsbesictigung des bauvorhabens

    meine frage wie verhalte ich mich am besten weiter habe auch advokart die zahlen ab wiederschpruch ablähnung ???


    und bauvorhaben haben habe doch nur renovierugs arbeiten aus geführt und ein parr keller fenster ausgewchselt was ich als handwerks meister ja auch darf und das renovieren magels € jetzt die nexten 2 jahre ruht.

    danke im voraus

    mfg

    ps:so eien saft laden kann man nur lieben
     
  15. Lukas

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    Ich hab mal die beiden letzten überflüssigen gelöscht.

    Gruß Lukas
     
  16. #236 Scaremaster, 21.08.2009
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    Darf die BG als Nachweis für Eigenbauleistungen vom Bauherren verlangen, daß er eine
    Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen muss in welchem Zeitraum der Jahresurlaub genommen wurde und die wöchentliche Arbeitszeit (Teilzeit) bescheinigt wird?
     
  17. MikeR

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    Nö, sicher nicht. Hast Du ein Bautagebuch geführt ?
    Wenn Du Deiner Meldepflicht nachgekommen bist, können sie garnichts verlangen. So ist mein Kenntnisstand. Aber VERSUCHEN können sie es ja mal :p
     
  18. #238 pauline10, 21.08.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Nach meinem Kenntnisstand kann man einiges umgehen wenn man die Verwandten als BGB-Gesellschaft einbringt. Dann sind sie alle Bauherren und können sich ggf. freiwillig versichern, aber sind keine Helfer.

    Vielleicht kann da jemand was dazu erläutern.

    pauline
     
  19. #239 pragewo07, 26.08.2009
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    BG Bau vor Baubeginn anmelden?

    Hallo,

    ich werde Anfang des nächstes Jahres auch bauen und einiges selber bzw. mit Familie/Freunden bewerkstelligen...

    Macht es Sinn, bei der BG VOR Baubeginn folgende Planung anzuzeigen und um definitive schriftliche Klärung tatsächlicher Versicherungspflicht (und entsprechend dann auch Leistungspflicht im Schadensfall) zu bitten:

    1. Schwiegervater, in Rente befindlicher Handwerker, fungiert als "Bauleiter" und wird u.a. komplett Heizung/Sanitär einbauen -> "wie ein Unternehmer"

    2. Vater, selbständiger Handwerker, Tätigkeit < 40 h -> Gefälligkeit

    3. Schwager, Tätigkeit < 40 h -> Gefälligkeit

    4. Schwiegermutter, Tätigkeit < 40 h -> Gefälligkeit

    5. Rest: Freunde/Bekannte: geschätzte Arbeitszeit wird gemeldet


    Gibt es eingentlich Absprachen bzw. gemeinsame Kontrollen zwischen Zoll ("Schwarzarbeit") und BauBG?

    Muss ein Helfer, der "wie ein Unternehmer" mitarbeitet, sonst irgendwo gemeldet sein?

    Vielen Dank schon mal


    Tintin
     
  20. #240 Scaremaster, 27.08.2009
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    Falsches Thema!!
     
Thema: BG will Hausbesichtigung
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