Gartenhütte ohne Genehmigung vor 20 Jahren gebaut

Diskutiere Gartenhütte ohne Genehmigung vor 20 Jahren gebaut im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, eine Bekannte hat ein Grundstück in Bayern geerbt. Darauf steht ein Haus und an der Grundstücksgrenze stehen ein paar Geräteschuppen....

  1. Bib007

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    Hallo,

    eine Bekannte hat ein Grundstück in Bayern geerbt.

    Darauf steht ein Haus und an der Grundstücksgrenze stehen ein paar Geräteschuppen. Die Schuppen wurden vermutlich als Schwarzbau errichtet. Sind im Plan nicht verzeichnet. Die wurden aber schon vor mindestens 20 Jahren errichtet. Die Nachbarn stört es nicht.

    Für die Schuppen wäre bestimmt eine Baugenehmigung erforderlich, da sie im Aussenbereich (also genau ans Baugrundstück angrenzend, eigentlich offiziell eine Wiese) und schon etwas größer sind (ca. 10*2,50 Meter Grundfläche).

    Was passiert mit solchen "geduldeten" Bauten? Werden die irgendwann "legal"? Muß man die abreissen, wenn sich ein Nachbar beim Bauamt beschwert?
     
  2. robert

    robert

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    Ich mir erst passiert.
    Habe mein Ferienhaus mit Genehmigung vergrößert.
    Nachbarn hat es nicht gepasst und hat sich dann auch über ein Häuschen beschwert das schon locker 20 Jahre steht. Gilt laut LA als Bestandschutz.
    Aber auch hier gilt die Regel-wer viel fragt geht viel Irre
     
  3. Bib007

    Bib007

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    Wird aber schwierig, wenn sie nachweisen soll, wie lange die Schuppen schon stehen. Ab wann gilt der Bestandsschutz? Also kann meine Bekannte beruhigt schlafen und muß sich deswegen keine Sorgen machen?

    Sie würde die Schuppen gerne behalten. Die Nachbarn sind alle sehr nett, von daher sollte es keine Probleme geben, noch dazu hat sie der Schuppen die letzten 20 Jahre auch nicht gestört. Von der Straße sieht man nichts.
     
  4. robert

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    Hallo Bib,
    ich kenne die Schuppen und die wurden 1936 gebaut.

    So nun hast du gehört, die Schuppen wurden 1936 gebaut.

    Lass es gut sein, bleibe bei diesem Wissen. Schlafe gut-die Behörden tuns auch.

    Außerdem brauchst du auch keine Probleme bei einem Wiederverkauf befürchten.
    Jeder Notarsvertrag für Gebrauchtobjekte lautet-VerkAUFT WIE ES LIEGT UND STEHT OHNE JEGLICHE GEW:::::::::
     
  5. #5 Der Bauberater, 26.08.2009
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    Im Baurecht gibt es keine Verjährung und keinen Bestandsschutz für Schwarzbauten!
    Entweder wurde legal gebaut, dann gips Bestandsschutz oder es wurde ungenehmigt gebaut, dann droht der Rückbau, auch nach 100 Jahren!
     
  6. Bib007

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    Nur leider wurde das Haus in den 70gern gebaut und davor gabs da nur grüne Wiese. Ausserdem sieht man, dass die Schuppen noch nicht so alt sind.

    Es geht mir nur darum, was passieren würde, wenn jemand meine Bekannte hinhängt. Hab von einem Nachbarn meiner Schwiegereltern gehört, der musste etwas wieder rückbauen. (Zaun im Aussenbereich bzw. um seinen Garten der da liegt, Haus liegt gerade noch im Innenbereich, Garten schon ausserhalb).

    Gilt in Bayern die 20jährige Frist? So lange könnten die Schuppen schon stehen bzw. meine Bekannte behauptet das jetzt einfach mal steiff und fest.

    Kann dann keiner mehr dran rütteln?



    EDIT: Hab jetzt gerade den neuen Post gelesen...

    Ja was nun? Die Schuppen wurden ohne irgendwo nachzufragen einfach hingebaut.

    Und für was benötigt man für ein legal errichtetes Gebäude einen Bestandsschutz? Das war damals schon legal und ist es jetzt auch noch...

    Bestandsschutz würde doch nur bei unrechtmäßig gebauten Objekten Sinn machen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2009
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    Und - robert - dann sei mal Deinem Amt SEHR dankbar.
    Für sowas gibts an sich bestenfalls Duldung.

    Und ob der Schuppen seit 1936 oder 1996 steht ist auch Schietegal.
    Denn der EIGENTÜMER ist beweispflichtig für die rechtmäßige Errichtung seiner Bauwerke - nicht umgekehrt.

    Ich kenne einen Fall, da sollte ein Vorkriegsanbau abgerissen werden, weil der Eigentümer (bedingt durch die Kriegswirren) keine Genehmigungsunterlagen mehr hatte und der Anbau nach geltendem Baurecht unzulässig war.
    Das Amt selber hatte auch nichts mehr.

    Die haben dann nur irgendwie alte Unterlagen zu anderen Sachen aufgetrieben, die genehmigt waren und auf denen der Anbau drauf war.
    So hat man dann dem Amt die baurechtliche "Genehmigung" nachgewiesen.

    Hätte man das nicht gefunden, wär der Anbau weg gewesen.
     
  8. #8 Gast14207, 26.08.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast


    Bestandsschutz bedeutet, dass bei veränderter Gesetzeslage keine rückwirkende Strafe droht. Beispiel: Du baust 1930 mit 2 m Abstand zum Nachbarn. ganz legal. 1950 wird das Gesetz geändert, ab jetzt musst du 5 m Abstand halten. Dein nach damaligen Recht gebautet Haus musst du nicht abreißen, das ist Bestandsschutz. Wenn du massiv um- oder neu baust, dann greift die neue Rechtslage.

    Die einzige "weiche" Stelle in dieser Regelung wäre, wenn Du keine Genehmigung hattest, aber Dein Vorhaben genehmigungsfähig gewesen WÄRE. Also, wenn Du einfach nur aus Geldmangel oder Faulheit keine Antrag gestellt hast. Dann KANN nachträglich eine Baugenehmigung erteilt werden. Dann aber meines Wissens nach neuem Recht, was in der Regel immer strenger wurde. Liegt im Ermessen des Amtes.

    Grüße
    Stefan

    ansonsten lautet die Lösung manchmal: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort. :shades
     
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