Anforderungen an Wohnungstrennelemente in zu sanierendem MFH

Diskutiere Anforderungen an Wohnungstrennelemente in zu sanierendem MFH im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Kann mir jemand sagen, welche ANFORDERUNGEN (gemäß DIN oder BauO) für Decken und Wände in Mehrfamilienhäusern im Hinblick auf die...

  1. #1 blossom, 25.09.2009
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    Kann mir jemand sagen, welche ANFORDERUNGEN (gemäß DIN oder BauO) für Decken und Wände in Mehrfamilienhäusern im Hinblick auf die Feuerwiderstandsklassen gestellt werden ?

    Speziell geht es um ein zu sanierendes MFH, welches unter Denkmalschutz (Fassade etc). steht und möglichst ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige saniert werden soll.
     
  2. KPS.EF

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    ... dann solltest Du z. B. hier selbst nachlesen und mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde sprechen ... !? :biggthumpup:

    KPS.EF
     
  3. #3 blossom, 25.09.2009
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    Im Prinzip schon, gibt es denn keine bundesweit gültigen Aussagen: Wohnungstrennwand F 90, Decken ebenso ?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö. Baurecht ist kleinstaaterisches Landesrecht. Jeder Fürst, ääääähhh, Ministerpräsident darf sich da selber ausleben.
    Bundeseinheitliche Regelungen gibt es nur ausserhalb des Wohnungsbaus indirekt durch GUV, BG und andere Vorschriften.
     
  5. #5 blossom, 25.09.2009
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  6. #6 Pirellitx31, 25.09.2009
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    ..kommt darauf an....

    Wenn Sie nur "sanieren bzw. modernisieren" wollen (Bäder/Fenster/Fassade etc) gilt Bestandsschutz. Sowohl die Wohnungstrennwände (11,5er) als auch die Holzbalkendecken erfüllen idR nur F30.

    Wollen Sie jedoch umbauen (Änderung der Wohnungsgrößen / Dachgeschossausbau etc.) muss ein Bauantrag gestellt werden. Im Zuge dessen wird ein Brandschutzgutachten gefordert werden.

    ...in jedem Falle benötigen Sie die Zustimmung der Denkmalbehörde.
     
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