Angebot erheblich überschritten - Bis wieviel zulässig?

Diskutiere Angebot erheblich überschritten - Bis wieviel zulässig? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir hatten von einem Steinmetz ein Angebot zum Auswechseln von Fensterbänken. Vorher hatten wir uns ein Angebot von ihm dazu erstellen...

  1. #1 Gelbbiber, 25.09.2009
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    Hallo,

    wir hatten von einem Steinmetz ein Angebot zum Auswechseln von Fensterbänken. Vorher hatten wir uns ein Angebot von ihm dazu erstellen lassen und schriftlich fixieren lassen.
    Nach den Arbeiten haben wir nun eine Gesamtrechnung erhalten wo der ursprüngliche Rechnungspreis um mehr als 32 % überschritten wurde.
    Laut ihm konnte er vorher nicht einkalkulieren, daß der Beton unter den alten Fensterbänken derart hart war...
    So kamen statt 5 Arbeitstunden 7,5 Stunden dabei heraus.

    Ist das aber rechtens wenn die Rechnung derart höher ausfällt als im Angebot festgesetzt?

    Danke schon mal für Kommentare...
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie klein muss denn die Summe gewesen sein, dass 2,5 Stunden (= rd 100 € netto) zu 32 % Überschreitung führen???

    Wenn er Material und Lohn getrennt angeboten hat und aus Gründen, die er vorher nicht sehen konnte und auch nicht zu vertreten hat, dann länger braucht, dürfte das i.O. sein.
     
  3. #3 Gelbbiber, 25.09.2009
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    Ja, er hat Material und Arbeitslohn auf dem Angebot getrennt gehabt. Etwas Mehrkosten waren es dann doch (über 200 Euro mehr als ursprüngl. angenommen). Ursprungspreis: 440 Euro
     
  4. #4 Gast943916, 25.09.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    in einem Angebot werden meistens ca. Mengen / Massen angegeben, die sich nach oben wie nach unten verändern können.
    Um eine Aussage treffen zu können müßte man den genauen Wortlaut des Angebotes und evtl. des Schlußtextes kennen.
     
  5. #5 Shai Hulud, 25.09.2009
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    Welchen Grund gibt der Steinmetz für den Mehraufwand an?
     
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