betongüte

Diskutiere betongüte im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; hei,ich habe da eine frage zur betongüte, welche darf man ohne nachweise,als betonbaumeister, selber herstellen/verarbeiten. gruß betonmax

  1. mayke

    mayke

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    hei,ich habe da eine frage zur betongüte, welche darf man ohne nachweise,als betonbaumeister, selber herstellen/verarbeiten. gruß betonmax
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    selber herstellen ohne Rezeptur/ Probewürfel etc. ??? ...
    verarbeiten als Bauunternehmer kannste alles was unter ÜK 1 läuft (!)
     
  3. #3 JamesTKirk, 12.10.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.10.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Selber herstellen darfst Du aber gar nichts. Beton ist ein nach Bauregelliste geregeltes Bauprodukt, welches überwacht werden muss (auch die geringen Festigkeitsklassen). Das ist zumindest im standsicherheitsrelevanten Bereich so, also wenn Du ein tragendes Bauteil betonieren willst.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hmm Baustellenbeton ist noch möglich.
     
  5. #5 JamesTKirk, 12.10.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Und dieser muss nicht überwacht werden ??? Für tragende und aussteifende Bauteile ja !!!
     
  6. #6 RMartin, 12.10.2009
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    Ja James. Aber deswegen darf man ihn trotzdem selber herstellen. Musste halt entsprechende Würfel machen beim Betonieren und im Labor abdrücken lassen. Am besten die Betonherstellung noch dokumentieren. Dann sehe ich da keine Schwierigkeiten. Es ist nicht zwingend bei ÜKI Transportbeton vorgesehen.
     
  7. mayke

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    :winken vielen dank für die info.
     
  8. mayke

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    :winken vielen dank für die info
     
  9. #9 pauline10, 14.10.2009
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Habe ich hier etwas mißverstanden?

    Ich dachte , daß Beton bis C20/25 bzw. C25/30 noch als sog B I-Baustelle ohne Überwachung hergestellt und natürlich auch für tragende Teile , wie sie z. B. im "Häuslebau" vorkommen, verwendet werden darf.

    Gibt es das auch nicht mehr?

    pauline
     
  10. Yilmaz

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    @pauline ab 25/30 ist ÜK2 wenn Grundwasser. Bei aufstauendes wasser ist es noch ÜK1. Sonst >25/30 ÜK2.
     
  11. #11 JamesTKirk, 14.10.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das muss man trennen. Es gibt die Herstellung von Beton und die Verarbeitung von Beton. Zwei grundlegend verschiedene Dinge. Und dafür, dass Du als ÜK1 (BI) Baustelle keine Probekörper herzustellen brauchst, muss die Betonherstellung im Werk aber entsprechend überwacht werden. Auch wenn die Orte der Herstellung und der Verarbeitung räumlich nicht getrennt sind.
    Dass Du bei ÜK1 "gar nichts machen musst" steht in der Norm aber anders - lies mal genau was da steht. Zumindest musst Du aber keine Probekörper auf der Baustelle herstellen, das ist richtig.
     
  12. #12 pauline10, 14.10.2009
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Zunächst vielen Dank!

    Ich habe hier nur die 1045 Teil 1 vorliegen. Da finde ich nichts entsprechendes.

    Das ist wohl in den anderen Teilen der 1045 geregelt. Oder steht das ganz wo anders.

    In den nächsten Tagen werde ich mir jedenfalls mal die anderen Normen zur 1045 beschaffen.

    pauline
     
  13. #13 JamesTKirk, 15.10.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das Thema Überwachung wird in DIN 1045-3:2008-08 geregelt. Interessant sind auch die Erläuterungen in Heft 526 Teil 2 des DAfStb (Erläuterungen zu DIN 1045-3).
     
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