wieviel hat gefehlt bis schlüsselfertig?

Diskutiere wieviel hat gefehlt bis schlüsselfertig? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann man sich darauf einigen, dass es aber eigentlich nebenvertragliche Aufklärungspflicht des BU/BT ist.......Nö! Aber mensch könnte sich...

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  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
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    Nö!

    Aber mensch könnte sich darauf einigen, dass der, der als Bauherr selber keine Ahnung hat, mündig genug ist, dies zu erkennen und sich entsprechender Fachleute zu bedienen.

    Wenn ich mir irgendwo eine Brille mit fertigen Standardgläsern kaufe, einen Unfall baue und mein Unfallgegner mir Schuld an dem Unfall nachweisen kann, weil meine Brille nicht getaugt hat - kann ich dann den Verkäufer haftbar machen, weil er mir nicht gesagt, die Brille passe wahrscheinlich nicht richtig?
    Auf die Idee würde wohl fast keiner kommen.
    Warum also hier?
     
  2. #42 bruchpilot, 13.11.2009
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    Aber mensch könnte sich darauf einigen, dass der, der als Bauherr selber keine Ahnung hat, mündig genug ist, dies zu erkennen und sich entsprechender Fachleute zu bedienen.

    __________

    Macht er (BH) das nicht, wenn er zum BU/BT/Archi geht?????

    Das ist ja das Problem, BH ist kein Fachmann, sein Gegenüber ist Fachmann, gerade deshalb bestehen vertragliche und nebenvertragliche Aufklärungspflichten, damit der Unternehmer seine überlegene fachliche Position nicht schamlos zu seinem eigenen Vorteil ausnutzt. Was in der Realität nicht eben selten vorkommt.
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
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    Mensch, davon träumt ja nicht mal Oskar (und der träumt von vielem).
    Ein Unternehmer, der seinem Kunden sagt:
    :bounce: :bounce: :mega_lol: :mega_lol:
    Das meinst Du doch jetzt nicht ernst, oder?
     
  4. #44 bruchpilot, 13.11.2009
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    Mein voller Ernst.

    Ich will keinem Unternehmer unterstellen, dass er seine Kunden mit Absicht bescheißt, aber wenn von Anfang an gerade von Seiten der Unternehmer in Bezug auf seinen interessierten, aber unprofessionellen Bauherren-Kunden mit offenen Karten gespielt werden würde (was ist drin in meinem Angebot, was nicht), würde es mit großer Wahrscheinlichkeit zu deutlich weniger Rechtsstreitigkeiten kommen.

    Abgesehen vom Baupfusch, aber das ist ein anderes Thema.
     
  5. #45 rainerS.punkt, 13.11.2009
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    Was aber immer bedeutet, dass ich irgendwem am Ende vertrauen muss. Klar kann ich mir für alles zusätzliche Fachleute einkaufen, die die Arbeit meines Architekten, des vom Architekten beauftragten Statikers etc. prüfen.

    Es gibt sicher die Verkäufer, die nur auf monetäre Ergebnis schielen. Aber ich habe auch schon in jeder Preisklasse welche erlebt, die vertrauenswürdig und kompetent waren. Ein generelles Über-einen-Kamm-scheren ist sicher zu kurz gesprungen.


    ciao
    Rainer
     
  6. Baumal

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    was macht ein verkäufer, wovon lebt ein verkäufer?
    sein produkt zu verkaufen....

    du wirst doch nicht erzählen wollen, dass diese
    häusleverkäufer ihr produkt in irgend einer weise
    schlecht reden, so dass beim kunden auch nur
    annähernd das gefühl aufkommt, bei hausanbieter
    xy wäre ich besser aufgehoben??
     
  7. #47 rainerS.punkt, 13.11.2009
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    Moin,

    nee, die sollen ja auch verkaufen: Aber es gibt die, die einen nach dem ersten Infogespräch erstmal nach hause entlassen und die, die schon bei der Erstinfo am liebsten einen Vorvertrag abschließen würden und einen gleich mit Preisen zuballern.

    Ich denke aber, dass man (meist) erkennen kann, ob man verarscht wird, wenn man ein paar Detailfragen parat hat und schaut, wie der Verkäufer damit umgeht.

    Und ich glaube nach wie vor an das Märchen, dass ein zufriedener Kunde am Ende vielleicht ein paar neue Aufträge generiert. Ein Kunde, der aber komplett 'reingefallen ist, kann im Internetzeitalter sicher auch mal das Geschäft empfindlich treffen.


    Viele Grüße
    Rainer
     
  8. #48 bruchpilot, 13.11.2009
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    was macht ein verkäufer, wovon lebt ein verkäufer?
    sein produkt zu verkaufen....

    __________

    Jetzt gleitet die Diskussion wieder in das allgemeine Verkäufer-BlaBla ab.

    Wie gesagt, es geht hier nicht um einen bunten Luftballon oder Schoko-Kekse, sondern um ein Haus für in der Regel mehrere Hunderttausend Euro, die der Käufer in der Regel nicht aus der Portokasse bezahlt, sondern für die er einen meist lebenslangen Kredit auf sich nimmt.

    Da sollte er schon erwarten können, dass sein Vertragsgegenüber seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Dazu zählt die Ausführung seiner Leistungen lege artis wie auch die Information über Tatsachen, die für die Vollendung des Vertragsgegenstands-Werkes nicht eben unerheblich sind.

    Wie z.B. "lieber Bauherr, die in meinem Angebot enthaltene Gas-Wasser-Shice-Installation beinhaltet lediglich alle Leitungen innerhalb des Hauses, für die Leitungen außerhalb des Hauses sowie deren Anschluss bist Du zuständig, also bitte selber darum kümmern oder ich mache Dir das zusätzlich für Kostenpunkt XY".
     
  9. #49 DerSuchende, 13.11.2009
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    Gibt es eben nur für Auftragnehmer:
    Steht da:
    http://www.bauindustrie.de/index.php?page=25/aufgabenundziele.html#imblickpunkt

    MfG
     
  10. #50 Der Bauberater, 13.11.2009
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    Wenn das einer reinschreibt, dann verkauft er kein "Fertighaus" mehr, weil jeder "gute" Archi mit konventioneller Bauweise bei den Preisen mithalten kann! :biggthumpup:

    Da kommt jetzt wieder die gebetsmühlenartige Aussage, dass man sich eben einen Sachverstand VOR der Unterschrift ins Boot holen MUSS und dann eben erfährt, was NICHT in dem Angebot drinnen steht :deal

    Wer keinen Archi oder RA braucht (hat ja der Haushersteller alles), der muss evtl. eben Lehrgeld bezahlen und das ist beim Hauskauf eben etwas mehr als beim Schkokeks :konfusius
     
  11. #51 Baufuchs, 13.11.2009
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    Seit wann

    halten Architekten bei Baupreisen mit?

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt (Angebot GU/GÜ) schätzen Architekten doch nur:biggthumpup:
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
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    Ja. Und wenn alle BT/GÜ nach bruchpilots Maxime anbieten würden, lägen die Schätzungen der Architekten auf dem selben Niveau.
    Wenn da einer (egal auf welcher Seite) aus dem Ruder liefe, wäre klar, dass dessen Zahen Kinken enthalten.
     
  13. #53 bruchpilot, 13.11.2009
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    Hey, ihr habt das studiert, ihr habt Erfahrungen darin gesammelt - was ist so falsch daran, dem unkundigen Bauherren reinen Wein einzuschenken und ihm VORHER dazulegen, welche Kosten INSGESAMT auf ihn zukommen???

    Er engagiert Euch nicht, weil er Langeweile hat oder denkt, Euch beschäftigen zu müssen, er will ein Stück Haus von Euch, zu 99% der Fälle in dem Zustand, dass er es ohne Weiteres bewohnen kann.

    Wie oben schon mal erwähnt, man kann und sollte angesichts der Begleitumstände fair miteinander umgehen, schließlich wird der Unternehmer auch fürstlich entlohnt, durch den BH wohlgemerkt.
     
  14. #54 AQ127CK, 13.11.2009
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    Nur mal so zum Nachdenken.
    Auch ein Architekt ist ein "Verkäufer", er verkauft sein Wissen und seine Zeit. Da ich jetzt nicht davon ausgehe, dass Architekten im allgemeinen bessere Menschen sind als Bauunternehmer, will auch ein Architekt seinen Gewinn maximieren.
    Das hieße für ihn, dass er möglichst wenig Zeit in seinen Kunden investiert.
    Bei manchen Threads, die ich hier gelesen habe, scheint das auch häufiger der Fall zu sein.

    Meine Mutter hat immer zu mir gesagt.
    Drum prüfe ewig wer sich binde, ....

    Das ist wohl für den Bauherrn auch das beste. Immer genau prüfen, egal auf welche variante des Eigenheimbaus er sich einläßt
     
  15. salleD

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    das sagen die Juristen

    Heißt "schlüsselfertig" immer schlüsselfertig?

    Auch bei Vereinbarung der Errichtung eines "schlüsselfertigen" Bauwerks bleibt die zugleich im Einzelnen vereinbarte Leistungsbeschreibung in erster Linie für den Vertragsinhalt maßgeblich, auch wenn hierbei Leistungen fehlen, die üblicherweise zur "Schlüsselfertigkeit" gerechnet werden. Wird hierfür ein "Festpreis" vereinbart, ist dieser als Pauschalpreis für die der Leistungsbeschreibung entsprechenden Leistungen geschuldet. Für erbrachte Zusatzleistungen beim BGB-Bauvertrag ist mangels konkreter Preisvereinbarung die übliche Vergütung geschuldet, nicht eine entsprechend der Urkalkulation für den Pauschalpreis ermittelte Vergütung.*)

    OLG Koblenz, Urteil vom 30.05.2008 - 10 U 652/07
     
  16. #56 bruchpilot, 13.11.2009
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    _______________

    Das ist dann wohl der Knackpunkt, gilt natürlich nicht nur für die Archi`s.

    Je weniger Angaben ich im Angebot/in der Bauleistungsbeschreibung mache, je schwammiger die Formulierungen, desto größer der Spielraum, den Gewinn zu steigern, indem man hochwertige Markenprodukte gegen Baseline-Schrott austauscht, Material dort einspart oder reduziert, wo es der BH nicht sieht, gar keine Angaben zu bestimmten Posten macht, die aber zum Gesamtkunstwerk funktionierendes Haus unbedingt dazugehören (die man dann später dem BH anbietet, zu überhöhten Fantasiepreisen) usw. usf.

    Shice-Gier, Shice-Kapitalismus!
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
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    Nein - genau das gilt nicht für Architekten!!!!

    Ob der Bauherr eine innenvergoldete Badewanne oder eine aus Büchsenblech kriegt, hat auf mein Honorar keinen Einfluß. Nach der neuen HOAI.
    Nach der alten nur dann, wenn die Blechwanne zu Blechpreisen abgerechnet worden wäre - und dann hätte ich WENIGER bekommen.

    Genau da liegt einer der GROSSEN Unterschiede zwischen BT/GÜ/GU Bau und bauen mit Architekt.
    Es macht für meinen Gewinn keinen Sinn, dem Bauherren schlechte Qualität unterzujubeln.

    MfG
     
  18. #58 bruchpilot, 13.11.2009
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    Ja, okay, für BU/BT gilt das naturgemäß natürlich eher als für Archi`s.
     
  19. derF

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    Da hast Du vollkommen Recht Ralf.

    Allerdings macht es für Dich Sinn, Deinem Kunden zu teureren Dingen zu raten, die es evtl. gar nicht unbedingt brauchen würde, weil ja Dein Honorar von der Höhe der Baukosten abhängt.

    Also tendiert der homo-oeconomicus-Architekt ceteris paribus dazu, die Baukosten höher ausfallen zu lassen :konfusius
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
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    Auch ne Latrinenparole.
    Nach der alten HOAI hat es schon keinen Sinn gemacht und nach der neuen noch viel weniger.
     
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