B-Plan - Festsetzung Dachmaterial

Diskutiere B-Plan - Festsetzung Dachmaterial im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Experten, ich weiß, mit rechtlichen Themen ist das in Foren und aus der Ferne immer etwas schwierig zu beurteilen. Da viele hier aber...

  1. #1 chrishp, 02.12.2009
    chrishp

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    Liebe Experten,

    ich weiß, mit rechtlichen Themen ist das in Foren und aus der Ferne immer etwas schwierig zu beurteilen. Da viele hier aber sicher Erfahrung mit B-Plänen in der Praxis haben, versuche ich doch mal mein Glück:

    "unser" B-Plan erlaubt Pult- und Satteldächer bis zu einer bestimmten Neigung. Weiter schreibt er vor, dass Dächer mit kleinformatigen Werkstoffen aus nicht profilierten Dachziegel, Natur- oder Kunstschieferprodukten einzudecken sind. Unzulässig sind metallische Dacheindeckungen. Soweit, so klar.

    Wie ist es nun aber mit "Dächern" von Fassadenvorsprüngen und anderen untergeordneten Bauteilen wie z.B. Erkern, außenliegenden Treppenhäusern etc.? Mein gesunder Menschenverstand würde mir sagen, dass hier bei geneigten Flächen beispielsweise die Abdeckung mit Stehfalz- oder anderen Metalldächern oder bei flachen Dächern auch die Ausbildung eines Flachdachs möglich ist und die Festsetzungen des B-Plans das eigentliche (Haupt-) Gebäude betrifft.

    In unserer Planung haben wir u.a. einen Vorsprung von knapp 9qm Grundfläche, in dem die Treppe verläuft (schwer zu erklären, für die Frage aber auch nicht so wichtig). Die technisch sauberste und langlebigste Lösung wäre ein Zinkdach.

    Wie sind nach eurer Erfahrung vergleichbare Regelungen in B-Plänen zu interpretieren?

    Vielen Dank

    ChrisHP
     
  2. sepp

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    i.d.r. sind untergeordnete bauteile z.b. dachgaupen auch geregelt.
    wenn das treppenhausdach nicht den anschein erweckt zum hauptdach zu gehören, würde ich keine rücksicht auf dessen dachfläche nehmen.
    sicherheit über die meinung der auslegung gibt dir die b-plan erstellende behörde sprich dein bauamt. beim kenntnisgabeverfahren einfach mal vorher vorbeischauen und deinen architekten mitnehmen.
    einige bauamtsmitarbeiter sind allergisch bei diskussionen um die festsetzungen des b-planes mit "laien" vielleicht sogar nochmehr bei RA´s. ;)
     
  3. #3 chrishp, 02.12.2009
    chrishp

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    Danke, bin gewohnt, mich unbeliebt zu machen ;)

    Unser Vorsprung, Treppenhaus oder wie immer man es nennen will hat mit dem Hauptgebäude und erst Recht dem Hauptdach keine optische Verknüpfung, es wird auch farblich und in der Fassadenfarbe -und textur abgesetzt.

    Gibt es denn eine Grundregel (und wenn ja, steht das auch irgendwo so), dass getroffene Festsetzungen des B-Plans nicht für untergeordnete Bauteile gelten, sofern nicht ausdrücklich festgesetzt?
     
  4. sepp

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    mir nicht bekannt, zumal erstmal geklärt werden muss ab wann ein bauteil "untergeordnet" ist. vielleicht nach der abstandflächenregelung in der landesbauordnung? wohl eher gewagt die these.
    ausserdem müssten demnach dachterrassen oder balkone in traufhöhe unzulässig sein, wenn kein flachdach zulässig (b-plan?)
    hilft nix ausser fragen oder streiten.
    wie gesagt ich würds flach machen, mit blech. kenne aber die schriftliche festsetzung des b-planes nicht.
     
  5. #5 ManfredH, 02.12.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nee, es gibt nur durchdachte und gut formulierte Festsetzungen (d.h. eben so, dass es keine Unsicherheiten über die Auslegung gibt), und - vorsichtig ausgedrückt - weniger gut durchdachte.

    Ansonsten wie schon von sepp empfohlen: Am besten direkt mit dem Bauamt klären.
     
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