Welche Temperatur bei Heizlast-Berechnung?

Diskutiere Welche Temperatur bei Heizlast-Berechnung? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum, ich möcht an dieser Stelle mal eine Frage zur Heizlast-Berechnung loswerden. Soweit ich verstanden habe gibt die DIN EN 12831...

  1. #1 rueckseil, 15.12.2009
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    Hallo Forum,

    ich möcht an dieser Stelle mal eine Frage zur Heizlast-Berechnung loswerden.

    Soweit ich verstanden habe gibt die DIN EN 12831 folgende Norm-Raumteperaturen an

    Bad 24 Grad
    Wohnen 20 Grad
    Flure/Windfang 15 Grad

    Mein HT-Planer würde nun diese Werte für meine Heizlast-Ermittlung zugrundelegen. Nun weiß ich aber bereits jetzt, das 20 Grad in den Wohnräumen nicht ausreichen werden. Bei Schwiegermutter in der ELW werden es zumindest im Wohnzimmer 23 Grad sonst um die 22 Grad. Und bei uns (recht offener Grundriss im EG) über alles bestimmt auch 22 Grad. Und insbesondere die Flurtemperatur von 15 Grad ist sehr weit weg von der Realität.

    Darauf hin angesprochen meinte der HT-Planer, dass sei so in Ordnung, da zum Einen die Heizlast für die Norm-Außentemperatur von -14 Grad ausgelegt ist und zum anderen in der Regel nicht alle Räume beheizt werden (meinte wohl die Schlafzimmer) aber mit berücksichtigt werden.

    Also Angst, dass das Haus nicht auf 23 Grad hochheizbar ist, hab ich eigentlich nicht, aber leidet darunter die Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlage? Oder fährt die sowieso die meiste Zeit auf Teillast? Höhe Heizlast führt ja auch zu höheren Investitionskosten (Stichwort Bohrmeter).

    Welche Temperatur-Basis sollte man zugrundelegen?

    Danke
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Du kannst die Raumtemperaturen frei wählen. Die min. Außentemperatur ergibt sich aus der Region in der das Haus steht. Ob bei Dir -12°C oder -14°C oder -16°C anzusetzen sind, müsste ich jetzt nachschauen.

    Die Frage, "Welche Raumtemperatur sinnvoll ist", ist schwer zu beantworten. Bei einer Flächenheizung wie FBH und gut gedämmten Wänden, sind 20°C oder 21°C angenehmer als 23°C in einer zugigen Hütte.

    Egal wie, Du bist der Chef. :konfusius

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 rueckseil, 15.12.2009
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    Hi Ralf,
    Das werd ich gleich mal meiner Frau vorlesen ;)

    Sind wohl -14 Grad bei uns, wird schon stimmen.

    Also es wird eine FB-Heizung und auch gut gedämmtes Haus. Heißt das im Umkehrschluss, dass man durchaus die Norm-Teperaturen ansetzen kann um die Heizlast zu ermitteln und die Heizung zu dimensionieren?
     
  4. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    So ist es. Die Normtemperaturen kommen eigentlich immer erst ins Spiel, wenn die Räume nicht warm genug werden. Der Schwachpunkt ist m. M. nach immer die Badtemperatur, die nur mit besonderen Aufwand zu erreichen ist und eigentlich auch nur für die Nutzungszeit zutreffen muss.

    Letztendlich sind die Temperaturen, die im Auftrag stehen, wichtig. Und das sind meistens die Normtemperaturen, weil sich auch der Planer meistens nicht die Mühe macht, herauszufinden, welche Temperaturen zu den jeweiligen Bewohnern und zu der geplanten Heizung passen.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  5. lulu66

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    Es ist inzwischen wohl üblich, auch für Flure und Treppenhäuser 20° anzusetzen. Für die restlichen Wohnräume ists wie der Heizi sagt wahrscheinlich egal, ob 20° oder 21°.

    Wenn die DIN EN 12831 eher mehr Sicherheitspolster lässt, dann sollte deine Hütte auch bei der Angabe von 20° "wohlfühlwarm" werden können.

    Für die Auslegung der FBH könnte es schon interessanter sein, genauere Angaben zu liefern.
     
  6. #6 rueckseil, 15.12.2009
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    Hi Bruno,

    bezog sich dein "So ist es" auf Ralfs Beitrag oder auf meine Schlussfolgerung?

    Versteh ich leider nicht...:irre


    Also im Auftrag wurden keine Teperaturen definiert, aber ich hab ja jetzt die Chance welche vorzugeben, deshalb ja meine Frage.

    Danke
     
  7. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin rueckseil,

    zu der Frage > AT < habe ich etwas Klimazonen :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  8. #8 rueckseil, 15.12.2009
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    Aber dafür wird doch auch die Heizlast-Ermittlung herangezogen, oder? Ich hab hier eine Vorab-Exemplar meiner Heizlast-Ermittlung und da wird für jeden Raum eine Heizlast angegeben.
     
  9. R.B.

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    Das ist auch korrekt.
    "Norm-Raumtemperaturen" werden dann angesetzt wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das passt wenn auch die Bewohner nach "Norm" heizen, aber dem ist in der Praxis nicht so. Also sollte man, bevor man mit der Heizlastermittlung beginnt, zuerst einmal klären was der Kunde will.

    Das Argument "Normtemp." passt, weil andere Räume nicht bzw. weniger geheizt werden, ist genau so unsinnig wie, "die Heizlastermittlung liefert zu hohe Ergebnisse". Wenn wir bereits zu Beginn sämtliche Grundlagen in Frage stellen, dann kann man auch gleich Pi*Daumen peilen.

    Du solltest einfach eine Raumliste mit den Wunschtemperaturen erstellen. Dann wird die Heizlast gerechnet und dient als Grundlage für die Auslegung des Wärmeerzeugers und der FBH Kreise. Dafür sind dann weitere Informationen Deinerseits erforderlich, wie beispielsweise die gewünschte max. Vorlauftemperatur, ob Absenkzeiten geplant sind, ob Abschaltzeiten des Versorgers berücksichtigt werden müssen (WP-Tarife).....

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 rueckseil, 15.12.2009
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    Danke Ralf für diese ausführliche Erklärung :28:

    Das werd ich jetzt auch machen. Bleibt die Frage: die Schwiegereltern sitzen jetzt in ihrem schlecht bis ungedämmten Haus in der Wohnstube bei 23 Grad. Leg ich da nun 21 oder eher 22 Grad zugrunde?:confused:

    All anderen Räume werd ich dann wohl auf 21 Grad, Flure auf 20 und Bäder auf 24 Grad nehmen.
     
  11. R.B.

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    Nimm 22°C, das sollte ausreichen. Ältere Leute bewegen sich weniger und fühlen Temperaturen etwas anders als beispielsweise Kinder die permanent umhertoben, aber 22°C werden auch bei sitzender Tätigkeit meist als angenehm empfunden.

    Bei der Heizflächendimensionierung sieht man dann schnell, ob und wo noch Reserven sind. In der Praxis werden diese Raumtemperaturen sowieso nicht auf xx Nachkommastellen genau eingehalten.
    Es ist jetzt zuerst einmal wichtig, dass man die Heizlast kennt und weiß in welche Richtung der Zug fährt. Dann kann man sich immer noch mit dem finetuning befassen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 rueckseil, 15.12.2009
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    Hi Ralf,

    Kann ich daraus schließen, dass speziell das Thema Absenkzeit in der Heizlastermittlung nichts zu suchen hat? Stichwort Zusatzaufheizleistung
     
  13. #13 Bauwahn, 15.12.2009
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    Zusatzheizleistung brauchst Du, wenn Räume planmässig für längere Zeit auf niedrigerer Temperatur gehalten werden und dann innerhalb einer vorgegebenen Zeit wieder auf Solltemperatur gebracht werden müssen, und zwar auch dann, wenn es gerade die Auslegungsaussentemperatur hat. Ein Beispiel wäre z.B. ein Hobbyraum im Keller.
    In den meisten Fällen ist sie eher unnötig.
     
  14. R.B.

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    Nein, aber sie muss vereinbart werden, sonst wird "ohne" gerechnet.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 rueckseil, 15.12.2009
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    Aber ist das nicht eigentlich "richtiger"?

    Ich weiß doch jetzt noch nicht ab ich mal mit Nachtabsenkung arbeite, wohl aber eher ohne. Ist doch bei WP+FB-Heizung besser, oder?

    Und wenn mit Nachtabsenkung gerechnet wird, dann schnellt die Heizlast und mit ihr meine Investkosten in die Höhe.
     
  16. OldBo

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    Richtig. Da kommt im seltenen Bedarfsfall ein Heizlüfter kostengünstiger.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  17. #17 Achim Kaiser, 15.12.2009
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    Im normalen Wohnungsbau mit Absenkzeiten bis max. 8 Std. hat eine *Aufheizleistung* nichts zu suchen.

    Die Aufheizleistung in der DIN ist z.B. für Schulen oder Gewerbeobjekte gedacht die von Freitag 13.00 bis Montag morgen 7.00 *abgesenkt* werden.

    Die planmäsig länger andauernden Absenkphasen muss man dann in der Heizleistung des Wärmeerzeugers und vor allem der Heizflächen und/oder bei der Regelungsprogrammierung berücksichtigen.

    Im EFH haben Aufheizleistungen nichts zu suchen.
    Ausnahme : Badheizflächen ... die durfen ruhig ein wenig *satter* ausfallen.
    Wenn im Bad 150% Heizleistung zur Verfügung stehen, die gezielt und zeitlich begrenzt abgerufen werden können ... kommt Freude auf.
    Bei allen anderen Räumlichkeiten .... nicht erforderlich.

    Wenn z.B. im Wohnzimmer 22 Grad gewünscht werden, dann sollte diese Temperatur auch gefordert werden ... nicht wegen der Gebäudeheizlast sondern zur korrekten Auslegung der Heizflächen, ansonsten brauchts erhöhtes Temperaturniveau um ans Ziel zu kommen.

    Flure mit 15 Grad gibts in normalen Wohnhäusern nicht ... regelmäßig lässt sich ein solches Temperaturniveau innerhalb der beheizten Hülle eines Wohnhauses nie erreichen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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