Wasserschaden in grenzbebauter Garage - Wer muss was tun?

Diskutiere Wasserschaden in grenzbebauter Garage - Wer muss was tun? im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen! Ich hoffe jemand von Euch kann mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen: Wir haben vor 2 Jahren ein Altbau aus den frühen...

  1. #1 hackaria, 27.12.2009
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    Hallo zusammen!
    Ich hoffe jemand von Euch kann mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen:
    Wir haben vor 2 Jahren ein Altbau aus den frühen 70ern mit einer Garage, die direkt an den Nachbarsgarten grenzt erworben.
    Durch die starken Regen/Schneefälle der letzten Tage ist nun Wasser durch einen Fundamentsockel gedrungen, der an das Grundstück meines Nachbarn grenzt. Seine Garage steht direkt an meiner, ist aber etwas nach vorne versetzt, wodurch unsere Garage etwas mehr in den Garten ragt (der hintere Teil steht frei).
    Der Sockel ist immer wieder mal in dem freistehenden Bereich feucht, was eine nicht intakte Isolierung vermuten lässt. Hauptgrund für die starke Wasseransammlung dürfte aber die völlig verstopfte Dachrinne meines Nachbarn sein, die seit einigen Wochen genau in der Ecke zwischen seiner Stirn- und meiner Aussenwand überläuft.

    Meine Fragen: Ist mein Nachbar, da er der "Verursacher" des Wasserschadens ist, auch für die Sanierung der Isolierung verantwortlich, oder muss er lediglich in Zukunft seine Rinne sauber halten und ich muss mich selbst um die Isolierung kümmern, da es meine Garage ist?
    Wenn das der Fall ist, müsste ich auf seinem Grundstück einen Graben entlang meiner Garage ziehen, weil sein Garten etwa 50cm höher als unserer liegt. Darf ich das, wenn ich Ihn um Erlaubnis bitte?

    Um mich auf das Gespräch mit Ihm besser vorbereiten zu können, bin ich für jeden Tipp dankbar...

    Gruss

    hackaria
     
  2. Julius

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    Arbeiten auf Nachbars Grund, die nicht anders ausführbar sind, darf er nicht untersagen.
    Allerdings sind sie ihm mind. 2 Wochen vorher anzukündigen.

    Wenn jemandes Dachrinne überläuft, weil ungepflegt und einem anderen dadurch Schäden entstehen, ist der Jemand erstmal ganz normal haftbar.
    Aber eben nur für dadurch entstandene Schäden, also nicht für Fehlen oder Altersschwäche Eurer Dichtschicht!


    Jedoch: Im Normalfall redet man erstmal mit dem Nachbarn!
    Und das möglichst nicht erst, wenn der Schaden schon da ist.
     
  3. #3 KlausDieter, 28.12.2009
    KlausDieter

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    Ich kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen. Erst mit dem Nachbarn reden und versuchen die Sache vernünftig zu regeln (Stichwort: gesunder Menschenverstand) und dann erst in diesem Forum Fragen stellen.
     
  4. #4 hackaria, 29.12.2009
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    Vielen Dank für die Hinweise.
    Natürlich habe ich vor mit meinem Nachbarn vernüftig zu reden. Das dürfte auch kein Problem werden, da wir gut klar kommen.
    Es ging mir nur mal generell darum auf das Gespräch etwas vorbereitet zu sein.

    Gruss

    hackaria
     
  5. #5 hackaria, 29.12.2009
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    Was vergessen: In Zukunft werde ich wohl selbst mit darauf achten müssen, dass seine Rinne frei ist bzw. mal sauber machen, da es sich um einen älteren, alleinstehenden Mann handelt.
    Mit Sicherheit ist seine Garage auch innen nass. Vielleicht kann man sich da arrangieren.

    Gruss

    hackaria
     
  6. #6 KlausDieter, 29.12.2009
    KlausDieter

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    Das finde ich gut :28: ...und Dein Nachbar bestimmt auch.
     
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