Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr?

Diskutiere Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir sprechen über Willkür in einem fünfstelligen Bereich. Das heisst für mich, dass die Schlussrechnung fünfstellig über der inkl. Nachtrag...

  1. lulu66

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    Das heisst für mich, dass die Schlussrechnung fünfstellig über der inkl. Nachtrag freigegebene Summe liegt.

    Ist aber wohl auch egal, da es Georg in der Hauptsache um die Feststellung der Informationspflicht geht, und nicht um Schadenersatz.
    Bei einem Betrag von unter 10.000 Euro Mehrkosten (von wieviel Prozent von den Gesamtkosten Gewerk und Gesamtkosten Bauwerk reden wir?) würde ich das ebenso als "Lauf der Dinge" betrachten und mit dem Archi Tacheles reden. Das aber so, dass der Bau mit ihm weitergehen kann (es gibt nen aktuellen Thread über einen Bau mit Wechsel zwischen Planung und Ausführung (Blacksektor), das würde ich mir nur bei totalem Zerwürfnis antun).

    Zur Unterstützung dann vielleicht doch mal was Schriftliches mit dem Archi aufsetzen.
     
  2. SvenW

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    Hmm, der Archi hat dich bewußt hintergangen und du gehst dann also davon aus, das er sich nach ein paar bösen Worten von dir bei den anderen Gewerken besser benimmt? Es geht nicht darum, das der Archi sich bei den kosten verschätzt hat, Fehler passieren, aber bewußt eine Kostensteigerung hinzunehmen ala "der AG wirds schon zahlen" ist dreist.

    Allerdings würde ich auch gerne mal konkrete Zahlen hören und würde nun gerne wissen wann der Archi angeblich was wußte. Wußte er vorher das teurer werden würde war aber dann doch von dem Betrag überrascht, dann wäre es zumindestens sein Job den AN zu grillen wieso er die massiven Mehrkosten nicht angezeigt hat. Wußte er es, wieso hat er dann nichts gesagt, dann wäre er aber nicht überrascht gewesen. So langsam verliere ich den Überblick, eine grordnete Chronologische Aufstellung könnte helfen.

    @Gerd: Falls du nicht unbedingt das Bruttoinlandsprodukt durch Zahlungen an Anwälte erhöhen willst, würde ich in jedem Fall vor einem Gerichtsverfahren ein Verfahren vor der Schiedsstelle anstrengen. Da hast du nichts zu verlieren, denn nur der Architekt ist an den Spruch gebunden und vielleicht hängt da auch der AN noch mit drin.

    @all: Das erst mal nicht gezahlt wird ist IMHO okay, denn hier muß erst mal abgeklärt werden wieso die Mehrkosten entstanden sind und ob sie in dieser Höhe berechtigt sind. 2 malige massive Nachforderungen machen mich doch etwas stutzig, was da gelaufen ist, denn den Beton etc ordert man nicht wie eine Pizza.
     
  3. #83 Achim Kaiser, 08.01.2010
    Achim Kaiser

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    Nö, das ist überhaupt nicht okay.

    Es kann NICHT sein, dass irgendwelche Unstimmigkeiten und Geplänkel - wie auch immer sie aussehen - auf dem Rücken Dritter ausgetragen werden.

    Der Rohbauer ist weder Hütemann noch Kostenkontrolleur des Bauherrn.
    Er hat einen Auftrag und dort sind Zahlungsmodalitäten geregelt.
    Er ist weder für das Massenrisiko noch für andere Risiken wie Baugrund etc. verantwortlich.
    Weder Ausführung noch Abrechnung wurden *fachlich* beanstandet.
    Hier heisst die Anwort für mich nach erfolgter Leistung seinen Zahnungsverpflichtungen nachkommen.

    Wenn nun Bauherr und Archi im Clinch liegen weil die Kosten nicht aufgingen ist das ein ganz anderes Thema.
    Alles zu klären - aber nicht auf dem Rücken des Handwerkers, der *nur* seinen Job gemacht hat und der mer zu leisten hatte als vorher auf dem Papier stand und der es nun bezahlt haben will.

    Oder kommt bei dir Freude auf wenn 2 andere sich Streiten und du 50 Std nicht bezahlt bekommst weil da vorher einer der beiden *irgendwas* verzapft hat oder sich nicht an die Vereinbarungen hielt.

    Ich glaub kaum das du dann voller Verständnis mit dem Kopf nickst uns sagst : Macht mal ... ich habs sooo dicke, grad egal ob ich die 50 Std heute oder in 5 Jahren (wenn ihr euch vor Gericht geeinigt habt) bezahlt kriege.

    DAS kanns nicht sein.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Wer hat was wo und wie beauftragt? Den Lieferanten interessiert es herzlich wenig, denn er wurde beauftragt und hat auftragsgemäßg geliefert. Somit ist die Rechnung zur Zahlung fällig.

    Ob der Bauherr dann seinen Planer in Regress nehmen kann, steht auf einem anderen Blatt. Das hat aber mit dem Lieferanten absolut nichts zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  5. lulu66

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    @SvenW: Wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, wie sieht es denn dann generell mit der Haftung des Archi aus? Stichwort: Planung ohne Baugrundgutachten...

    Und was soll er deiner Meinung nach tun? Soll er sich nun vom Archi lösen und einen neuen finden, der die Fremdplanung ausführt und überwacht (und dann aber NULL für Planungsfehler haftet)?

    Wie ich das rauslese, gibts fachlich nix zu bemängeln, ausser die fehlende Informationsverteilung und eigenmächtige Auftragserteilung. Unschön, aber das kann man ändern.

    Wie bereits angesprochen, die kleinste Kröte wird sein: Tacheles mit Archi reden, Vertrag aufsetzen und Einhaltung durchsetzen. Dazu gehört auch eine Vereinbarung, jedes LV und jedes Angebot vorgelegt zu bekommen, bevor der Auftrag vergeben wird.
     
  6. #86 Shai Hulud, 08.01.2010
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    Es wurde kein schriftlicher Vertrag geschlossen und keine schriftliche Vollmacht erteilt. Aber ein mündlicher Vertrag über die Planung und Überwachung fürs EFH ist sicherlich zustande gekommen und über die Beauftragung ist sicherlich auch mal diskutiert worden, oder? :shades
     
  7. Gerd10

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  8. #88 Carden. Mark, 08.01.2010
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    eben
     
  9. bernix

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    Zahlen auf den Tisch!
     
  10. bernix

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    ..wir könnten natürlich auch ein bisschen raten...
    -
    Nachfinanzierung, 5-stelliger Betrag und Nachfinanzierung notwendig:

    Mein Tip: 20-30tsd Euros

    :biggthumpup:
     
  11. Roth

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    Schöne Aussichten?

    @ Gerd10:
    Danke für den Link. Sehr interessanter Aufsatz. Da ich ähnliche Probleme habe und Pflichtwidrigkeit nicht auszuschließen ist, fand ich folgenden Satz erschreckend:
    "Bei Vorsatz oder bewusster Pflichtwidrigkeit allerdings sind Schutz und Leistung, die die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten bei Bauschäden üblicherweise bietet, ausgeschlossen."
    Das bedeutet doch, dass der Bauherr auf seinem Schaden sitzen bleibt, falls der Architekt nicht solvent sein sollte.
     
  12. bernix

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    ...so ist es....aber neu ist das nicht!
    Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zahlen VS nun mal nicht (so gerne).
     
  13. Roth

    Roth

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    Au weh...

    Hat da jemand Erfahrung:
    Nehmen die HaftpflichtVersicherer den Arch. in Regress oder leisten sie überhaupt nicht?
     
  14. bernix

    bernix

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    ..bei vertraglichem Leistungsausschluss wird nicht gezahlt....
     
  15. #95 Baufuchs, 08.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im

    Fall von Gerd10 wäre es demnach -vorausgesetzt der Architekt ist nicht üppig reich- saublöd, ihm vorzuwerfen, er habe mit Vorsatz gehandelt.

    Sollte der Anwalt mal drüber nachdenken...:konfusius
     
  16. Lukas

    Lukas

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    Wieso? Der Anwalt bekommt doch seine Kohle vom Gerd. :D

    :winken
     
  17. #97 Shai Hulud, 09.01.2010
    Shai Hulud

    Shai Hulud

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    Wie von vielen in dieser Diskussion bereits abgemerkt, wäre die Haftung für tatsächliche Schäden durch das fehlende Bodengutachten ein vernünftiges Konzept mit Erfolgsaussicht vor Gericht.

    Warum wollt Ihr dem Architekten vor Gericht persönliches Fehlverhalten durch arglistig niedrige Baukostenaufstellung und arglistes Verschweigen der Kostensteigerung nachweisen?

    Was sind eure Motive diesen schwierigen Weg zu gehen?
     
  18. #98 Baufuchs, 09.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso wir?

    Guckst mal hier, da stellt der Anwalt von Gerd10 Arglist=Vorsatz fest.

    Und ein fehlendes Bodengutachten hat in diesem Fall erhöhte Baukosten verursacht. Die werden von der Versicherung als "Sowieso-Kosten" angesehen. Ersatz von Sowieso-Kosten ist aber in den Versicherungsbedingungen ebenso ausgeschlossen wie Vorsatz.

    Also auch nicht so ganz ohne..

    Nachtrag:
    Da gabs auch mal was, das planen ohne fehlendes Bodengutachten allein bereits grob fahrlässig ist.
     
  19. #99 Shai Hulud, 09.01.2010
    Shai Hulud

    Shai Hulud

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    Genau das meinte ich doch. Beide Fragen war nicht an das Forum, sondern an die Bauherrenfamilie gerichtet.

    Deutsche Sprak, schwere Sprak... Vielleicht hätte ich meinen Beitrag mit einer Anrede "Hallo Gerd" beginnen sollen. Entschuldigung für die Verwirrung.
     
  20. SvenW

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    Ich sehe nicht so richtig, das da ein Risiko auf dem Rücken eines anderen ausgetragen wird. Der Rohbauer hat ein erstes Angebot gemacht: akzeptiert. Dann ergeben sich Probleme und er macht ein 2tes höheres Angebot das die Probleme abdecken soll: auch akzeptiert.
    Am Ende kommt eine noch höhere Abschlußrechnung und nun wirds interessant. Der Rohbauer soll sein Geld bis zur Höhe des zweiten Angebots erhalten, darauf hat er einen Anspruch. Wieso die Schlußrechnung aber wesentlich höher ausfällt als das zweite Angebot müßte man klären und bis dahin würde ich den Zuschlag erstaml nicht zahlen.

    Mal ganz abgesehen davon, das der Archi spätestens nach der Nachforderung einen Fixpreis hätte vereinbaren sollen. So wie es gelaufen ist hatte der Rohbauer freie Hand und konnte beliebig seine Preise auf Kosten das AGs machen. Wenn man schon eine Nachbesserung des Angebots aufgrund dessen man den Zuschlag bekam machen muß, dann sollte man aber so sorgfältig vorgehen das das danach langt, alles andere ist IMHO Verhandlungssache und unternehmerisches Risiko. Sollten noch außergewähnliche Probleme aufgetreten sein kann man darüber reden, gewöhnliche Probleme die plötzlich einen zusätzlichen 5stelligen Betrag kosten machen mich stutzig.

    Was ich von Gerd gerne wissen möchte: was waren eigentlich die Gründe für die enormen Kostensteigerungen? Dazu sollte sich ja wohl einer ausgelassen haben.
     
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