Car-Port grundsätzlich verboten (Bauamt)! Gibts das?

Diskutiere Car-Port grundsätzlich verboten (Bauamt)! Gibts das? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wie schon geschrieben meinte die Frau vom Bauamt, daß planungsrechtliche Gründe dagegen sprechen. Ihr O-Ton: "Vor dem Haus ist eine nicht nutzbare...

  1. #21 Skeptiker, 31.01.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Die Frage ist doch, in welcher Regelung sie die Nichtnutzbarkeit begründet sieht. Das solltest Du selbst nachfragen, denn ohne dies zu wissen kann Dir wegen der vielen denkbaren Ursachen niemand Deine weiteren Fragen beantworten:

    Je nach Begründung der Behörde kann eine schnelle kostenlose Antwort hier folgen oder ein Anwaltstermin sinnvoll werden. Poste doch einfach die Begründung der Dame für ihre Aussage.
     
  2. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    ---> Ok, ich werde nochmal beim Bauamt anrufen und mir die exakte Begründung nennen lassen. Das kann ne Weile dauern, da dort nicht jeden Tag telefonische Sprechstunde ist.
    Bei der Gelegenheit frage ich auch gleich mal an, ob ich eine Abschrift der Bauunterlagen bekommen könnte
     
  3. #23 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vermute

    mal, dass die Dame, wenn nach konkreter Begründung gefragt wird gar nix mehr sagt, sondern eine schriftliche Bauvoranfrage anfordern wird, auf die es dann eine rechtsverbindliche Auskunft gibt.
     
  4. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    --> Das wäre dann in meinen Augen aber auch eine Antwort. Und dann kann man ja weiter sehen...

    Ich glaube aber bereits den genauen Grund benannt bekommen zu haben, als ich vor einem halben Jahr dort anrief. Es gibt keinen Grund weshalb die genaue Begründung jetzt verweigert werden soll.
     
  5. #25 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Grund liegt in § 74 der Berliner Bauordnung.

    Aber warten wirs mal ab.
     
  6. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Soooo... Also ich habe gerade beim Bauamt bei der zuständigen Dame angerufen. Die Antwort ist:

    "Laut §34 Abs.1 Baugesetzbuch muss sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Daraus ergibt sich die bebaubare bzw. nicht bebaubare Fläche. In diesem Fall haben alle Häuser der ganzen Straße einen Vorgarten. Durch eine Überbauung - auch ein nicht überdachter Stellplatz ist bereits eine Überbauung - würde das Orstbild beeinträchtigt werden."

    Das Gesetz dazu kann man sich bei dejure(punkt)org anschauen. Meiner Meinung aber ein ganz schöner Gummiparagraf.

    Und nun ???
     
  7. #27 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und

    nun?

    Nun brauchst Du einen Fachmann z.B. Architekt, der sich der Sache annimmt.

    Beeinträchtigung des Ortsbildes durch ein Car-Port ist so was von weit hergeholt.

    Hallo?? Willst Du in einem Ort mit dörflichem Charakter ein Hochhaus bauen??

    Im Moment ist das eine einsame Entscheidung einer einzelnen Sachbearbeiterin. Nun brauchts eben doch den Antrag auf Vorbescheid nach §74.

    Zu sowas finden sich massenhaft Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, hier mal ein Beispiel. Vor allem lies mal in der Begründung das, was zu "unmittelbarer Umgebung" geschrieben wird. Genau das ist es, was die Sachbearbeiterin macht: Sie betrachtet nur die unmittelbare Umgebung, das ist aber nicht der Maßstab für eine Beeinträchtigung des Ortsbildes.
     
  8. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    --> Jemand anderer Meinung??

    Es kann schon sein, daß das ein Einschüchterungsversuch vom Bauamt ist. Objektiv befindet sich in der Tat nirgendwo sowohl in meiner Strasse, als auch in den umliegenden Strassen ein Car-Port im Vorgarten. Ob das Zufall ist?

    Ich werde jetzt mal die ehemalige Bauakte verlangen. Ich werde wahrscheinlich dorthin fahren müssen und eine Kopie anfertigen dürfen, wurde mir mitgeteilt.

    Momentan muß ich noch einen Abwasserübergabeschacht setzen lassen und die Abwasser-Grundleitung legen. Wenn das vorbei ist werde ich mal schauen wer sich der Car-Port Geschichte annhemen könnte. Bloß dumm gelaufen, daß die Rechtsschutzversicherung bei solchen Dingen im allgemeinen nicht haftet.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dein "nicht bebaubare Fläche" deute ich als Festsetzung einer Baugrenze oder ähnlichem in einem B-Plan.

    Sollte dem so sein, dann kann in dem B-Plan drinstehen, dass Du dort kein Carport, keine Garage, keinen Schuppen, nicht mal nen Karnickelstall bauen darfst. Pasta.

    Du kannst natürlich selber mit dem Amt verhandeln und jede Menge Fehler machen, weil die Dir in ihrem Fachgebiet haushoch über sind.
    Oder Du nimmst ein paar 100 € in die Hand, gehst zu einem, der sich auskennt und bekommst VIELLEICHT mehr als so.

    Sicher - kann auch sein, dass da die Antwort lautet -> iss nich!
    Aber dann sagt es Dir jemand, der keinen Grund hat, gegen DEINE Interessen zu arbeiten!.
     
  10. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    --> Hat so eine Baugrenze etwas mit dem §34 Abs.1 Baugesetzbuch zu tun? Ich hatte heute extra nochmal im Bauamt angerufen und diesen Paragraphen als Begründung für das Car-Port Verbot erhalten.

    Wahrscheinlich ist es wirklich das Beste mal einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Architekten in die Spur zu schicken.

    Trotzdem erstmal vielen Dank für die überraschend, überaus große Resonanz hier. Und, das muss auch mal gesagt werden, vielen Dank an die Herren Profis hier.
     
  11. #31 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Die Bauamtstante spricht von § 34 BauGB, da ist dann wohl nix B.-Plan.

    @sct1
    Streitigkeiten aus Bauverträgen sind in Rechtschutzversicherungen i.A. nicht gedeckt.

    Darum geht es hier aber nicht, hier geht es um Verwaltungsrecht.
    Also lohnt es sich bei der Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage zu fragen.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    § 34 = es gibt keinen B-Plan!!!

    Es ist das zu genehmigen, was in der Nachbarschaft steht. Wenn da in den "Vorgärten" keine Einstellplätze, Carports oder Garagen sind, wirds schon mal ziemlich finster.
    Wenn zudem keine Pflicht zur Schaffung eines Einstellplatzes in der LBO besteht, wirds noch dunkler.
    Sollte die Baubehörde dann noch grün denken, sind Taschenlampen mitzubringen.

    Der Anwalt kann da gar nix machen. Ein in Baurechtsfragen und bei Ausnahmen fitter Architekt GANZ vielleicht.
     
  13. #33 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    sehe das nicht so dunkel.

    Nach §34 muss es sich einfügen, insbesondere auch hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Fläche. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

    Die anderen DHH haben Garagen bzw,. Car-Ports, zwar neben den Häusern, weil dort möglich, aber immerhin. Dadurch wird u.a. das Maß der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung bestimmt.

    Das würde also der Fragesteller mit seinem Car-Port nicht überschreiten, denn er nutzt damit sein Grundstück nicht höher aus als die Nachbarn.

    Bleibt am Ende die angebl. Beeinträchtigung des Ortsbilds. Und dazu gibts genug Urteile.

    Meine Meinung: Da geht was...
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja. Aber.... :D wenn überhaupt, nur mit entsprechender fachlicher Vorarbeit.
    Der Bauherr, der hingeht, bekommt immer a Watschn, wenns Amt nicht will.
    Und der Fachmann ist keine Erfolgsgarantie. Schließlich kann das Amt auch das beste Argument erstmal mit der unsinnigsten Begründung ablehnen.
    DA kommt dann der RA ins Boot - wenn man so weit gehen will!!!
     
  15. #35 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    isses!:konfusius
     
  16. #36 Der Bauberater, 02.02.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Wenn in der Straße/Quartier/Umfeld im Vorgartenbereich noch nichts steht, dann wird es "dunkel" bleiben.
    Ablehnungsgründe reichen von "fehlendem Einfügen":shades bis zur "Verunstaltung":yikes
    wie Baufuchs schreibt, kann was gehen ... muss aber nicht :konfusius

    Einen mitnehmen, der sich damit auskennt und dann entscheiden, ob man es probieren will/kann oder ob es vergebene Liebesmühe ist!
     
  17. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    --> Das ist wohl für den Laien die schwierigste Aufgabe einen zu finden, der sich damit auskennt und einen auch nicht über den Tisch zieht (z.B. wegen des Honorars aussichtlosen Prozess anstrengen... o.ä.).
     
  18. sct1

    sct1

    Dabei seit:
    29.01.2010
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software System Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Vier Jahre später....

    Wir haben jetzt eine Anfrage eines Forennutzers bekommen was aus der Sache geworden ist.

    Wir haben uns dann doch nicht mit dem Bauamt angelgt und uns dem Schicksal ergeben bzw. wollten da kein Geld für einen Anwalt/Architekten ausgeben. So parken wir - mit nunmehr zwei Autos und einem Motorrad - auf der Straße. Ist zwar doff aber man gewöhnt sich dran.

    Ciao
    Thomas
     
Thema: Car-Port grundsätzlich verboten (Bauamt)! Gibts das?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. carport vorgarten baulinie

    ,
  2. hammergrundstück carport Berlin

    ,
  3. carport im vorgarzen

    ,
  4. vorgarten baufluchtlinie berlin,
  5. carport verbot umgehen,
  6. carport im vorgarten berlin,
  7. Parken und Baufluchtlinie,
  8. Stellplatz baufluchtlinie,
  9. Carport Bauflucht Berlin,
  10. mülltonnen im grundrissplan eingezeichnet ist das bindend bei etw,
  11. carport vorgarten,
  12. carport im vorgarten
Die Seite wird geladen...

Car-Port grundsätzlich verboten (Bauamt)! Gibts das? - Ähnliche Themen

  1. Holzhaus mit einer Etage auf Stelzen aufstocken. Ist das grundsätzlich möglich?

    Holzhaus mit einer Etage auf Stelzen aufstocken. Ist das grundsätzlich möglich?: Moin, Ich würde gerne ein 40 Jahre altes Holzhaus mit Flachdach und einer Grundfläche von 80qm aufstocken. Der Bebauungsplan lässt nur ein...
  2. Grundsätzliches Vorgehen beim Kauf eines alten Hauses

    Grundsätzliches Vorgehen beim Kauf eines alten Hauses: Hallo. Wir sind ein Ehepaar von Anfang-Mitte 40. Der Sohn geht nächstes Jahr aus dem Haus und der Wunsch nach einem kleinen Eigenheim ist...
  3. Warum entsteht Schimmel nicht grundsätzlich?

    Warum entsteht Schimmel nicht grundsätzlich?: Feuchtigkeit kann immer da kondensieren, wo warme und feuchte Luft auf eine Wand trifft deren Temperatur unter dem Taupunkt liegt. Daraus kann...
  4. LAN Kabel Anschlüsse an Steckplätze/Ports

    LAN Kabel Anschlüsse an Steckplätze/Ports: hallo bei unserem Neubaukomplex (24 Wohneinheiten) hat einen Nachbar mir heute mitgeteilt, dass bei ihm alle 8-adrigen LAN Kabeln auf zwei...
  5. VERSCHENKE --> 4x Telegärtner Patchpanel, Cat 5, Cat5+, 24 Port, 19" Rackmount

    VERSCHENKE --> 4x Telegärtner Patchpanel, Cat 5, Cat5+, 24 Port, 19" Rackmount: Hallo, aus diversen Rückbauten hab ich hier 4 Telegärtner Patchpanels (Cat 5, Cat5+, 24 Port, 19" Rackmount) liegen. Sind alle defintiv...