Neubau 2009 Schallschutzproblem

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  1. #1 Hotsurf, 22.02.2010
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    Hallo zusammen,

    Kurze Einführung: Es ist ein Massivhaus (2 Vollgeschosse mit Pultdach + Keller) mit 300mm Hochlochziegeln und direkt an einer nicht wirklich hochfrequentierten Straße gebaut. (Morgens und Abends am meisten befahren).

    Wir sind anfang diesen Jahres in unsere Neubau eingezogen. Da anfangs noch im DG die Zimmer nicht fertig waren, haben wir bis jetzt im Hobbykeller übernachten. Da waren keine Autogeräusche abends bzw. morgens zu hören. Als wir dieses Wochenende das Schlafzimmer fertiggestellt haben, viel uns gleich am Abend schon auf, das der Lärm der vorbeifahrenden Autos sehr gut zu hören war.
    Zwar mußte der BT Schallschutzverglasung in alle zu der Straße hin gerichteten Fenster einbauen, aber wie sieht es mit dem Mauerwerk aus?? Was natürlich auch noch hinzukommt ist, das der Raum an der höchsten Stelle fast 5m hoch ist.(Pultdach) Da kann sich der Schall gut verteilen.

    Jetzt meine Fragen:
    1) Wurden die gestzlichen Richtlinien bzw. Grenzwerte eingehalten?
    2) Wie kann man dies messen bzw. Wer?
    3) Kann ich den Messbericht vom BT anfordern?
    4) Welche Maßnahmen kann man ergreifen, um den Schallschutz zu verbessern?

    Viele Dank für Eure Hilfe

    Hotsurf
     
  2. bernix

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    Ich fang mal an:
    EFH? Wurden Schallschutzwerte vereinbart?
    Man kann es messen (Fachleute)...momentan stellt sich aber die Frage: Warum?
    Messbericht: Wird es keinen geben....
    Maßnahmen: Nach entsprechender Bestandsaufnahme wirds wohl auf eine Nachbesserung der Wand hinauslaufen...falls dies der Schwachpunkt ist.
    gruss
     
  3. #3 Hotsurf, 22.02.2010
    Hotsurf

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    ja, es ist ein EFH. Schallschutzwerte wurden von der Stadt vorgegeben.
     
  4. bernix

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    ..was hat die Stadt denn vorgegeben?
     
  5. Jean

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    Hallo Hotsurf,
    die Mindestanforderungen an den Schallschutz der Außenwände sind u.a. aus Din 4109 "Schallschutz im Hochbau" zu ermitteln (http://www.dgfm.de/pdf-dateien/technik/Schallschutz/51993_MB_Schallschutz_final_300.pdf).

    So wie Du den Raum beschreibst, wohnst Du unter der Dachschräge, d.h. es wäre auch noch das Dach zu berücksichtigen! Prinzipiell gibt es sehr viele Möglichkeiten, woher das Problem kommen könnte: Anschlußfugen der Fenster, die Fenster selbst, korrekte Ausführung der Außenwand/ des Daches etc... Dies kann durch die entsprechenden Messungen ermittelt werden.

    Wieso sind Schallschutzwerte von der Stadt vorgegeben? Verwechselst Du das evtl. mit den zulässigen Immissionswerten nach B-Plan bzw. BauNVo bzw. BimschG in eurem Wohngebiet?

    Ihr seid doch gerade erst eingezogen. Ich würde den Mangel rügen!

    G. Jean
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der meint eine Eintragung im B-Plan, Einstufung der Straße und Maßnahmen für Schallschutz gegen Außenlärm.
    Kann auch über die Baugenehmigung eingeflossen sein.

    Wioe wo was -> Sache des Bauträgers. Als Käufer hat man auf das Bauen keinen Zugriff - Good will des Bauträgers.

    Also Mangel rügen / Stellungnahme des BT Anfordern / Maßnahmen zum Schallschutz erläutern lassen / oder ....
     
  7. Jean

    Jean

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