Bauvorlageberechtigung

Diskutiere Bauvorlageberechtigung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wie das Bauministerium NRW heute mitgeteilt hat, wird die BauONW ab dem 01.01.2011 in wesentlichen Punkten verändert. So soll z.B. der §70...

  1. #1 Baufuchs, 01.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie das Bauministerium NRW heute mitgeteilt hat, wird die BauONW ab dem 01.01.2011 in wesentlichen Punkten verändert.

    So soll z.B. der §70 dahingehend verändert werden, dass die Verpflichtung einen Bauvorlageberechtigten (Architekt etc.) einzusetzen, für den Bau von 1-2 Familienhäusern ersatzos entfällt.

    Begründet wir dies damit, dass bei Einsatz der vielfältig auf dem Markt erhältlichen 2- und 3D- Hausplanerprogrammen jedermann in der Lage ist, die Bauantragsplanung seines Hauses selbst vorzunehmen.

    Da nachgewiesenrmaßen Architekten im Rahmen Ihres Studiums ohnehin nur die Planung von Großobjekten wie Fußballstadien, Operhäuser etc. vermittelt bekommen, wird nicht damit gerechnet, dass unter der beschlossenen Maßnahme die Qualität der Architektur leidet.

    Vielmehr geht man davon aus, dass der spätere Bewohner, der sein Haus selbst plant, seine Bedürfnisse am besten kennt und entsprechend bei der Planung berücksichtigt.

    Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten verspricht man sich einen Vorteil. Die eingesparten Architektenhonorare können in bessere Ausstattungen der Häuser investiert werden. Da die den Ausbau durchführenden Firmen -anders als Architekten- der Gewerbesteuer unterliegen, befürworten die Kommunen die geplante Neuregelung.

    Auch die Mitarbeiter der Bauverwaltungen werden endlich wieder ausgelastet sein, denn die bisherigen Regelung des sog. "Freistellungsverfahren" soll abgeschafft werden, d.h. alle eingereichten Unterlagen müssen wieder auf Einhaltung der öffentl. rechtlichen Vorschriften überprüft werden.

    Die Architektenkammern stehen der Neuregelung zwar skeptisch gegenüber, glauben aber, dass die betroffenen Architekten keine Probleme haben werden, in anderen Bereichen neue Aufgaben zu finden.
     
  2. #2 Carden. Mark, 01.04.2010
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    Da super.
    Noch mehr Sachverständige die in den Markt dsrängen :)
     
  3. #3 MoRüBe, 01.04.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ist doch nur konsequent...

    ... da ohnehin weit über 90% der Häuser mit GU/GÜ/BT gebaut werden. Die Archis werden da nur zum Stempelaugust benötigt.
     
  4. #4 ThomasMD, 01.04.2010
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    Arcon sollte doch demnächst mit integriertem Stempelbutton incl. Zufallsgenerator für die Mitgliedsnummer der A-Kammer auf den Markt kommen.
    Jetzt haben die die ganze Softwareentwicklung umsonst gemacht.
     
  5. #5 Baufuchs, 01.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @all

    Bitte verschont mich mit weiteren Anfragen zu o.a. Sachverhalt per PN bzw. E-Mail.

    Wer genaueres wissen möchte, der rufe direkt in Düsseldorf oder bei der AKNW an.
     
  6. Bautz

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    Bei uns in Hessen ist das schon lange so.
    Allerdings brauchen wir nicht mal Arcon & Co. Bei uns reichen auch schon handgemalte Skizzen auf kariertem Papier. Habe erst letzte Woche meinen selbstgemalten Bauantrag eingereicht.
     
  7. #7 Bautine, 01.04.2010
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    Ich habe heute dem Bauamt nur mal so zwischen Tür und Angel geschildert, wie ich mir meine Villa vorstelle... und schon hatte ich eine Baugenehmigung. :winken Die Mitarbeiterin hatte halt - typisch Frau - die nötige Phantasie, sich anhand meiner Worte alles vorstellen zu können.
     
  8. #8 Baufuchs, 01.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In

    Hessen gibts ja auch das Programm "papierlose Behörde", scheinbar hat man dort schon die eigentlich erst für nächstes Jahr geplante Endstufe erreicht, denn erst dann sollte es das orale Verfahren geben.
     
  9. #9 Thomas B, 01.04.2010
    Thomas B

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    :mauer...habe gerade in Düsseldorf angerufen und die Damen und Herren bestätigten das Ansinnen. Man verwies in diesem Zusammenhang auf die durchaus vorhandene Kompetenz der BH, wenn es um das eigene Zuhause ginge und hat der Architektenschaft ja auch nicht die Kompetenz abgesprochen. Diese -so die einhellige Meinung- sollte nach Möglichkeit schon hinzugezogen werden. Aber rein rechtlich will man eben die BH auch in die Lage versetzen hier selbst Hand anzulegen.

    Unter anderem -ich hatte mich nicht als Mitexperte geoutet- wurde darauf verwisen, daß es in diversen I-Net-Foren u.a. auch dem Bauexpertenforum, genügend Hilfen gäbe, die angehende BH in die Lage versetrzten eine solche, eher überschaubare Planungsaufgabe höchstselbst befriedigend zu lösen.

    ..ich bin fassungslos...:yikes

    Thomas
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    na sieh es doch mal als Kompliment für eure topp Beratung ... :shades und überhaupt: also so ne Kleinigkeit wie ein Einfamilienhaus, das plant sich doch fast von selbst

    wir brauchen ein neues Unterforum so: mein Bauantrag - leicht gemacht in Chaos
     
  11. #11 Thomas B, 01.04.2010
    Thomas B

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    ..das Gespräch giing noch weiter: In der Tat fanden sich wohl einige Befürworter für die Möglichkeit hier eingestellte (und korrigierte!) Pläne online direkt an die Bauämter weiterzuleiten. Hier allerdings zwingend mit dem Nachweis, daß diese von Experten geprüft/ ggf. korrigiert/ abgestimmt worden sind. Der papierkram (Bauantrag/ Baubeschreibung usw.) muß dann eben noch nachgereicht werden.

    Ein kurzer Anruf meiner Haftpflichtversicherung gefiehl mir jedoch weniger gut. Hier wies man mich auf wahrscheinlich drastisch steigende Beiträge hin, da die Online-Beratung nach deren Einschätzung schadensträchtig sei und der Architekt ja immer haftet.

    Thomas
     
  12. #12 Bautine, 01.04.2010
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    Keine Sorge, da gibt es einen Vordruck - online, versteht sich - mit dem dich die BH von jeder Haftung freitstellen müssen. Der Architekt muss auch nicht namentlich benannt werden im Bauantrag, so ähnlich wie eine anonyme Geburt...
     
  13. #13 ecobauer, 02.04.2010
    ecobauer

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    .....nicht schlecht für einen Aprilscherz :mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    :bierchen:
     
  14. #14 Gast217, 02.04.2010
    Gast217

    Gast217 Gast

    Und weil es der 02.04 um 0:16 war, wird Dein Beitrag auch nicht mehr gelöscht :D
     
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