Streitigkeiten zur Bautechnologie

Diskutiere Streitigkeiten zur Bautechnologie im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich war Planer und Bauleiter eines Bauvorhabens welches mir nach Fertigstellung erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Zur Situation:...

  1. #1 sylviaIB, 11.04.2010
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    Hallo, ich war Planer und Bauleiter eines Bauvorhabens welches mir nach Fertigstellung erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
    Zur Situation: öffentliche Ausschreibung, öffentlicher Auftraggeber,
    Art: Ersatzneubau Winkelstützwand neun Blöcke abgewinkelt, als Uferbefestigung.
    Auftrag wurde an den günstigsten Bieter vergeben, lag in Höhe der Kostenberechnung.
    Stützwand ist fertiggestellt.

    AN macht nun nachträglich Forderungen von mehr als 100% der Bausumme geltend.
    Es wurden keine technologischen Vorgaben gemacht. Ist der AN verpflichtet seine Technologie abzustimmen oder kann er nach Bedarf bauen.
    Danke für die Meinungen
     
  2. #2 Achim Kaiser, 11.04.2010
    Achim Kaiser

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    Wie soll das jemand aus den gegebenen Informationen beurteilen ?

    Eine Meinung dazu habe ich schon ....
    aber ob die zielführend ist ?

    Die Frage wird sein wie belastbar und umfassend die Leistungsbeschreibung ist/war und welche Maßnahmen zur Durchführung getroffen wurden und erforderlich waren und wie diese zur Ausschreibung passen.

    Über 100% Nachforderungen ohne Nachtrag zeugen entweder von nem Vollpfosten von Unternehmer oder nem Blindfisch von Planer .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. sepp

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    aus VOB /B
    §2 Vergütung
     
  4. #4 Manfred Abt, 11.04.2010
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    wie Achim. Und vermutlich hab ich eine ähnliche Ahnung/Meinung wie die nicht genannte.
    Dann war schon die Vergabe nicht zulässig. Ich kenne kein öffentliches Vergabeverfahren, bei dem nicht hohe Anforderungen an die Qualität der Planung bzw. Kalkulierbarkeit der Vergabeunterlagen gestellt werden. Ziel der Vergabeverfahren ist ja den günstigsten, nicht den billigsten Bieter zu beauftragen. Dass die Realität manchmal anders aussieht ist auch mir klar.
    Der AN ist jedenfalls nicht berechtigt, bewusst ein mangelhaftes Werk zu erstellen. Ansonsten trägt dieser Satz zur diesseitigen Meinungsbildung bei.
    ohne Details keine Aussage bzgl. Berechtigung der Forderungen möglich, siehe auch Achim. "nachträglich", da sollten beim Prüfer der Rechnung doch schon die entsprechenden §§ der VOB vor dem inneren Auge auftauchen.
     
  5. sepp

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    hat damit nichts zu tun manfred.
    das ziel, die qualität und anforderungen müssen klar sein.
    die technologie muss nicht beschieben werden, denn sonst läuft man schnell gefahr den bewerberkreis (bei öffentlicher vergabe) unzulässig einzuschränken.
     
  6. Eric

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    Leider zu wenig Input.

    Es gab eine Ausschreibung, der AN hat hierzu ein Gebot abgegeben und hiernach (?) ausgeführt, ohne dass geänderte oder zusätzliche Leistungen angeordnet wurden.

    Dann könnten bei einem Einheitspreisvertrag lediglich die ausgeschriebenen Massen um 100 % zu niedrig angesetzt worden sein. Aber war es ein EP-Vertrag ??

    Ansonsten ????

    Du mußt den Sachverhalt viel ausführlicher darstellen. Unsere Glaskugeln sind leider alle in der Reparatur.
     
  7. sepp

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    das hört sich (sorry) nach versautem lv an.
     
  8. Eric

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    Wie bitte? Bekommt der AN dann etwa überhaupt kein Geld und muß das Bauwerk abreißen, damit nochmals neu vergeben werden kann?

    Das Bauwerk ist fertiggestellt und es geht jetzt nur noch darum, was und wie vom AN abzurechnen ist.
     
  9. Eric

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    Und wenn es eine funktionale Leistungsbeschreibung war?
     
  10. sepp

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    gerade die funktionalen lv´s werden am meisten versaut!
     
  11. #11 Manfred Abt, 12.04.2010
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    Ich steh dazu: wenn keine technologischen Vorgaben gemacht wurden - und genau das stand geschrieben - dann war die Vergabe nicht zulässig.

    Denn dann war - um an die anderen Beiträge anzuknüpfen - die Leistung nicht kalkulierbar - oder mit euren Worten - das LV versaut. Und auch bei einer Funktionalausschreibung sind technologische Vorgaben erforderlich, Verkehrslasten, Baugrund, Optik, Werkstoffgüte, etc.

    Und wenn die Vergabe so nicht zulässig war dann heißt das noch lange nicht dass der daraus geborene Vertrag nichtig ist.

    Vielmehr deutet es aber an, dass eine kritische Vertragsgrundlage Tür und Tor für berechtigte oder unberechtigte Nachforderungen öffnet.

    Und mal Tacheles:
    • hier stellt sich Sylvia als Planer und Bauleiter vor
    • schreibt dann, die Planung hätte keine technologischen Vorgaben enthalten
    • fragt dann, ob der AN "nach Bedarf" bauen durfte
    • gibt dann viel zu wenig Infos preis, um eine halbwegs helfende "Meinung" erhalten zu können
    • das stinkt doch himmelhoch nach versauter Planung, LV und Bauüberwachung und es kommen Zweifel an der Qualität der "passenden" Kostenberechnung auf

    Abschließend dann doch noch meine "Meinung": Wenn der AN nicht ganz deppert ist und sich nicht wegen "nachträglich" selbst den Weg verbaut hat wird er seinen Aufwand bezahlt bekommen.
     
  12. sepp

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    nochmal- technologische vorgaben können hilfsweise zur kalkulation im lv beschrieben werden, dabei muss peinlichst genau beachtet werden, ob diese vorgaben dem wettbewerbsrecht entsprechen.
    Technologie = z.b das GIS system
    Wenn z.b. GIS in einer öffentlichen ausschreibung ab einer bestimmten summe (Begründung) als merkmal bestimmt wird, wirds (mit recht) eine beschwerde von vergleichbaren systemanbieter an die prüfstelle geben bis hin zur klage und aufhebung der ausschreibung.
    ich glaube du verwechselts die anforderungen mit technologie.
    lös dich mal vom gedanken der betontechnologie.
    selbst hier gibts haue, wenn eine technologie ausgeschrieben wird, die nur ein "hersteller" verwendet, aber mit anderen technologien das gleiche ziel und die gleichen anforderungen erreicht werden.
     
  13. #13 Manfred Abt, 12.04.2010
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    o.k. Sepp, dann hast du recht.

    Und sage jetzt, dass es nur meine aus wenigen Worten der TE gezogene Vermutung ist, dass das [D]LV[/D], nein besser "die Vergabeunterlagen" den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen einer öffentlichen Vergabe nicht genügten.

    Und ich vermute auch, wir werden das nie erfahren.
     
  14. sepp

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    vermute ich auch........
    und noch mehr (vergaberichtlinien)..........
     
  15. #15 sylviaIB, 13.04.2010
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    Hallo und danke für Ihr Interesse,
    ich möchte meinen Beitrag noch etwas konkretisieren, da die Diskussion etwas in die falsche Richtung geht.
    Also: Im LV war aus geschrieben, dass Lagerplätze vorhanden sind und die Erdmassen aufzunehmen und vor Ort zum Widereinbau zwischen zu lagern sind. Der AN behauptet er habe so kalkuliert, dass die gesamten Massen vor Ort gelagert werden könnten und nach dem Bau der Stützwand komplett wieder eingebaut werden könnten. Der Platz war nicht vorhanden. Deshalb gingen wir im Vorfeld davon aus, dass Block für Block gebaut werden muss. Er hat vor Abgabe seines Angebotes und zum Bietergespräch die Planungs-unterlagen eingesehen. Wir forderten den abschnittsweisen Bau auch zur Bauanlaufberatung. Der Bauunternehmer meinte, dass er diese Schildbürgerarbeit so nicht ausführt und legte uns nie einen Bauablauf vor. Damit aber die Arbeiten überhaupt weiter gehen konnten haben wir zugestimmte wenigstens 3 Blöcke gleichzeitig zu bauen und Erdstoffe teilweise auf einen Zwischenlagerplatz zu verfahren, welches er auch vergütet bekam.
    Nachdem der AN weiterhin unangemessen hohe Nachforderungen stellte, sprachen wir einen Baustopp aus und drohten mit Vertragskündigung. In der Nachtragsverhandlung bekannte er sich zum Pauschalpreis, welcher auf Leistungspositionen bezogen war. Das wird jetzt nicht mehr anerkannt, weil es sich angeblich um einen Detail-Pauschalvertrag handelt. Sogar seine Aufwendungen zum Baustopp stellt er in Rechnung.
     
  16. #16 Achim Kaiser, 13.04.2010
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    Öffentlliche Ausschreibung / öffentlicher Auftraggeber ?
    Vertragsgrundlage VOB ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. sepp

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    immer VOB!
    egal wie - dir kann keiner einen guten rat geben, da eure vereinbarungen hier nicht völlig auf den tisch kommen können.
    erster Fehler - hätte als bedingung ins lv gehört.

    ist aber was die pflicht des AN zu nachträgen und deren umgang angeht (VOB) - egal
     
  18. Hansal

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    Wurde der geplante Bauablauf in den Technischen Vorbemerkung gefordert?

    Konnte der AN erkennen, das die gestellten Flächen zu klein waren?

    Grüße
     
  19. #19 Achim Kaiser, 13.04.2010
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    Ich habs bewusst nochmal nachgefragt weil dann das :

    überhaupt nicht dazu passt.
    Grobes Foul da *so* nicht statthaft.

    Seit wann gibts denn die Regelung ?

    Es gibt Einheitspreise ....

    Wenn er den Baustop nicht zu vertreten hat .... why not ?
    Obs berechtigt ist kann auf Grund der Infos nicht beurteilt werden.

    Mir scheint da ist einiges daneben gegangen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. Eric

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    Du schwimmst und zwar total. Mit Deiner Sachverhaltsschilderung ist nichts anzufangen.

    Am besten ist es, Du kaufst Dir:

    Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Werner Verlag,

    und fängst an, die versäumte Aus- und Fortbildung nachzuholen und zwar ab Rdnr. 1141 - 1206.

    Was ist ein Einheitspreisvertrag und was ist ein Pauschalpreisvertrag? Unter welchen Voraussetzungen ändern sich die Preise und kann vom AN eine Mehrvergütung gefordert werden usw. usw.

    Ja, auch dieses Wissen gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zum Handwerkszeug eines Architekten.

    Wenn Du dann wieder den " Wald " siehst und die Fakten, auf die es ankommst, erkennst, kannst Du hier nochmals punktuell nachfragen. Anderenfalls verbleibt nur, daß Du Dir die Akten schnappst und mit einem Bauanwalt ein Privatseminar in Sachen Vergütung durchführst. Den öffentlichen AG wird es freuen, wenn Du mit fundiertem Wissen auftrittst und die verkorkste Sache endlich im Griff hast.
     
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