Abrechnung Architektenleistungen vs. Kostenschätzung (LP 1-4 §32 HOAI)

Diskutiere Abrechnung Architektenleistungen vs. Kostenschätzung (LP 1-4 §32 HOAI) im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wie hier schon beschrieben haben wir von unserem Architekten die erste Abrechnung über LP 1-4 erhalten. :deal Da sich die...

  1. Patti

    Patti

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    Hallo zusammen,

    wie hier schon beschrieben haben wir von unserem Architekten die erste Abrechnung über LP 1-4 erhalten. :deal

    Da sich die Berechnung dieser Summe aus den anrechenbaren Baukosten ergibt, bin ich unsicher und frage deshalb lieber mal die Experten.

    Problem: Die Baukosten sind aktuell eine (grobe) Schätzung, bei der wir derzeit weit über unserem geplanten Budget sind. Nun sind wir dabei Punkt für Punkt die Kostenblöcke zu reduzieren, um das Budget zu erreichen.

    Wenn ich jedoch nun den Architekten bezahlt habe und später meine reellen Baukosten viel weniger sind, kann ich dann die jetzt zuviel bezahlten Kosten aus LP 1-4 zurückfordern?
    Wie würdet Ihr hierzu am Besten vorgehen, um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen?

    Danke vorab.

    lG
    Patti
     
  2. Baumal

    Baumal

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    ein architekt ist kein (oft, meist, immer...) tragwerkplaner.

    honorar für tragwerkplanung wurde doch
    von einem tragwerklplaner gestellt, und nicht
    vom architekten?
     
  3. Patti

    Patti

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    @ Baumal

    Hi Baumal,

    ich nehme an zu beziehst dich auf mein anderes Problemchen.
    Das Honorar für den TWP wurde über den Archi bei uns abgerechnet.
    In unserem Archivertrag haben wir auch gleichzeitig die TWP abgeschlossen.

    Grüße
    Patrick
     
  4. Baumal

    Baumal

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    du hast einen architektenvertrag mit TWP abgeschlossen?
    tut mir leid, da kenn ich mich gar nicht aus.

    der TWP ist subunternehmer des architekten?
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ot, @baumal:
    genau diesen wahnsinn habe ich letzte woche live erlebt:
    architekt haftet gegenüber bauherrn freiwillig für den "twp" ..
     
  6. Baumal

    Baumal

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    selbst für dich würde ich es nicht machen....:D:biggthumpup:
     
  7. #7 Gast036816, 25.09.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    honorarrechnung

    was ist denn im honorarvertrag zur vergütung hoai phasen 1 - 4 enthalten? sind die weiteren hoai-phasen auch beauftragt?

    freundliche grüße aus berlin
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    baumal - mal sehr vernünftig! :mega_lol: :mega_lol:

    weil

    ... das macht man nicht!

    das zu machen gibts auch keinen grund, der mir positiv einleuchtet -
    vielmehr ... uuups, im gegenteil:
    der "subplaner" geniesst keinen versicherungsschutz oder ist nicht berechtigt ..
    oder sonstwas ..

    .. und dafür den kopf hinhalten? nä.
     
  9. #9 Manfred Abt, 25.09.2010
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    Um mal wieder zur eigentlichen Frage zurückzukommen:

    Zu erst einmal ist entscheidend, welche HOAI vereinbart wurde
    • HOAI von 1996 (Euro-Ausgabe 2002)
    • oder HOAI 2009
    Entscheidend hierfür ist, wann der Vertrag geschlossen wurde, seit dem 18.8.2009 ist die HOAI 2009 maßgebend.

    • Bei alter HOAI wird mehrstufig abgerechnet: die ersten Leistungsphasen nach Kostenberechnung des Entwurfes, der Rest dann nach Kostenfeststellung (also was es endgültig gekostet hat)
    • Bei neuer HOAI wird durchgängig nach Kostenberechnung des Entwurfes berechnet.
    Wille/Ziel des Verordnungsgebers war, das Honorar von bauzeitlichen Änderungen der Baukosten abzukoppeln. Gilt aber nur bei gleichbleibender Planungsaufgabe.

    Im übrigen ist Bestandteil der hier beauftragten Leistungsphase 3 eine Kostenberechnung. An die Kostenberechnung werden höhere Anforderungen als an die Kostenschätzung des Vorentwurfes gestellt.

    Budgetüberschreitung ist dann wieder ein ganz anderes Thema.

    Und, um auch zum Kaperthema was zu ergänzen: Selbstverständlich setze ich als Objektplaner Subplaner für diverse andere Disziplinen der HOAI ein.
     
  10. Patti

    Patti

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    Also wir haben einen Planungsauftrag abgeschlossen der enthält:

    Architektenleistungen LP 1-9
    Wärmeschutznachweis
    Tragwerksplanung LP 1-6
    Nebenkosten 4,8%

    Grüße
    Patti
     
  11. #11 ManfredH, 26.09.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Bleibt immer noch die Frage,
    ?
     
  12. Patti

    Patti

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    Der Vertrag wurde dieses Jahr geschlossen (Juli).
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2010
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    Ähhh - sagt mal, lest Ihr nicht? (nicht böse sein, aber es fällt auf)

    Da oben steht KS zu hoch, es wird noch "im Programm" gearbeitet.
    Also kann bestenfalls LP 1 und 2 abgeschlossen sein, 3 vielleicht angefangen und 4 sicher noch nicht erbracht sein.

    Also kann der Kollege auch nur eine Abrechnung über die erbrachten Leistungen stellen - wenn überhaupt!!
    Letztere Einschränkung, weil er ja eine genehmigungsfähige Planung schuldet! Dazu gehört aber eben auch, dass es nicht ein Haus für 500T ist, wenn der AG nur 100T hat.

    Hier ist also die Frage, wie weit Budget und KS noch auseinander liegen.
    Wenn es um ein "paar" 10T geht, mag das im wesentlichen übers Programm zu regeln sein, insbesondere wenn die Ausstattung/Technik i.A. noch sehr hochwertig ist.
    Gehts um grössere Summen, wird es auch ans Volumen gehen müssen und da kommt irgendwann der Punkt, an dem das Haus oder das Budget für die Vorstellungen des Bauherren zu klein werden!
    Dann ist die ganze Nummer hinfällig!
     
  14. Baumal

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    hier läuft doch alles aus dem ruder, wenn man 2 faden zum
    selben thema eröffnet....
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die 2 fäden (hier: architektenhonorar und dort: twp-honorar) sind doch ok ..
    ob die honorare ok sind, ist ein anderes thema ;)
     
  16. Baumal

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    wenn mich jemand nach dem weg nach xyz fragt,
    bin ich bemüht den kürzesten weg zu nennen.

    wenn mich jemand nach dem weg nach xyz fragt,
    er hat aber noch 2 -3 andere möglichkeiten offen, geh ich weiter..

    weshalb kann man 2 fäden nicht verbinden, und sagen was einen
    ankäst????
     
  17. Patti

    Patti

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    und genau darum gehts... :biggthumpup:
     
  18. #18 Gast036816, 26.09.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hoai Phasen 1 - 4

    Moin Moin,

    wenn ich das andere thema lese, wurde der bauantrag eingereicht und jetzt werden phasen 1 - 4 abgerechnet. die kostenobergrenze ist ueberschritten, d. h. phasenn 1 - 4 sind mit maengeln behaftet. das ist etwas fuer einen juristen.

    aus meiner sicht haette das baugesuch nicht eingereicht werden duerfen, wenn die kosten nicht einvernehmlich geregelt sind.

    freundliche gruesse aus berlin
     
  19. Patti

    Patti

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    Naja so sehe ich das nicht ganz, weil wir ja genau wissen wo das Einsparpotenzial steckt, nämlich in unseren Sonderwünschen.
    Außerdem wollten wir den Bauantrag stellen, damit es vorwärts geht.

    Nun fangen wir halt an einen Sonderwunsch nach dem anderen zu killen, damit es am Ende wieder passt. Nur zahle ich dann ja zuviel für die LP1-4.
    Ich schätze mal es gehgt dabei um ca. 30.000€, die wir reduzieren müssen. Hier geht es um reine Ausstattung, nicht um Größe usw..

    Die Frage ist ja, ob ich das hier zuviel gezahlte Geld später wiederbekomme oder den anderen LP´s gegenrechnen kann.

    Patti
     
  20. #20 Gast036816, 26.09.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hoai Phasen 1 - 4

    moin moin,

    jetzt wird es auch klar.

    der kollege hat mit euren sonderwuenschen geplant. die hoeheren herstellkosten sind real,, dann hat er anspruch auf dieses honorar. eine minderung ist nicht moeglich. dann liegt es am bauherrn, mit hoeheren kosten ein baugesuch zu stellen und erst danach zu reduzieren. dafuer kann der planer nicht einstehen.

    freundliche gruesse aus berlin
     
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