Grenzbebauung in Bayern

Diskutiere Grenzbebauung in Bayern im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, verstehe ich Art. 6 Abs. 9 BayBO richtig, wenn ich folgendes annehme: Es existiert eine Garage mit 7m Länge als...

  1. #1 Stef1969, 22.02.2010
    Stef1969

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    Hallo zusammen,

    verstehe ich Art. 6 Abs. 9 BayBO richtig, wenn ich folgendes annehme:

    Es existiert eine Garage mit 7m Länge als Grenzbebauung (im Osten des Grundstücks). Die Breite der Garage von 6m liegt nicht auf einer Grenze, da eine Bebauungsgrenze von 5m von der das Grundstück erschließenden Straße besteht.

    Dazu will ich einen Gartenschuppen bauen. Dieser darf dann ohne Einhaltung einer Abstandsfläche doch an der selben Grenze (Osten) 2m (zusammen mit der Garage also 9m Grenzbebauung) und an der anderen Grenze (Süden) bis max. 6m (alles zusammen dann 15m Grenzbebauung) lang sein.

    Oder liege ich da falsch?

    Danke und Gruß, Stefan
     
  2. #2 maxplacid, 23.02.2010
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    solange du die mittlere Höhe von max 3m einhälts liegst du richtig.

    Grüße Max
     
  3. #3 Stef1969, 15.10.2010
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    Komme nach mal hierauf zurück.

    Ist für die Berechnung das Sockelmaß entscheidend oder muss ich auch einen evtl. Dachüberstand miteinrechnen, so dass das Gartenhaus entsprechend kleiner werden muss?

    Danke, Stefan
     
  4. #4 ManfredH, 15.10.2010
    ManfredH

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    Die Wandöhe ist nach Bauordnung definiert als das Mass von Oberkante Gelände bis zum Schnittpunkt Aussenkante Wand / Oberkante Dach; d.h. ein Dachüberstand bleibt unberücksichtigt.
    Trotzdem darf das Dach natürlich nur auf das eigene Grundstück überstehen, und nicht zum Nachbarn.
     
  5. #5 Stef1969, 18.10.2010
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    Gruß, Stefan
     
  6. #6 ManfredH, 18.10.2010
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    ManfredH Gast

    BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 2
     
  7. #7 Stef1969, 18.10.2010
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    Danke.

    Hab mir die Vorschrift mal angeschaut, hilft mir nicht evt. auch Abs. 8 Nr. 1? Da heißt es doch, dass Dachüberstände nicht berücksichtigt werden. Gilt der Abs. 8 auch für Fälle des Abs. 9?

    Danke und Gruß, Stefan
     
  8. PeterB

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    Grenze ist Grenze, und die gilt bei Bedarf bis ins Weltall!
    Eine Überbauauung jedweder Art ist auch bei konstruierter Auslegung verschiederner Vorschriften nicht erlaubt.
    Wenn es der Nachbar duldet, kein Problem, aber vorher fragen. Und einen Beseitigungsanordnung bei Besitzerwechsel oder Verschlechterung des Nachbarschaftsverhältnisses ist zu erwarten.
     
  9. #9 Stef1969, 18.10.2010
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    Ich meine ja nicht, dass das Dach "über die Grenze schaut", sondern ob ein evtl. Dachüberstand in die 9m eingerechnet wird. Und da ist die Frage, ob Art. 6 Abs. 8 auch für Fälle des Abs. 9 BayBO gilt.
     
  10. PeterB

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    Ok., war so nicht ersichtlich, da die Antwort darauf von ManfredH schon gegeben war. In diesem Fall zählt als Gebäudekante die Außenmauer und als Gebäudehöhe der Schnittpunkt Wand/Dachoberfläche.
    Allerdings muß der ja dann auf der Grenze stehende Giebel bei der Ermittlung der mittleren Höhe mitgerechnet werden.
     
  11. 38grad

    38grad Gast

    Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe eine Garage (Fertiggarage, Flachdach) mit 6m Länge. Daran möchte ich einen Geräteschuppen aus Holz bauen. Somit ist meine Grenzbebauung von 9m an dieser Grundstücksseite ausgeschöpft. Da dahinter nun noch 2 Meter frei sind, möchte ich diese 2m mit überdachen. Somit ist auch für mich die Frage: Gelten nun 9m (Maß von Wand zu Wand - zulässig), oder 11m (Dachlänge) für das "Gesamtbauwerk".
    Das Bauwerk steht komplett auf meinem Grundstück, es ragt nichts ins Nachbargrundstück, es geht nur um die Grenzbebauung.

    Hier wurde ja bereits diskutiert, daß BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 2 gilt. Dieser bezieht sich allerdings meiner Meinung nach nur auf die Abstandsflächen.
    Wie auch schon geschrieben wurde, gilt auch Abs. 8 Satz 1 für die Abstandsflächen.
    Was gilt nun bei Abs. 9 ? Dort ist von "GESAMTLÄNGE" die Rede.

    So ganz klar ist mir das noch nicht. Termin auf dem Bauamt hab ich nächste Woche, ich möchte nur vorbereitet sein..

    Vielen Dank !

    Christian
     
Thema: Grenzbebauung in Bayern
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