Was muss ich beachten wenn ich jemanden aufs Dach schicke?

Diskutiere Was muss ich beachten wenn ich jemanden aufs Dach schicke? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein großes Haus. Dieses ist Sanierungsbedürftig. ich habe jemanden auf 400 Euro Basis angestellt. Ich habe das "Unternehmen"...

  1. #1 ernstie1979, 17.11.2010
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    Hallo, ich habe ein großes Haus. Dieses ist Sanierungsbedürftig.

    ich habe jemanden auf 400 Euro Basis angestellt. Ich habe das "Unternehmen" natürlich angemeldet.

    Dieser hat 3 Jahre Dachdecker gelernt (ohne Abschluss) danach 10 Jahre auf dem Dach gearbeitet und dann noch 10 Jahre Gerüstbauer gelernt.

    ICh möchte mir von Ihm Dacharbeiten vornehmen lassen.

    Ich brauche jetzt keine blödeleien als Antwort alla "machs wenn Du in den Knast willst" oder sonstwas.

    Ehrliche Vernünftige Antworten auf meine Frage:

    Darf ich den Mann ein privates Gerüst aufbauen lassen und auf dem Dach arbeiten lassen. Traufhöhe deutlich über 3 Meter.

    Oder anders gefragt, was darf ich den Mann auf dem Dach machen lassen, ohne dass ich als "unternehmer" und Arbeitgeber in die Bredullie komme?

    Darf ich Ihn z.b. in 10 Meter Höhe Dachziegeln wechseln lassen, wenn die Unfallverhütungsvorschriften beachtet wurden. D.h. ein ausreichend breites Gerüst an dem Dach steht! Darf ich das Gerüst selbst aufbauen also ein privates nehmen, oder muss ich ne Fachfirma beauftragen. Die 3 Euro pro qm sind jetzt nicht da woran gespart werden muss, aber schön wenns geht.

    Vielen Dank
    Name: Ernesto
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2010
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    Damit bist Du doch Mitglied der BauBG. Die müssten Dir doch das alles haarklein erklären können.
    Und die IHK oder HWK sagt Dir, welche Arbeiten Dein Unternehmen ausführen darf, ohne einen Meister zu haben.
     
  3. #3 moep3fx, 17.11.2010
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    Kommt auf die versicherte Gefahrenklasse/-Stufe an. Beim Versicherer Nachfragen.
    Meine Hausmeister bspw. dürfen bis max. 1,99 m auf die Leiter (Klasse 3 oder 4).
     
  4. R.B.

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    Wow, ich wußte nicht, dass bei den Gerüstbauern die Lehrzeit so lange dauert.

    Die Frage ist, was für ein "Unternehmen" hast Du angemeldet?
    Hintergrund der Frage, wenn Du sagen wir mal einen Hausmeisterservice oder eine IT-Firma angemeldet hast, dann dürfen die von Dir genannten Arbeiten nicht ausgeführt werden. Hast Du eine Firma als Zimmerei-/Dachdeckerhandwerk angemeldet, und beschäftigst auch die entsprechenden Fachkräfte (ein paar Jahre als xxx "gearbeitet" reicht nicht aus), oder bist selbst der Fachmann, dann darfst Du die Arbeiten natürlich ausführen.

    Es macht schon einen Unterschied ob ich bei mir zuhause als Privatmann einen Ziegel auswechsle, oder als Gewerbetreibender.

    Zimmerer/Dachdecker ist weiterhin ein zulassungspflichtiges Handwerk. Das gilt auch für Gerüstbauer.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ernstie1979, 17.11.2010
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    Es geht um eigene objekte. Keine Fremddienstleistung. Ich will niemanden von meinen Leuten irgendwo anders als bei mir selbst einsetzen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob das was ändert, sagen Dir die oben Genannten.
     
  7. R.B.

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    Das spielt keine Geige, denn es bewegt sich im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit und somit gelten auch die entsprechenden Regeln und Vorgaben.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Henric

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    Gefährlich…

    1.) Verstoß gegen die Handwerksordnung! Solange Ihr „Unternehmen“ nicht in der Handwerksrolle (Dacharbeiten) eingetragen ist. Bußgeld bis 50.000,-€
    2.) Bau BG muss angemeldet werden! Fällt Ihr DD vom Dach gibt es Probleme. Es gibt auch Probleme, wenn er sich in den Finger schneidet, zum Arzt geht und das als Arbeitsunfall meldet.

    usw…

    Besser man lässt da den Profi ran und erspart sich den Ärger.

    Kay
     
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