Bauvertrag - "Nicht enthaltene Kosten"

Diskutiere Bauvertrag - "Nicht enthaltene Kosten" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, anschliessend an meinen ersten Beitrag (http://bauexpertenforum.eu/showthread.php?t=50447) zwei weiter Fragen. Ich möchte zum...

  1. #1 rtf2000, 22.12.2010
    rtf2000

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    Hallo,
    anschliessend an meinen ersten Beitrag (http://bauexpertenforum.eu/showthread.php?t=50447) zwei weiter Fragen.

    Ich möchte zum allgemeinem Verständnis hinzufügen, dass der Bauträger ein rel. großes Gebiet erschliesst und wir von Bekannten, die dort bereits gebaut haben, recht gute Referenzen haben. Es ist also kein komplettes Neuland auf das wir uns begeben. Die Verträge erscheinen mir ein wenig "von der Stange" zu sein , aber das muss ja nicht schlecht sein.

    Meine Fragen:
    Rubrik: "Im Kaufpreise nicht enthaltene Kosten"

    1.) "Die Kosten der Gebäudeversicherung ab Übergabe. Soweit der Verkäufer Beitraäge auch über den Eigentumsübergang hinaus verauslagt hat, sind ihm diese vom Käufer zu erstatten. Die gilt auch bei einer event. Kündigung des Versicherungsvertrages gemäß §96 Versicherungsvertragsgesetz"

    Das erscheint mir als ein komplett unkalkulierbare eventuelle Ausgabe. Kennt jemand so etwas? Sollte man es aus dem Vertrag entfernen oder ggfs präzisieren lassen?

    2.) "die anteiligen Kosten der nach Fertigstellung der Baumaßnahme vorzunehmenden Gebäudeeinmessung"

    Das ist mir komplett neu und wurde bisher nicht erwähnt. Handelt es sich hier um einen Standard um dem man sowieso nicht herumkommt?

    Danke und freundliche Grüße
    rtf2000
     
  2. #2 Lynx1984, 04.01.2011
    Lynx1984

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    Hallo rtf2000,

    zu erstens Gebäudeversicherung:
    Lasse den Betrag deckeln oder gleich die komplette Passage entfernen. Nicht dass hier überteuerte 5-jahres Versicherungen kurz vor Übergabe abgeschlossen werden.

    zu zweitens Gebäudeeinmessung:
    eines schönen Tages (manchesmal 2 Wochen nach Fertigstellung, manchesmal nach zig Jahren) wirst Du (EFH)/die Eigentümergemeinschaft (RH, MFH) einen Brief von der Gemeinde erhalten, dass die Gebäude vermessen werden. Dann wird die exakte Lage der Gebäude ausgemessen, weil man kann ja in Deutschland nicht sicher genug sein dass auch exakt so gebaut worden ist wie geplant war. Die Kosten hierfür sollte Euch der Verkäufer leicht beantworten können; alternativ in der Gemeinde Erkundungen einholen.

    Beste Grüße
     
  3. #3 ecobauer, 06.01.2011
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    Wird definitiv mit Bauträger gebaut, bzw. in diesem Fall ja das Grundstück mit Haus gekauft, wenn das Haus fertig ist??
    Wenn dem so ist, kann bis 6 Monate, nachdem ihr in das Grundbuch eingetragen seid, eine bestehende Gebäudeversicherung gekündigt werden - egal, was der Bauträger da vorher abgeschlossen hat.
    Falls das Grundstück schon euch gehört, fällt euch auch von Anfang an die Pflicht zu, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Dann erübrigt sich die Frage.

    Die Gebäudeeinmessung ist ein Pflichtprogramm. Mit der Messung werden die Katasterunerlagen vervollständigt. Kosten trägt immer der Auftraggeber!!!
     
  4. #4 rudi1106, 06.01.2011
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  5. #5 ecobauer, 06.01.2011
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    Ups, wann wurde das denn wieder geändert???
     
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