Dach-/Staffelgeschoss / GFZ / Dachüberstand

Diskutiere Dach-/Staffelgeschoss / GFZ / Dachüberstand im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo allerseits, wir zweifeln gerade an einer Forderung der Bauaufsicht. Situation: Neubau, B-Plan von 1982, BauNVO entsprechend von 1977,...

  1. JY 75

    JY 75

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    Hallo allerseits,

    wir zweifeln gerade an einer Forderung der Bauaufsicht.
    Situation: Neubau, B-Plan von 1982, BauNVO entsprechend von 1977, Hessen, Vorgabe: 2 Vollgeschosse, GRZ/GFZ 0,4/0,5.
    Unsere Planung hat ein 5° Walmdach auf einem Dachgeschoss, welches nach §2 (4) HBO kein Vollgeschoss ist.
    GFZ nach BauNVO (TRH/Aufenthaltsr.) ist 0,49.
    Dachgeschoss-Grundrissform rechteckig mit zwei eingezogenen Ecken, über denen der Dachüberstand auskragt (je Ecke 1,20 x 5,25).

    Die Bauaufsicht schreibt nun:

    "Durch den Dachüberstand des Staffelgeschosses ist das Gebäude 3-geschossig !
    Die Geschossflächenzahl beträgt dadurch 0,58 !
    Die Dachform bzw. -Überstände sind entsprechend abzuändern !"


    Wir fanden dafür keine Rechtsgrundlage und fragten nach. Nun schreibt man uns:

    "... teilt die Bauaufsicht Ihnen gerne mit , auch in Hinsicht auf kommende Bauanträge , wie die Vollgeschoss-Berechnung eines Staffelgeschosses vorzunehmen ist.

    Im Kommentar zur HBO-Hessischen Bauordnung – von Gerhard Hornmann heißt es :
    · „Da bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut zu messen ist , ist zur Bestimmung der maßgeblichen Grundfläche nicht das darunter liegende Geschoss heranzuziehen, sondern maßgeblich ist die von der Dachfläche im jeweiligen Dachgeschoss überdeckte Fläche !“
    · Hierzu herangezogen werden folgende Gerichtsurteile : OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 18 Nr. 72 ; Bayerischer VGH , BayVBl. 1977 , 338 BayVBl. 1977 ,18."


    U.E. ist der Mann im Unrecht, aber wir wollen keine Argumentationsfehler machen, daher hoffen wir ggf. hier noch auf Meinungen.
    Ist der Kommentar-Passus wirklich anwendbar, bzw. müssen wir seiner Forderung Folge leisten, bzw. warum nicht? Kommentierung und Urteile aus anderen Bundesländern (kennt evtl. auch jemand deren Wortlaut, Google hilft nur teilweise) sind keine Rechtsgrundlage...

    Im Voraus vielen Dank

    J.
     
  2. kike

    kike

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    Aufgrund welcher Vorschrift/Regelung seid ihr denn der Meinung, dass der Mann im Unrecht sein soll?

    Grüße kike
     
  3. JY 75

    JY 75

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    Das könnten wir vllt. eher beantworten wenn wir wüssten aufgrund welcher Vorschrift er genau im Recht ist... Darum frage ich ja...
     
Thema: Dach-/Staffelgeschoss / GFZ / Dachüberstand
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