Mauer entfernen

Diskutiere Mauer entfernen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Forum Gemeinde Ich hätte ein paar Fragen was ich Behördlich tun muss bzw wie ich vorgehen muss um eine nicht tragende Mauer...

  1. THMA

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    Hallo liebe Forum Gemeinde

    Ich hätte ein paar Fragen was ich Behördlich tun muss bzw wie ich vorgehen muss um eine nicht tragende Mauer entfernen zu dürfen. Ich wohne in einer Eigentumswohnung in Wien.

    Wie ist die Vorgehensweise? Zuerst Baumeister oder Baupolizei ? Darf da wer von meinen Nachbarn mitreden? Was kostet das üblicherweise an Gebühren?

    Die Mauer ist ca. 3m9 x 2m4 und 7cm dick, besteht aus gebrannten Ziegeln.
     
  2. #2 ThomasMD, 15.01.2011
    ThomasMD

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    Ich kenne Euer Wohneigentumsrecht nicht, aber in Deutschland dürfte jeder Deiner Nachbarn mitreden, wenn Du Teile des Gemeinschaftseigentumes demolieren wolltest.
     
  3. Baumal

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  4. #4 wasweissich, 15.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das hat mit dem deka/dezi zu tun , 2m 4 dm heist bei normalen menschen 2,4 m / 240 cm
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    also ..

    soweit ich es verstanden habe (bin da mehr Laie) wäre bei "uns" eine Baugenehmigung erforderlich, die wiederum nur ein Bauvorlageberechtigter beantragen / Antrag einreichen kann - also z.B. Architekt.

    Was die Nachbarn damit zu tun haben, keine Ahnung, da du doch wohl kein Gemeinschaftseigentum "demolieren" (:irre - wer kommt denn auf so etwas) willst.

    Behörde mal fragen ?
     
  6. Gast

    Gast Gast

    für mich sähe das so aus.
    entweder ist die Mauer 3,90 x 2,40 m (was wohl eher möglich ist?? aber 7 cm ???)
    oder 3,09 x 2,04 m ?? (komisches Maß )
    nun ja, ist doch sicher keine Außenwand !!!
     
  7. #7 wasweissich, 15.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    extra für werner

     
  8. Gast

    Gast Gast

    da steht nix von dm
    wer ist schon normal ????
     
  9. Baumal

    Baumal

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    nö, ich spring in wien ab und an auch auf baustellen herum.

    deka/dezi hin oder her, solche maßangaben gibt es auch
    in österreich nicht....
     
  10. Julius

    Julius

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    Leute, der Fragesteller ist Elektroniker!
    Und da ist jene etwas seltsam aussehende Dezimal-Schreibweise teilweise üblich (z.B. für Widerstandswerte: 1R2 wären z.B. 1,2 Ohm).

    Insofern wird sein Mäuerchen eben 3,9m lang und 2,4m hoch sein.
    Und warum soll sie nicht 7cm dick sein? Ich hab schon noch dünnere massive, aber nichttragende Zwischenwände gesehen.
     
  11. Gast

    Gast Gast

    schade das THMA kein Schlosser ist
    denn da wären die Maße wenigstens in mm angegeben.
     
  12. THMA

    THMA

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    Das kostet mir jetzt aber einen Lacher :mega_lol:

    Aber Julius hat es auf den Punkt gebracht: ich bin Elektroniker daher die Schreibweise.
    Die Mauer ist tatsächlich nur 7 cm dick. Sie teilt 2 Räume (innen natürlich ;) )

    Den von Baumal geposteten Link werde ich mir noch genau anschaun.
    Wem zu meiner Frage noch was konkretes einfällt möge es mir bitte hier mitteilen.
    Ansonsten schau ich mal zuallererst zur Baupolizei.

    Danke für eure Hilfe
    Gruß, Thomas
     
  13. #13 ThomasMD, 15.01.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

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    Vielleicht mal das WEG lesen?
    Ein Eigentümer einer deutschen Eigentumswohnung ist automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und wenn dieser Eigentümer eine gemauerte Wand rausreißen will, vergreift er sich in aller Regel am Gemeinschaftseigentum.
     
  14. Baumal

    Baumal

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    ich empinde es nicht zum lachen...:biggthumpup:

    wenn du den statiker konsultiert hast,
    der abriß deiner nicht tragenden wand, wo
    auch immer stehend, und somit der abriß somit genehmigungsfrei ist,
    (die baupolizei nichts mit zu tun hat), die miteigentümer befragen...
     
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