Teilrechnung

Diskutiere Teilrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, unser Keller wurde nun fertig gestellt, inzwischen auch mit Dämmung und Lichtschächten, jetzt haben wir bereits letzte Woche die...

  1. #1 Sarahlein, 01.02.2011
    Sarahlein

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    Guten Abend,

    unser Keller wurde nun fertig gestellt, inzwischen auch mit Dämmung und Lichtschächten, jetzt haben wir bereits letzte Woche die Rechnung erhalten von der Baufirma (25 Prozent der Gesamtsumme), obwohl der Keller damals noch nicht fertig gestellt wurde.
    Die Abnahme erfolgt maximal 2 Wochen Aufbautermin des Hauses, dieser Termin ist unklar, da er verschoben werden musste.
    Die Rechnung sollen wir trotz Abnahme zahlen, meine Befürchtung ist, dass wir den Keller mit Bezahlen der Rechnung auch so abnehmen wie er ist, ohne eine Chance zu haben Mängel anzumahnen.
    Im Hausbauvertrag steht auch, dass der Keller einzeln abzunehmen ist. Der Rechnungsstellung stehen bei grober Fertigstellung des Gewerkes nichts entgegen.
    Kennt sich jemand damit aus?
     
  2. Yilmaz

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  3. #3 Manfred Abt, 01.02.2011
    Manfred Abt

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    dein Text ist leider nur Kraut und Rüben
    • wer sollte was bauen?
    • nur den Keller oder ganzes Haus?
    • Zahlungsplan vereinbart oder nicht? was sagt der?
    • Abnahme erfolgt oder nicht
    • Abnahme Zahlungsvoraussetzung für Abschlag oder nicht
     
  4. #4 Sarahlein, 01.02.2011
    Sarahlein

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    Danke für den Hinweis mit der Suchfunktion, nur da ist das Haus ja schon soweit komplett fertig gestellt.

    Der Bauträger hat den Keller an eine andere Firma in Auftrag gegeben. Die Rechnungsstellung läuft aber über den Bauträger und ist auch vertraglich dort vereinbart.
    Das Haus wird noch vom Bauträger geliefert, also in Zukunft.

    Der Zahlungsplan sagt die 25% der Gesamtsumme bei Fertigsstellung des Kellers.
    Abnahme bisher definitiv nicht erfolgt.

    Ob die Abnahme jetzt Voraussetzung ist, darum streiten wir uns...es sind 2 Abschnitte im Hausbauvertrag zu finden:

    Unter Vertragsgegenstand und Preis (§1) der Punkt:
    Keller (....) sind selbststöndige Teilleistungen, die separat abgenommen und abgerechnet werden.

    In dem §3 des Hausbauvertrages, auf den sich der Bauträger bezieht, steht:
    Die vorstehenden Zahlungsbedingungen sind erfüllt, wenn die. entsprechenden Leistungen im Wesentlichen erbracht sind. Das Fehlen einzelner Leistungen und das Vorliegen von Mängeln stehen der Fälligkeit der einzelnen Zahlungen nicht entgegen. Unberührt hiervon bleiben die dem
    Bauherren zustehen Zurückbbehaltung- und Leistungsverweigerungsrechte.
     
  5. Yilmaz

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    Hierbei geht es um einen fertighaus mit Keller,
    Nach fertigstellung des kellers sind 25% der vertragsumme fällig, der keller ist zum größten teil oder ganz fertig mit diversen Mängeln.
    Sie wollen wissen ob sie die rechnung für den keller bezahlen solllen oder nicht?
    Habe ich das richtig verstanden?
     
  6. #6 Baufuchs, 01.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sarahlein, lies erst mal aus dem Beitrag von Manfred Abt "wer sollte was bauen".

    Ich vermute jetzt mal:

    Du hast einen Vertrag mit einer Fertighausfirma.

    Mit der Abnahme, von der Du schreibst sie sei verschoben, ist die Abnahme gemeint, mit der die Fertighausfirma prüft, ob der Keller maßhaltig genug ist, damit das Fertighaus aufgestellt werden kann.

    Richtig?

    Wenn nein, schreib mal, worum es tatsächlich geht.
     
  7. #7 Sarahlein, 01.02.2011
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    Ja richtig, Fertighaus mit Keller! Und ich möchte wissen ob ich die Rechnung bezahlen soll oder nicht, da ich Angst habe, dass dies dann als Abnahme des Kellers gilt, obwohl der ja noch nichtmal besichtigt wurde...

    @Baufuchs: Die Abnahme vom Keller soll wohl jetzt erst 2 Wochen vor Montagetermin des Hauses erfolgen, die Rechnung allerdings gleich beglichen werden.
     
  8. #8 DerSuchende, 01.02.2011
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    ich glaube es geht darum:
    Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen
    ohne guten Fachanwalt wird das nix!

    mfg
     
  9. Yilmaz

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    was ist hier verbraucherfeindlich? sie sollen mal als forscher forschen was so im bauwelt los ist?

    Der lieferant hat ganze keller mit pipapo geliefert und will entlich seine 25 % vereinbarte geld bezahlt haben! Oder soll er lieber das ganze haus mit blumentöpfe liefern und beten das der bauherr doch zahlt?

    Im Baugewerbe wird erst geliefert und dann vieleicht bezahlt... so ist das zu 99,99%
     
  10. #10 Sarahlein, 01.02.2011
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    Soll ja auch sein Geld bekommen, nur MUSS eine Abnahme vor der Zahlung erfolgen oder nicht?
     
  11. Yilmaz

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    Es liegt eine zahlungsplan vor der besagt das ´25% fällig sind wenn keller fertiggestellt ist. Der Keller ist fertig und die 25 % sind fällig, wenn sie die nicht bezahlen kann der AN seine arbeiten einstellen sprich das haus gar nicht liefern bis bezahlt ist. Eine teilabnahme kann der AN auch verlangen so wie vereinbart ist.
     
  12. #12 Sarahlein, 01.02.2011
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    Danke
     
  13. Yilmaz

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    @Sarah,
    was für Mängel liegen vor? Gravierende oder kleinere Mängel?
     
  14. Lebski

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    Ich versteh nicht, wie man 200.000 € ausgeben kann, ohne entsprechenden Fachverstand auf der eigenen Seite zu haben.
    Investiert x% der Bausumme in einen Fachmann, der euch hilft.
    Sonst ist später das Gejammer gross, wenn die Mängel rauskommen, und das Geld weg ist.
     
  15. #15 Sarahlein, 01.02.2011
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    Mängel bisher "wahrscheinlich" keine, allerdings können wir den Keller eben nicht betreten, da die Baugrube noch nicht verfüllt werden konnte, da die Dämmung fehlte. Also ob die Treppe wirklich so ist, wie sie sein sollte, Wände dort sind wo sie sein sollten etc. kann im Moment gar nicht geprüft werden.

    Sachverstand...wir haben jemanden vom Bauherrenschutzbund, ich möchte behaupten, dass genügend Leute ein Haus bauen, die noch weniger Ahnung haben als wir. Mal davon abgesehen, dass wir wohl den falschen Bauträger uns ausgesucht haben, aber hinterher ist man immer schlauer, also helfen dann die Tipps im Nachhinein dann wohl auch nicht mehr.

    Davon abgesehen, wird ja vieles schön geredet und inzwischen zahlen wir schon Zinsen bei der Bank für ein Darlehen, das nur bereit gestellt wurde, weil die Baufirma über Monatelang PRÜFEN musste, da sie selber Mist gebaut haben. DAS lag wohl eher nicht an unserem mangelnden Sachversand und Fachverstand, selbst die Baugenehmigung liegt seit September vor.

    Dass ich jetzt gegenüber solchen Rechnungsstellungen sehr skeptisch bin, liegt wohl an den Vorfällen, die bisher schon gelaufen sind und kann daher dann auch nur auf Erfahrungen zurückgreifen, die hier im Forum auch gemacht wurden. Und gerade um das Gejammer vielleicht vorher zu vermeiden, wendet man sich ja auch an so ein Forum um nicht alles noch Falscher zu machen, als es jetzt schon gemacht wurde.
     
  16. Yilmaz

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    hallo sarah,
    ich würde jemanden zu hilfe holen der ahnung vom bau hat und den keller besichtigen und nach mängel suchen. Wenn die es gravierende mängel sind würde ich die abnahme ablehnen/verweigern. Wenn es um kleinigkeiten geht würde ich das abnehmen und diese mängeln schriftlich festhalten.
    Wenn diese kleinigkeiten erledigt sind würde ich dann die rechnung bezahlen.
     
  17. #17 ThomasMD, 01.02.2011
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    @sarahlein
    Lies Dir das mal durch.
    Verständlicher kann man den Zusammenhang zwischen Mängeln, Abnahmefolgen und Rechnungsstellung kaum darstellen.
    Wenn Du dann noch nicht weißt, was zu tun ist, würde ich an Deiner Stelle nur noch in Begleitung von zwei Sachverständigen und einem Baurechtsanwalt auf der Baustelle erscheinen.

    PS: Yilmaz war schneller. ;-)
     
  18. Stoni

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    Hallo Sarahlein,

    wenn ich Du wäre, würde ich vor bezahlen der Rechnung darauf bestehen, dass der Hausersteller durch eine entsprechend autorisierte Person schriftlich die Gebrauchsfähigkeit des Kellers für den Aufbau des Hauses bestätigt.
    Und diesen Wisch mit Stempel und Unterschrift dann zu DEINEN Akten nehmen!
    Zeitnah den Keller, zusammen mit einem eigenen SV abnehmen, evtl. Mängel dokumentieren.
    Und erst wenn das Alles zufriedenstellend gelaufen ist und keine schwerwiegenden Mängel sind, dann eben auch die Rechnung bezahlen.

    Gruß Stoni
     
  19. #19 Sarahlein, 05.02.2011
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    Wir haben die Rechnung jetzt bezahlt (bzw. lassen sie bezahlen von der Bank), da wir ja danach immer noch Geld einbehalten können bei Mängeln.

    Im Übrigen stellten wir heute fest, dass die Dämmung abgefallen ist...das man zur qualitativen Arbeit...von wegen vollflächig mit Bitum angeklebt...waren leider nur ein paar Pünktchen und hat dem Wind nicht stand gehalten, von den ganzen Lücken in der Abdichtung mal abgesehen, aber Hauptsache die Rechnung ist bezahlt...
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Ich hoffe du hast noch genug Geld für ein paar AWG-Tabletten.
     
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