Größenordnung Heizlast LWP

Diskutiere Größenordnung Heizlast LWP im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, gibt es irgendwo ein brauchbares Programm zur Ermittlung der Heizlast? Stehe vor folgendem Szenario: Mein Haus (wir demnächst...

  1. #1 Stammholzwurm1, 23.02.2011
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    Hallo zusammen,

    gibt es irgendwo ein brauchbares Programm zur Ermittlung der Heizlast? Stehe vor folgendem Szenario: Mein Haus (wir demnächst gebaut) hat laut Enev-Berechnung einen Heizwärmebedarf von 11.422 Kwh/a, wobei darin leider die dreifach verglasten Fenster nicht berücksichtigt wurden. Warmwasser kommt dazu.

    Haus ist kfw 70, etwa 170 qm, unten FBH, oben geplant Flächenheizung, außerdem ein großer Kachelofen (9 KW) im EG, den ich in jedem Fall regelmäßig nutzen werde. Sanitärfachmann schlägt mir jetzt vor, eine 10 KW-Luftwärmepumpe zu installieren. Da ich (s.o.) noch keine Heizlastberechnung habe, würden mich Eure Erfahrungen zu diesem Thema interessieren: Mit kommen die 10 KW für zu hoch gegriffen vor. Ach ja: Die FBH schafft wohl in ihrer jetzigen Auslegung knapp 5 KW.

    Hab das Forum durchforstet und leider keine Antwort darauf gefunden.


    Viele Grüße

    Jürgen
     
  2. #2 fmw6502, 23.02.2011
    fmw6502

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    Deine LWP hat ihre 10 kW nur in bestimmten Betriebsbereichen, zB bei A2/W35 nach EN 14511. Ob sie in Deinem Klimagebiet und mit Heizkörpern ausreicht, verät nur eine Heizlastberechnung nach EN 12831 und der Blick ins Datenblatt des spez. Modells.
    Aber u.a. das wurde schon über 511-mal geschrieben :o

    SW für Heizlast gibt es, ob es bezahlbare für Privatanwender gibt? Vermute nein. Warum auch, man muß auch verstehen, was man da macht.

    Gruß
    Frank Martin

    PS: Glaskugel sagt Heizlast zw. 5 und 10 kW voraus
     
  3. #3 alex2008, 25.02.2011
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    such mal im Forum bei www.haustechnikdialog.de

    Die Heizlast überschlägig zu rechnen ist keine Raketenwissenschaft.
     
  4. R.B.

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    Aber klar doch. Heizlast nach EN12831, einfach mal Tante Google fragen. Die liefert Programme, und von denen gibt es meist auch Demoversionen mit eingeschränktem Funktionsumfang.
    Ein Programm allein macht aber noch keine Heizlastermittlung, wenn man nicht weiß, was man wo und wie eintragen muss, ist die Arbeit sowieso umsonst.
    Man kann eine Heizlastermittlung aber auch für schmales Geld in Auftrag geben.

    Die Heizlastermittlung ist zwar tatsächlich keine Raketenwissenschaft, aber es ist auch nicht so, das man nur ein paar Zahlen eingibt und dann ein Ergebnis erhält.

    Das hilft Dir für eine korrekte Heizlastermittlung nicht viel weiter.

    Es ist schon gut möglich, dass hier eine 10kW LWP erforderlich wird. Genaues weiß man wenn die o.g. Heizlast bekannt ist. Dann kann man in die technischen Unterlagen der LWP schauen und anhand der Leistungskurve prüfen, bis zu welcher AT die LWP die Heizlast abdecken kann.

    Es ist gut möglich, dass die vorgeschlagene 10kW LWP bei AT -10°C nur noch die Hälfte der Heizleistung, also 5kW, liefert.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ThomasMD, 26.02.2011
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    Was ist das?

    Unterscheidest Du auch Autos von gummibereiften, motorisierten, vierrädrigen Straßenfahrzeugen?
     
  6. #6 Michael 1, 26.02.2011
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    heizlastberechnung vom fachmann anfordern (muss er zur verfügung stellen), dazu brauch er den energieausweis wegen der gebäudeteile und den grundriss des gebäudes.
    mit der errechneten heizleistung, unter berücksichtigung des vom kunden gegengezeichneten nutzerverhalten, plus nen zuschlag für warmwasser (unter berücksichtigung der speichergröße), der angabe der sperrzeiten der stromversogers(zuschlag für jede stunde),die wiederaufheizleistung nach tabelle 10(macht bei flächenheizungen wenig sinn, ist aber vorschreift, wenn nicht vom kunden als zu vernachlässigen gegengezeichnet) und der auslegung eines sinnvollen bivalenzpunkts (zb im sauerland - 4bis -5 grad, 0 wären eher schlecht für die jahresarbeitszahl)
    kann er dann endlich sagen wir viel kw die wp haben soll^^

    die heizlastberechnung und die auslegung, kann er in rechnung stellen, wenn dies im angebot aufgelistet ist. hat er dies vergessen, muss er trotzdem machen (weil pflicht) und verdient nix dran.
     
  7. #7 Stammholzwurm1, 01.03.2011
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    Flächenheizung, gemeint ist eine Wandflächenheizung. Und ja: Selbstverständlich unterscheide ich zwischen einem Auto mit neuen Reifen, mit Winterreifen, Stollen- xxxx und anderen Reifen.
    Hat aber nichts mit dem Thema zu tun, also entweder produktives schreiben oder ausklinken. Danke.
     
  8. #8 Stammholzwurm1, 01.03.2011
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    Heizlast ist jetzt berechnet (worden): 6.8 KW, und die ist noch zu hoch gegriffen, da ein großer Speicherraum mit 20 Grad mit berechnet wurde, die er nie haben wird. Sperrzeiten sind keine zu berücksichtigen, nur WW.

    Habe jetzt die Wahl zwischen eine 7.7 und einer 10.6 KW LWP, beide Vitocal 200s mit Inverter. Heizungsbauer sagt 10.6, was meint Ihr?

    Grüße
     
  9. R.B.

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  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich würd IMMER Sperrzeiten mit in Ansatz bringen, auch wenn der momentan genutzte Tarif keine kennt!

    Im Übrigen riskierst Du ne ganz schön dicke Lippe. Das mag man hier nicht so (und ist einem Bittsteller auch in keiner Weise angemessen).
    Was kann der Thomas denn dafür, wenn Du Dich derart schlampig ausgedrückt hast, daß es unverständlich war?
     
  11. #11 Stammholzwurm1, 01.03.2011
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    Mach Dich locker. Wie man es in den Wald hinein ruft...aber der Spruch dürfte Dir ja bekannt sein. Im übrigen: Keine Sperrzeiten heißt keine Sperrzeiten. Und Bittsteller bin ich hier sicher nicht...ich habe ein paar Fragen formuliert. Du brauchst nicht zu antworten, wenn Du ein Problem damit hast, wenn schnippische Kommentatoren als solche benannt werden.

    @Ralf: Danke für den Link! Hilft weiter.

    Gruß



    Jürgen
     
  12. #12 wasweissich, 01.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :respekt ist ja :cool:
     
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