Reihenfolge Statik, Ausschreibung, Genehmigung, Werkplanung...

Diskutiere Reihenfolge Statik, Ausschreibung, Genehmigung, Werkplanung... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, könntet ihr mir bitte kurz helfen, die folgenden Aufgaben/Phasen in die richtige Reihenfolge zu bringen. Mir fehlt irgendwie der...

  1. #1 Behauserin, 07.12.2010
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    Hallo,

    könntet ihr mir bitte kurz helfen, die folgenden Aufgaben/Phasen in die richtige Reihenfolge zu bringen. Mir fehlt irgendwie der Überblick. Es geht um den Bau eines Einfamilienhauses. Vermessung und Bodengutachten ist erledigt, Ansichten und Grundrisse stehen. Wie geht es jetzt weiter? Passt es so:

    - Statik
    - Ausschreibungen
    - Baugenehmigung oder Kenntnisgabeverfahren (je nachdem...)
    - Werkplanung

    Gehen manche der genannten Dinge auch ineinander über bzw. laufen nebeneinander?

    Vielen Dank für eure Hilfe :-)
     
  2. mls

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    was hättest du gerne: theorie oder praxis? :)

    theorie = alles ordentlich der reihe nach:
    vor-/genehmigungsplanung + vor-/genehmigungsstatik: simultan
    danach werkpläne + ausführungspläne des twp
    danach ausschreibung ..
     
  3. #3 Behauserin, 07.12.2010
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    Weicht die Praxis so stark von der Theorie ab?

    Im Moment beschäftigt mich am meisten die Frage, ob die Werkplanung vor der Ausschreibung gemacht werden sollte oder ob diese auch danach erfolgen kann.
     
  4. #4 Thomas Traut, 07.12.2010
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    Die Werkplanung incl. Detaillierung, Bewehrungsplänen, Stahllisten, Holzlisten usw. ist die Grundlage einer vernünftigen Ausschreibung. Ansonsten wird es doch nur wieder ein unverbindliches Angebot, und Nachträgen sind Tür und Tor geöffnet.
     
  5. #5 passivbauer, 07.12.2010
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    äähmmm

    Wie soll eine vernünftige Ausschreibung vor der Werkplanung durchgeführt werden... vor allem mit welchem Sinn... Eine Kostenschätzung kann man sich vielleicht vorher einholen...
     
  6. R.J.

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    Auch wenn ich jetzt Erbsen zähle, ihr redet von der Ausführungsplanung.
    Die Werk(statt)planung kommt i.A. später.
     
  7. #7 greentux, 08.12.2010
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    Wobei die nicht komplett sein muß. Wir haben unseren Eingangsbereich sehr viel später Ausführungsgeplant. Die Bauherrin hatte einfach keine Zeit :) Da stand war aber schon der Innenputz fast fertig... Soviel zu Therie und Praxis.
     
  8. #8 Behauserin, 08.12.2010
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    Oje, ich dachte bisher, Werkplanung und Ausführungsplanung wären das gleiche. Muss wohl nochmal nachlesen...

    Habe ich es also richtig verstanden, dass als Grundlage für eine ordentliche Ausschreibung auf jeden Fall eine Werkplanung (oder Ausführungsplanung) erforderlich ist? Und Grund ist, dass die Ausschreibung anderenfalls so allgemein gehalten ist, dass kein maßgeschneidertes Angebot darauf erfolgen kann und mit jeder Menge Nachträgen zu rechnen ist?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2010
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    Werkstattplanung sind die Zeichnungen, die die Handwerker für sich machen - z.B. der Aufriss für den Abbund beim Zimmerer.
    Dafür brauchen die aber die Ausführungsplanung.

    Bei der Ausschreibung ist das im Prinzip richtig. Manches kann man mit den Details "im Kopf" ausschreiben, manches (z.B. Putz) auch ohne, wenns nichts ganz spezielles gibt.
    Aber im Grossen und Ganzen brauchts zumindest zu Vorzeichnungen zur Ausführungsplanung, um eine Ausschreibung zu machen, bei der nicht die Hälfte fehlt.

    Allerdings kann es so sein, dass die Fliesenpläne (auch Ausführungsplanung) noch nicht gezeichnet sind, wenn der Maurer schon die Bodenplatte giesst.
    Es muss also nicht die komplette Planung auf Papier vorliegen, um die erste Ausschreibung zu machen.
     
  10. mls

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    ja.

    werkpläne - architekt
    ausf.pläne - ??
    bew./schalpläne - twp
    werkstattpläne - "hersteller" oder sonderfachleute (später..)

    wessen pläne "ausführungspläne" sind, ist stoff für lange diskussionen :)
     
  11. #11 Behauserin, 08.12.2010
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    Ahhhh, langsam wird das Ganze klarer. Vielen Dank. Hat jemand zufällig als Beispiel die Ausführungsplanung eines Rohbaus da? Dann wüsste ich mal, wie das aussehen soll...

    Macht die Ausführungsplanung üblicherweise der Statiker oder der Architekt (oder teilen die sich das?)?
     
  12. #12 greentux, 08.12.2010
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    Ich fand die Erklärungen hier
    http://www.workshop-archiv.de/archiv/beruf/leistungsphasen.html
    immer ganz verständlich.

    Die Ausführungsplanung macht üblicherweise der Architekt, die Statikausführungsplanung der Statiker...

    Bei uns war dann nicht nur der Rohbau enthalten. Es waren eigentlich alle Sachen da, die zum vollständigen Haus führen (sagen wir mal vom Erdreich bis zur Dielung beispielsweise). Fliesenplan und Co ist natürlich auch noch nicht von Anfang an drin.

    Ich könnte Dir mal ein Foto schicken vom Plan. Das Pdf möchte ich sicherlich nicht vermailen.
     
  13. #13 Schwarz, 08.12.2010
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    tja, google halt mal nach

    ausführungsplan

    http://www.google.de/webhp?sourceid...aqi=g10&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=2b991525b6df076a

    bewehrungsplan

    http://www.bautab.de/bewehrungsplan.jpg

    schalplan

    http://www.google.de/imgres?imgurl=...148&prev=/images?q=schalplan&hl=de&tbs=isch:1

    detail

    http://www.architekturbuch.de/out/pictures/wysiwigpro/405343-detail-neubaui3_arch.jpg

    dann werden dir die unterschiede schon etwas klarer werden.

    schwarz

    p.s.: wobei "detail" auch die gleichnamige fachzeitschrift liefert. http://www.detail.de/
     
  14. #14 BauTomTom, 24.03.2011
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    Ouu da habe sich aber gute einiege "zukunftige" Kollegen beteiligt.

    Vielen Dank erstmal hierfuer.

    Ja wie ich sehe ist das Thema doch schon recht flexibel.
    Ich denke mann muesste am besten mal paar Plaene studieren, von dennen man weiss, dass sie richtig gut sind wo der Bauunternehmer einwandfrei von bauen konnte. Naja wo man die jedoch her bekommt ist ein anderes Problem. Womöglich spaeter imrichtigen Bauleben.

    Mal eine andere Frage. gibt es internationale, genormte Regeln, wie man jetzt Beton und Mauerwerk und etc darstellen soll? Ich meine die Schraffur hier.

    Der Schneider gibt da einige vorschlaege aber wie verbindlich und international sind diese?

    Tom
     
  15. PeMu

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    Was denn nun: verbindlich, national, international?

    Brauchst du nun eine Anleitung zum selbstbasteln?
     
  16. #16 DerSuchende, 25.03.2011
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    Weil die gesetzlichen Vorschriften und Gepflogenheiten oft stark von denen in Deutschland abweichen, werden vorher Bauteams ins Leben gerufen, in die meist einheimische Unternehmen (oft: Architekturbüros) vor Ort eingebunden werden "müssen".



    In D klärt das der Polier auf der Baustelle.

    mfg
     
  17. PeMu

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    ???...
     
  18. #18 rechter Winkel, 25.03.2011
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    zumindest National: für Schraffuren DIN 201
    und alles andere wird auch (irgendwo) geregelt
     
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