Geländeoberfläche Ba-Wü

Diskutiere Geländeoberfläche Ba-Wü im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo; Je mehr ich mich mit dem Garagenbau/Aufstellung beschäftige, desto mehr Fragen habe ich... Also es geht um die Geländeoberfläche....

  1. #1 Anna177, 19.04.2011
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    Hallo;

    Je mehr ich mich mit dem Garagenbau/Aufstellung beschäftige, desto mehr Fragen habe ich...

    Also es geht um die Geländeoberfläche. Nach § 6 Abs. 2 LBO ist zur Ermittlung der Wandhöhe von höchstens 3m (Grenzbebauung) der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen.

    So was ist jetzt die Geländeoberfläche? Die natürliche Geländeoberfläche oder die jetzt vorhandene?
    Wir haben ein Eckgrundstück und das Gelände war früher um ca. 30cm tiefer als die Straßen ringsrum. Die Nachbarin von der geplanten Traufseite der Garage hat das Gelände nun genauso hoch aufgefüllt wie wir. Der zukünftige Nachbar auf der Giebelseite ist um ca. 30cm nun tiefer, wobei dieser das Gelände bestimmt auch auffüllen wird.

    Danke!
     
  2. #2 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Der Höhenbezugspunkt ist im Bebauungsplan angegeben u. in der Regel
    Gehweg Hinterkante, in speziellen Fällen auch ein Kanaldeckel, die
    Frage kann Ihnen auf der Baubehörde Ihrer Gemeinde beantwortet werden.
    Wenn Sie keinen B Plan zur Hand haben.

    Grüße
     
  3. Baumal

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    ja, so wohl als auch...., gummiparagraphen...

    lies dir mal §10 LBO durch.
    und geh` von der geplanten geländeoberfläche aus.
    ansonsten hättest du keine baugenehmigung bekommen....
     
  4. #4 Anna177, 19.04.2011
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    Also der § 10 Nr. 3 könnte zu uns passen...Laut Bebauungsplan sollte der Bodenaushub möglichst auf dem Grundstück verbleiben.
     
  5. Baumal

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    auf den antragsplänen sollte doch ersichtlich sein,
    vorh. gelände und gepl. gelände??
     
  6. #6 Der Bauberater, 19.04.2011
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    Bei einer Garage werden die 3m am Tor gemessen. Sonst hätte man evtl. eine Hanggarage mit einer 1m hohen Einfahrt, weil das Gelände steil abfällt.
    Kommentierung habe ich jetzt nicht elekronisch da, ist aber so.
    Zu der Wandansichtsfläche von 25qm zählt aber die ganze GA.
     
  7. #7 Anna177, 19.04.2011
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    Ja auf dem Lageplan steht die aufgenommene Höhe und die geplante Höhe. Die geplante Höhe wäre um 25cm höher. Wie wird denn die Höhe jetzt gemessen?

    Wir sind eigentlich ca. 761m NN

    Das steht aber 420,65 = aufgenommene Höhe
    420,90 = geplante Höhe

    Die eingetragenen Höhen beziehen sich auf das neue Höhensystem
     
  8. #8 Anna177, 19.04.2011
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    Am Tor ist schon mal gut, denn am hinteren Teil der Garage haben wir noch ca. 30cm Gefälle an der natürlichen Geländeoberfläche.

    Wie sieht es mit der Geländeoberfläche aus? Die natürliche oder bestehende?
     
  9. Baumal

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    verstehe ich nicht.
    welches neue höhensystem...

    wenn ihr ca. 761 ü.NN liegt und die aufgenommene
    höhe beträgt ca. 420 ü.NN, beträgt die differenz
    341 höhenmeter...:wow
     
  10. #10 Anna177, 19.04.2011
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    Ich weiß auch nicht, wie das gemeint ist...auf den ganzen Zeichnungen wird immer 761 ü.NN eingetragen und in der Legende unten steht halt das.
     
  11. #11 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Da wurden die Höhencoden mit dem Flugzeug aufgenommen u.
    da ist es nun mal wichtig die ware Geländehöhe von der angezeigten
    Höhe des Höhenmesser abzuziehen, um die Flughöhe über Grund zu
    ermitteln.:hammer:

    Die Frage ist doch wo der Höhenbezugspunkt am Objekt liegt !

    Grüße
     
  12. Baumal

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    zeig doch mal...
     
  13. #13 Anna177, 19.04.2011
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    Das Hochladen schlägt hier leider fehl...
     
  14. #14 Baufuchs, 19.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bauberater

    Dass mit "3m werden am Tor gemessen" musst Du mir mal per Link nachweisen.

    Erledigt. Habs gefunden.
     
  15. #15 Der Bauberater, 20.04.2011
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    Wo hast es gefunden? Im Sauterkommentar muss es drinnen sein!
     
  16. #16 Baufuchs, 20.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe nicht den Satz "wird am Tor gemessen" gefunden.

    Es ergibt sich aber aus der Bauordnung BaWü zu §6 Garagen.

    Das heist es "..die Höhe wird am höchsten Punkt des Geländes genmessen".

    Fällt also das Gelände (bezogen auf Garagenzufahrt), ist dies die Höhe am Tor.

    Steigt das Gelände, ist es nicht mehr die Höhe am Tor.:biggthumpup:
     
  17. Hfrik

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    Naja, das mit den 3m am Tor verstehe ich trotzdem nicht... Ob der Hang fällt oder steigt,, hängt ja davon ab, wierum ich schaue...
    Bei meiner Garage wirds noch klarer: die Steht an einer deutlich abfallenden Strasse. Sprich am Bergende der Einfahrt fällt die Einfahrt deutlich zum Garagentor. Am Talende Steigt die Einfahrt deutlich zum Garagentor. An der Rückseite ist die Garage vollständig in den Hang eingegraben. Auf der Bergseite (Aus Strassensicht) wäre das auch der Fall, wenn nicht der Nachbar mit seiner Garagenzufahrt ein gutes Stück meiner Garage freigelegt hätte.
    Welche Höhe wäre dann bei mir massgebend?
    Wenn ich am oberen ende der Einfahrt stehe wohl die 0m vomn der hinteren Garagenseite, wenn ich am unteren Ende stehe vielleicht doch die 3,2m am Tor mit dicker überkragender Betonplatte obendrauf? (Nicht dass es eine wirklich relevante Frage wäre, das Teil steht seit 50 Jahren, aber eine Regelung, bei der das Ergebnis davon abhängt wohin ich mich beim Anschauen stelle, verstehe ich nicht... :bounce::bounce::bounce::respekt
     
  18. #18 Der Bauberater, 04.05.2011
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    Kommentierung Sauter, Kohlhammer Verlag.
    Bilder sagen mehr als Worte :D

    @ Sepp:
    in der "alten" Kommentierung war das Tor beschrieben. Muss aber nicht, denn von unten wird keiner in die GA fahren :cool:
     
  19. #19 Anna177, 18.05.2011
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    Nach diesen Bildern muss ich also von der natürlichen Geländeoberfläche ausgehen?
    Am Tor wäre die natürliche Geländeoberfläche um die 720,14NN. Der RFB ist aber 720,30NN geplant. Heißt das jetzt, dass ich zu den zulässigen 3m Höhe auch noch die 16cm dazurechnen muss?
     
  20. #20 Anna177, 18.05.2011
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    Ok..jetzt war ich mal selbst in der Unibib. und habe diesen Abschnitt im Sauter Kommentar nachgelesen. Die Ermittlung der Wandhöhe ab der natürlichen Geländeoberfläche gilt nur in dem abgebildeten Fall. Also nur wenn eine einseitig aufgeschütterte Rampe vorhanden ist.
    Wenn man nun das Gelände rund um die Garage aufgeschüttert hat, dann wird die Wandhöhe ab der tatsächlichen bzw. geplanten Geländeoberfläche bis zur Dachhaut ermittelt. Bei Gefälle ab dem höchsten Punkt der Geländeoberfläche.
    Geländehöhenunterschiede zwischen Baugrundstück und Nachbargrundstück sind dabei unbeachtlich.
     
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