Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie ist es mit Versicherungsschutz, wenn er dabei rückwärts in die Baugrube fällt? :offtopic: Der ist ja nicht offiziell als Helfer gemeldet...

  1. #421 loennermo, 01.06.2010
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    :offtopic:

    Der ist ja nicht offiziell als Helfer gemeldet - dafür zahlt die BG dann nicht... :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
  2. #422 Stromfresser, 01.06.2010
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    Ja, aber ich oder wie?

    Oder kann ich das Betreten der Baustelle verweigern, mit Hinweis auf den Versicherungsschutz?
     
  3. cheak

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    Das Betreten der Baustelle kann man nicht verhindern. Die BG muss die Einhaltung der UVV überwachen. Dazu ist sie unter anderem da.

    VG

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  4. McMusic

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    @cheak Was ist eigentlich aus Deinem Vorgang geworden?
     
  5. cheak

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    Läuft noch.

    Der BG Prüfer war da und hatte Sorge, daß er eins zwischen die Hörner bekommt, weil ich ja schon einigen Schriftverkehr mit denen hatte (poste ich dann). Er war sehr freundlich und wollte auch nichts sehen. Die 3 Fragen die er hatte, haben wir wahrheitsgemäß beantwortet. Die Nachweise für die Helferstunden habe ich auch vorgelegt. Er sagte dann, daß es ja dann bei den gemeldeten Stunden bliebe.

    Wie gesagt: Die Rechnung habe ich noch nicht. Solange die nicht da ist, kann ich leider noch nicht den gesamten Vorgang posten.


    VG
     
  6. mike66

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    Hi,

    was ist denn jetzt der letzte Stand?

    Die BG Bau scheint ja nichts ändern zu wollen. Ich habe auch ein Schreiben mit geplanten Helfern und Helferstunden geschickt, mit der Bitte mir die Versicherungszusage für meine Familenhelfer zu geben. Bis jetzt keine Antwort. Falls die BG Bau mir ähnlich schwammig, wie anderen antwortet, kann ich dann die Familienmitglieder selbst versichern und aus der Meldung rauslassen?

    Viele Grüsse

    Michael
     
  7. #427 greentux, 12.08.2010
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    Ich hatte auch nachgefragt. Allerdings hatte ich angedeutet, noch keine speziellen Aufgaben für Helfer zu haben, da im Moment ja Rohbau und Co am werkeln sind. Sie haben mir geantwortet, dass ich, wenn ich weiß, was, wer, wann und wie lange machen soll, sie mir sagen, ob versichert oder nicht...
     
  8. cheak

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    Hallo Leute,

    ich habe bisher keine Rechnung von der BG bekommen. Das ist schon etwas seltsam. Das mag daran liegen, dass jeder Helfer für sich genommen unter 40 Stunden gearbeitet hat. Vielleicht hat der Prüfer das als Gefälligkeitsleistung gesehen. Trotzdem finde ich es seltsam, dass ich scheinbar gar nichts bezahlen muss.

    Mit meiner Begründung konnte ich zumindest verhindern, dass die BG in meinen Unterlagen wühlt. Es wurden nur die Helfernachweise vorgelegt. Das war es. Das Ganze hat keine 5 Minuten gedauert.

    VG
     
  9. #429 Thorsten2501, 01.09.2010
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    Betriebsprüfer kommt auch zu mir...

    Hallo liebe Bauexperten,

    normalerweise beschränke ich mich hier meistens aufs lesen. Ich hab diesen Tread hier ausgiebig gelesen. Ich hatte letztens Post von der BG und sie haben einen Besuch angekündigt.
    WIr haben ein Fertighaus, allerdings als Ausbauhaus. Der Stand bisher ist, dass wir die Elektroarbeiten und die Heizung selbst gemacht haben und den Trockenbau auch. Die Baustelle gibt seit Ojtober letzten Jahres. Mein Frau und ich sind berufstätig und arbeiten in unserer "Freizeit" am Ausbau. Der erste Brief der BG zwecks Meldung der Stunden. Leider ist der mir liegen geblieben, so dass eine Erinnerung kam. Die haben wir auch direkt zurückgeschickt. In dem gefragten Zeitraum hatten wir keine Hilfe, sondern haben alles alleine gemacht. Die zweite Meldung kam und fragte nach dem nächsten Zeitraum (Februar bis Mai). Dort habe ich für meine Schiegermutter ein paar Stunden eingetragen (unter 20), da sie mir ein paar mal geholfen hatte die Baustelle aufzuräumen bzw. ein paar Handlangertätigkeiten gemacht hatte (was festgehalten, Werkzeug gebracht etc etc.) Danach kam nix mehr vom BG. Auf beiden Bögen hab ich angegeben, den weiteren AUsbau mit Helfern zu machen. So kam es, dass wir im Juni mit ein paar Freunden eine "Aktion" gemacht und Trockenbau gemacht (Rigipsplatten schrauben). DIese Zeiten habe ich erfasst, aber noch nicht dem BG gemeldet, es kam ja kein Formblatt, dass nach diesem Zeitraum gefragt hat bisher. Ein Elektriker und ein befreundeter Heizungsbauer, haben mir in dieser Zeit auch ein paar Stunden (unter10) geholfen, bei ein paar Detailfragen.
    Jetzt kommt das SChreiben mit der Prüfung. Ich habe den Prüfer angerufen und einen Termin ausgemacht. Bei der Frage nach dem Grund hieß es die AKte sei noch nicht da.

    Nachdem ich jetzt mal geforscht und diesen Tread gelesen hab, bin ich mir nicht mehr sicher, was ich machen soll. Ich habe nur den Estrich von einer Firma machen lassen, die Baugrube und das Hausaufstellen selbst. Von mehr hab ich auch keine Rechnung.

    Ich hab jetzt auf deren Homepage gelesen, dass die die Stunden schätzen? Nur wie kann er das SChätzen, bisher habe ich ja nur die wenigen gemeldet, den Rest habe ich ja noch gar nicht übermittelt. Wie soll ich im deren Zweifelsfall beweisen, dass meine Frau und ich den Rest alleine gemacht haben (sind ja immerhin auch schon 10 Monate in denen wir ausbauen und wir sind noch lange nicht fertig)

    Klingt das noch plausibel? Ich habe die Stunden ehrlich erfasst und für die betreffenden Zeiträume gemeldet....

    Was würdet ihr machen? Zum einen habe ich gelesen, dass manche den Termin wahrgenommen haben und es reibungslos lief. andere sagen, dass die BG kein Recht hat auf diesen Termin und ich meiner Mitwirkungspflicht insoweit nachkomme, dass ich die betreffenden Firmen und die Helferstunden gemeldet habe. Der größte Teil der Stunden fiel halt an, in einem Zeitraum der bisher nicht abgefragt wurde.

    Nach dem Studium dieses Treads bin ich mir aber halt nicht mehr sicher was zu tun ist.

    Vielen Dank schonmal fürs Lesen und für eure Meinungen
     
  10. cheak

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    Hallo Thorsten,

    wenn Du nicht möchtest, daß der BGler Dein Haus betritt (sofern es nicht mehr offiziell als Baustelle geführt wird), dann musst Du das auch nicht. Du kannst Dich mit ihm auch (so wie ich es getan habe) woanders treffen. Du musst dem guten Herrn auch nichts, aber wirklich nichts zeigen, außer den Nachweisen für die Anzahl der geleisteten Stunden pro Helfer. Diesen Nachweis musst Du führen und natürlich im Falle eines Falles "ziehen" können.

    Mehr nicht.

    Natürlich ist nicht jeder BG Prüfer ein schlechter Mensch. Die allermeisten Termine gehen recht normal ab und sind nach einer halben Stunde auch vorbei. Meistens wird nicht tief gesucht. Es wird geschaut, was wurde selbst bzw. mit Helfern gemacht und ist das Ganze plausibel.

    Da liegt oft das Problem. Wenn man dem Prüfer sagt, man habe selber in 3 tagen im ganzen Haus Fliesen gelegt und ist selber Bankkaufmann, die Fliesen sehen aber tiptop verlegt aus wie vom Fachmann, dann wird der BG Mann Verdacht schöpfen. In solchen Situationen darf die BG dann (leider) einfach schätzen. Das heisst auf Deutsch, dass es auf das Gutdünken des BG Prüfers ankommt, ob ER etwas verdächtig findet oder nicht. Ist die Schätzung erst einmal gemacht, dann muss auch gezahlt werden. Aus der Nummer kommt man dann zunächst nicht mehr raus.

    Die Schätzung wird dann anhand von Tabellen vorgenommen. Also in etwa so:

    1 qm Fliese dauert ca. 0,5 h (für einen Fachmann)
    100 qm x 0,5 h = 50 h (für einen Fachmann)
    50 h x 2 = 100 h (da ein Nicht-Fachmann mindestens doppelt so lange braucht.

    Jetzt hast Du 100 h x 1,80 oder so auf der Rechnung. Für alle Ausbaugewerke können da auch gerne mal 2000 bis 4000 EUR BG Beitrag fällig werden (wenn's ganz blöd läuft).

    Aus Furcht vor schlechtgelaunten BG Prüfern wollen die meisten ihn nicht bei sich im Haus haben. Das musst Du aber ganz alleine entscheiden. Wie gesagt, wenn Deine Angaben stimmen und alles plausibel ist (was es bei Dir erstmal ist), dann passiert im Normalfall nicht viel.

    10 Monate für einen Innenausbau, der noch nicht mal abgeschlossen ist, ist ein Rahmen, den der BG Mann sicher akzeptieren wird. Gut ist, wenn sich unter Deinen Helfern Fachleute befinden. Mir haben die Fachleute 2 Tage lang gezeigt wie es gemacht wird und den Rest haben wir selbst gemacht. Das machen viele so und ist auch plausibel.

    Solltest Du Dich dazu entscheiden, die Prüfung woanders stattfinden zu lassen, kann ich Dir mal meinen Schriftverkehr mit der BG schicken :-)

    Viel Glück.


    bredd
     
  11. cheak

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    Jetzt ist es vollbracht

    Hallo Leute,

    die ganze Sache ist durch. Es hatte sich leider etwas hingezogen.
    Wie versprochen hier der gesamte Schriftverkehr mit der BG Bau als PDF. Natürlich ist dieser komplett anonymisiert (also geschwärzt).

    Es beginnt mit der Mitteilung der BG, dass eine Prüfung durchgeführt werden soll und geht dann chronologisch weiter. Die Rechnung habe ich nicht beigefügt. Es wurden aber genau die Stunden abgerechnet, die auch angegeben wurden. Interessanterweise wurden keine Gefälligkeiten akzeptiert, obwohl Familienangehörige unter der üblichen Gefälligkeitsstundenzahl geblieben sind. Hier spürt man die BG Willkür wieder deutlich. Wenn zu wenig Beitrag raus kommt und nichts passiert ist, dann ist das Ganze natürlich keine Gefälligkeit. Hätte sich jemand verletzt, dann wäre es selbstverständlich eine Gefälligkeit und damit nicht versichert gewesen. Naja, Gott sei Dank ist der Spuk jetzt vorbei.

    Achso, der Anhang dient lediglich Eurer Information und stellt keine Rechtsberatung dar. WIR haben so gehandelt, wie im Anhang dargestellt. Ich empfehle keinem es ebenso zu tun. Dies muss jeder für sich selbst entscheiden.


    VG

    bredd
     
  12. Turtle

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    Darf man schätzen?

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und habe zur auch ein kleines Problem mit der Berufsgenossenschaft.
    Wir habe vor kurzem gebaut und ich habe alle Helferstunden auch Fristgericht abgegeben. Da ich kein Helfertagebuch geführt hatte habe ich die Stunden auch nur geschätzt. Jetzt ist die BG Bau der Meinung, dass ich zu wenig angegeben habe und haben mir auch sofort einen Prüfer geschickt. Ich dachte mir nichts böses dabei und dachte mir nach einem persönlichen Gespräch ließe sich, dass schnell aus der Welt schaffen. Habe ihm alle Rechnungen gezeigt, war anfangs auch alles recht gemütlich. Nach dem er aber seine Daten hatte, wurde er doch recht unfreundlich. Er ist dann auch gleich mehrere male, nach eigener Aussage, seiner "Aufklärungspflicht" nachgekommen und hat uns darauf hingewiesen dass falsche Angaben ein Bußgeld bis zu 5000€ nach sich ziehen und vor Gericht wäre sein Gutachten gültig. Da meine Angaben nur geschätzt sind, habe ich jetzt schon etwas Sorge dass das vor Gericht geht.
    Ich war mir auch recht sicher das meine Schätzung soweit vollständig sind. Ich habe 400 Stunden angegeben, der Prüfer meinte dass schon deutlich mehr seien müßten. Eine genaue Stundenzahl nannte er mir nicht. Erzählte mir aber was davon, dass ich jetzt in der Nachweispflicht bin. Ich habe echt keine Ahnung wie ich dass Nachweisen soll. Vor allem weil es ihm auch total egal war wieviel Zeit meine Frau und ich auf der Baustelle verbracht haben.
    Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht? Darf man Schätze?

    MfG
    Turtle
     
  13. cheak

    cheak

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    Hallo Turtle,

    ja, es darf geschätzt werden gemäß §165 SGBVII.

    "(3) Soweit die Unternehmer die Angaben nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig machen, kann der Unfallversicherungsträger eine Schätzung vornehmen."

    Du musst als Eigenbauunternehmer ausschließlich die Helfernachweise vorlegen. Wenn Du die Stunden nicht mehr zusammen bekommst, dann frage doch Deine Helfer, wann und wielange sie Dir bei was geholfen haben. Du musst Dich ja an viele Leute erinnern. Die Helfer müssen sich aber nur an ihre eigenen Stunden erinnern. Häufig helfen hier Rechnungen von Materialanlieferungen als Anhaltspunkt (...das hatten wir doch am WE nach der Anlieferung gemacht. oder so ähnlich). Wenn man sich anstrengt, dann kriegt man das meist noch zusammen, auf jeden Fall wenn es "nur" 400 Stunden waren.

    Dann lasse Sie (die Helfer) ihre eigenen Stunden unterschreiben mit dem Hinweis an die BG, dass die Helfer nötigenfalls auch bereit wären, dies an Eides statt vor dem Sozialgericht zu erklären.


    VG

    bredd
     
  14. Turtle

    Turtle

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde erstmal abwarten was die mir schicken. Sollte es tatsächlich soviel mehr sein, werde ich mal meine Helfer befragen was die so schätzen wieviele Stunden sie da waren.

    MfG
    Turtle
     
  15. cheak

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    Nicht schätzen. Das darf nur die BG.

    Die Helfer müssen WISSEN, wieviele Stunden sie woran gearbeitet haben.


    VG

    bredd
     
  16. Jessi75

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    Auch wenn sich immer alle über mich lustig machen, ich fotografiere alles. Wenn mal Freunde zum Helfen da sind und immer zwischendurch um den Baufortschritt zu dokumentieren. Dann hab ich für mich einen Anhaltspunkt wer wann da war und was gemacht wurde. Wie lange kriege ich dann auch so zusammen. Ich hab mittlerweile schon an die 1200 Fotos und wir haben erst den Rohbau fertig :D.
     
  17. casabo

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    Wo finde ich denn das PDF? Das würde mir im moment sehr sehr helfen!

    Habe mich seit Tagen mit dem Thema beschäftigt, da ich auch so meine Probleme mit der BG Bau habe. Werde morgen auch mal das Ganze posten, ist ne längere Sache. :(
     
  18. #438 biebchen, 01.03.2011
    biebchen

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    Habe auch das Problem, dass ich nicht weiß wie ich die PDF ansehen kann. Bei uns hat sich auch der BGler angemeldet und mir ist auch nicht so wohl dabei, wenn ich hier das alles so lese.

    Habe mal so in etwa die Stunden aufgeschrieben, was wir an helfenden Händen gehabt haben, jedoch kann ich das gar nicht alles so 100% genau sagen.

    Habe gehört, dass eine bestimmte Zahl an Helferstunden pro Bauprojekt kostenfrei sind, konnte jedoch nichts dazu raus bekommen, weder ob das so ist noch wie viele Stunden.

    Habe hier gelesen, das einige Personen mehrere Leute mit wenig Stunden angegeben haben und ander wenig Personen mit viel Stunden. Was ist denn der bessere Fall?

    Vielleicht hat ja jemand eine Antwort auf meine viele Fragen!?
     
  19. #439 Bulla2000, 19.04.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Wir haben jetzt auch so ein Schreiben mit 7 oder 8 Seiten Formularen bekommen. Also: alle Eigenleistungen der Bauherren (meine Freundin und ich, beide im Bauvertrag, beide als Eigentümer im GB) kann ich getrost angeben (wir machen nur Wände streichen und Fußböden). Andere Helfer beschäftigen wir nicht.

    Oder gar nichts angeben? Die Einzelgewerke weiß ich ja gar nicht, haben ja einen Generalbauunternehmer, der das Haus für uns baut.
     
  20. #440 passivbauer, 19.04.2011
    passivbauer

    passivbauer

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    Aber ich verstehe ja noch nicht was das soll....und auf welcher Rechtsgrundlage ich mich da überhaupt rechtfertigen muss.

    Angenommen Ich nehme mir 2 Jahre Urlaub und baue mir mein Haus selber und alleine mit allem was dazugehört... Wo ist das Problem...?
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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