WfA Förderung und Beamter auf Probe möglich ??

Diskutiere WfA Förderung und Beamter auf Probe möglich ?? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Einen schönen guten Morgen. Ich suche Antragsteller mit Erfahrungen oder Expertenmeinungen zu folgendem Sachverhalt: Antragsteller: (männlich,...

  1. cc24

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    Einen schönen guten Morgen.

    Ich suche Antragsteller mit Erfahrungen oder Expertenmeinungen zu folgendem Sachverhalt:

    Antragsteller: (männlich, Beamter auf Probe bis 2012) und (weiblich, Hausfrau)
    Ein Einkommen vorhanden, 3 Kinder.

    Einkommensgrenze wird knapp eingehalten, so dass ein genereller Fördermittelanspruch besteht.

    Eigenkapital in Höhe von 45.000 EUR ist nachgewiesen. Die zu fördernde Immobilie, Gesamtkosten bei 270.000 EUR Baujahr 2003 mit einer Wohnfläche von 196 qm ist erworben, Antrag vor Beurkundung rechtzeitig gestellt.

    Soweit, so gut, jetzt das Problem:
    Behörde hat bei dem Dienstherrn angerufen und in Erfahrung gebracht, dass das Dienstverhältnis bis 2012 auf Probe besteht.

    Trotz Verkürzung der Probezeit von 3 Jahren auf 1,5 Jahren, ein ärztliches Attest vom Amtsarzt und einer positiven Beurteilung, dass der Antragsteller fachlich geeignet ist, lehnt die Bewilligungsbehörde mit meiner Meinung nach willkürlichen Gründen den Antrag ab.

    Begründung:
    Einkommen ist nachhaltig nicht gesichert, da Beamter auf Probe.
    Im Übrigen ist eine Wohnfläche von 196 qm für einen 5-Pers.Haushalt nicht als angemessen anzusehen. Im sozialen Mietwohnungsbaus gilt für einen 5-Pers.Haushalt eine Wohnfläche von 112 qm als angemessen. Im Übrigen ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn der Kaufpreis einschliesslich Nebenkosten diejenigen Gesamtkosten überschreitet, die im Bereich der Bewilligungsbehörde als angemessen anzusehen sind. (Ende)

    In unserem Kreisgebiet beträgt die Gesamtkostenobergrenze 275.000 EUR, somit verstehe ich dieses Argument nicht. Wohnflächenbeschränkungen gibt es auch seit einiger Zeit nicht. Vergleich mit sozialem Mietwohnungsbau hinkt meines Erachtens.

    Bleibt noch das Problem mit der Probezeit. Hier bitte ich um Erfahrungen oder ähnlich gelagerte Fälle. Wenn der Antragsteller keine Löffel klaut oder nicht Amok läuft, dann wird er in 2012 Beamter auf Lebenszeit.

    Schönen Gruß und herzlichen Dank vorab
    Stefan
     
  2. #2 otto2011, 09.07.2011
    otto2011

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    Tja, aber wenn du einen Löffel klaust oder Amok läufst wirst du kein Beamter auf Lebenszeit. Du hast dir die Erklärung doch selbst gegeben und wegdiskutieren lässt sich das bestimmt nicht.
    Klar ist die Wahrscheinlichkeit gering, aber wenn so die Gesetze / Regeln sind, dann sind sie so. Anscheinend ist die Behörde streng.

    Hast du bei den Gesamtkosten vielleicht etwas vergessen?

    Für mich klingt das nach einem Job für einen Anwalt der dich zumindest beraten kann.
    Muss wahrscheinlich jetzt auch alles schnell gehen?
     
  3. cc24

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    Wenn ein Kaufmann in die Kasse greift, wird er auch entlassen. Was unterstellt die Behörde einem da ?

    Wenn er sich weiterhin so verhält, wie es sein sollte, wird er Beamter auf Lebenszeit.
    Bei den Gesamtkosten habe ich nichts vergessen. Die werden ja auch nicht angezweifelt.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2011
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    Fördert die WfA nur Beamte???
    Wenn nein, dann besteht doch bei jedem Nichtbeamten das Risiko der Arbeitslosigkeit. Nicht nur bei schweren Straftaten.
     
  5. cc24

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    Hallo Ralf,

    vielen Dank für die fachliche Frage.
    Der Antragsteller ist bereits Beamter. Nur eben auf Probe.
    Und wenn er fachlich weiterhin so enagiert ist, was nachgewiesen wurde und sein Gesundheitszustand sich nicht ändert, was ebenfalls nachgewiesen wurde, dann wird er, ob Einem das passt oder nicht, Beamter auf Lebenszeit.

    Ein "normaler" Arbeitnehmer kann INNERHALB der Probezeit ohne Angaben von Gründen entlassen werden.
     
  6. H.PF

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    Wenn er nicht verbeamtet wird bleibt er dann im Staatsdienst? Und ist halt nur Angestellter? Oder wird er dann aus dem Staatsdienst entfernt?
     
  7. cc24

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    Er IST bereits Beamter. Sollte er, wie gesagt, sich irgendetwas zuschulden kommen lassen, dann wird er als Beamter vom Dienst entfernt und entlassen.

    Arbeitet er weiter, wie bisher, dann gibt es nicht die Wahl: Angestellter im ö.D. ODER Beamter.

    Er wird Beamter auf Lebenszeit.
     
  8. #8 kai1976, 11.07.2011
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    Es gibt hier aber immer auch noch das Landesbeamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz...wir alt ist der Antragsteller?

    vg
    kai
     
  9. cc24

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    Hallo Kai,
    AS ist 37 Jahre alt. Weiss allerdings nicht, was das Alter damit zutun hat.

    Gruß
    Stefan
     
  10. #10 kai1976, 11.07.2011
    kai1976

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    weil das Beamtenstatusgesetz vorgibt, dass man wenn Beamter auf Lebenzeit werden will bzw. muss, man min. 27 Jahre alt sein muss. Da er aber 37 Jahre alt ist entfällt das somit.

    Aber ein Beamter auf Probe kann auch entlassen werden, wenn er sich z.B. in der Probzeit nicht bewährt.

    Ich weiß es wird wieder gesagt eine Arbeitnehmer kann auch entlassen werden aber ich denke dieser Vergleich hingt etwas...da ein Arbeitnehmer denke ich bei einer seriösen Bank auch keine Finanzierung bekommt, wenn er gerade mal 1 Jahr dort arbeitet.
    Und die Verkürzung der Probezeit von 3 auf 1,5 Jahre kann beantragt werden....sie § 14 Landesbeamtengesetz bzw. § 10 Beamtenstatusgesetz.

    Ich denke es würde jetzt zu tief gehen.

    vg
    kai
     
  11. cc24

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    Die Probezeit ist bereits auf 1,5 Jahre verkürzt worden. Eine erste Revision hat er bereits erfolgreich hinter sich. Ein "normaler" Arbeitnehmer hat keine Probezeit von 3 Jahren oder 1,5 Jahren. Mir geht es auch nur um Erfahrungen, die andere Beamte auf Probe gemacht haben. Denn die Bankfinanzierung ist durch. Die störte das nicht. Und ein Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit wird eine Bankfinanzierung auch nicht bekommen.
     
  12. matom

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    Moin,

    also ich habe nen Bankkredit und Wfa-Bank Förderung bekommen obwohl ich damals bei einer Zeitarbeitsfirma war ( 1 Monat Kündigungsfrist) und meine Frau nur Referendarsgehalt bekommen hat. ( war im Jahr 2009/2010)

    Komische Auslegung.
     
  13. #13 kai1976, 12.07.2011
    kai1976

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    Hallo, es gibt aber leider keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Auszug "Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht." und in dem § 9 wfng nrw heißt es auch immer können!!!
     
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WfA Förderung und Beamter auf Probe möglich ??

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