Überschreitung Grundflächenzahl

Diskutiere Überschreitung Grundflächenzahl im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wird die Grundflächenzahl in der Praxis eigentlich von irgendjemandem kontrolliert? Und was sind mögliche Konsequenzen bei einer Überschreitung?

  1. upD8R

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    Wird die Grundflächenzahl in der Praxis eigentlich von irgendjemandem kontrolliert?

    Und was sind mögliche Konsequenzen bei einer Überschreitung?
     
  2. wall

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    Wird schon auf dem Plan kontrolliert. Willst du später beim Bauen davon abweichen?

    Abriss.
     
  3. upD8R

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    Dass es auf dem Plan kontrolliert wird, ist klar. Ich meine schon die Realität, nicht den Plan.

    Unser Bau steht, das ist auch erstmal alles okay. Aber die restliche Überbauung/Versiegelung wird ziemlich eng. Für die ideale Lösung mit Carport und Schuppen fehlen mir ein paar Quadratmeter. Leider fällt mir das ziemlich spät auf. Kommt davon, wenn man die Außenanlagen erst nach dem Hausbau plant/angeht ...
     
  4. #4 fmjuchi, 01.09.2011
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    Bei genehmigungsfreien Vorhaben und Befestigungen wird wohl keiner nachmessen kommen.

    Allerdings werden den Kommunen für kleines Geld Luftbilder für die Gissysteme angeboten, die von der Auflösung weit über den üblichen Standard hinaus gehen.

    Wie der Zufall will, sind die Flächen damit schnell digitialsiert und ausgwertet.

    BW führt z.B. zurzeit die gesplittete Abwassergebühr ein und erfasst deswegen die befestigten Flächen.
     
  5. #5 Thomas Traut, 02.09.2011
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    Kontrolliert wird es wohl nicht, allerdings sind mir Fälle bekannt, wo es einen Rückbau gab. Oft kommt was ans Licht bzw. auf den Schreibtisch der Bauaufsicht, wenn ein Nachbar was beantragt mit der Begründung "Bei dem ist es doch auch genehmigt worden!". Ein bisschen Restrisiko ist also dabei.
     
  6. upD8R

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    Ich würde mich natürlich schon gern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Der Bau (Carport mit integriertem Schuppen) ist auch momentan nicht in Planung, frühestens nächstes Jahr.
    Leider habe ich beim Bauamt zwischen den Zeilen auch herausgehört, dass man einer Überschreitung der GRZ wohl nicht zustimmen würde, wenn man's denn beantragt. Grmpf.

    Aber ich werde wohl noch öfter von den netten Damen hören: Nach Fertigstellungsmeldung haben wir unsere Grundstückseinfahrt von einer Straße auf die andere verlegt (Eckgrundstück), das Ganze natürlich mit Erlaubnis der Gemeinde. Und nun teilt man mir mit, dass das nicht automatisch die Verlegung der Pflicht-Stellplätze beinhaltet. WTF? Sie haben aber auch erkannt, dass es irgendwie unlogisch ist, dass Stellplätze genehmigungspflichtig sind, Carport oder Garage aber nicht?!?
    Die Untere Baubehörde wusste spontan auch keine Antwort also will man jetzt u.U. das Ministerium befragen.

    Also mit soviel Bürokratie hätte ich im Leben nicht gerechnet ... die Antwort kann wohl dauern. Da bin ich echt gespannt, was dabei herauskommt.
     
  7. #7 Wieland, 02.09.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Baunutzungsverordnung
    2. Abschnitt - Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 - 21a)
    § 19
    Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

    (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

    (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.

    (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von

    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

    mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

    1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
    2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.

    2 vorherige Gesetzesfassungen

    :hammer:
     
  8. #8 Geodesy, 02.09.2011
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    Wie groß ist denn die GFZ?
     
  9. upD8R

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    GRZ ist 0,2 plus 50% bei Nebengebäuden. Eine GFZ kann ich gerade nicht finden, wo wird die vermerkt? Wir haben übrigens einen "Bungalow" gebaut.
     
  10. #10 Wieland, 02.09.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Im B Plan o. örtlichen Festsetzungen der Gemeinde, falls es keinen B Plan
    gibt.


    :hammer:
     
  11. #11 Geodesy, 02.09.2011
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    Tschuldigung!

    GFZ ist auch falsch, ich meinte auch GRZ!
    0,2 ist ja nicht viel, 20 % also.

    Guck mal in die BauNVO §19 und 21a. Da red mal mit dem Bauamt dann.
     
  12. #12 Thomas Traut, 02.09.2011
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    GRZ + 50 % - mehr geht in der Regel nicht.

    Für mich sieht es so aus, als ob durch die Verlegung der Zufahrt ein Nachtrag zur Baugenehmigung fällig werden könnte, weil die Stellplätze nicht mehr erreichbar sind.

    Stellplätze werden übrigens nicht genehmigt, sondern es wird deren Nachweis gefordert. Das nur zum scheinbaren Widerspruch zu genehmigungsfreien Carports und Garagen. Genehmigungsfrei heißt auch nicht, dass es dafür keine Bestimmungen gibt, die einzuhalten sind.
     
  13. upD8R

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    Sowas ähnliches wurde mir gestern auch erklärt. Wobei: erreichbar sind die alten Stellplätze ja noch, nur muss ich dafür quer über's Grundstück fahren :shades

    Was kennzeichnet denn einen Stellplatz? Bei uns war's bisher eine mit Recycling befestigte Fläche ...

    Wir bzw. unser GU haben/hat am 4.4. Fertigstellung gemeldet und zu diesem Zeitpunkt waren die Stellplätze ja noch dort, wo sie im Antrag vorgesehen waren. Die Verlegung der Grundstückseinfahrt etc. folgte ja erst im Nachgang, ist das dann nicht ein neues Vorhaben? Ich finde es jedenfalls ziemlich kompliziert ...
     
  14. #14 ralph12345, 28.11.2011
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    Die Stellplätze sind doch keine Anlagen, die Du genehmigen lassen musst?? Die müssen lediglich vorhanden sein, um die Auflagen aus dem B-Plan zu erfüllen.

    Die GRZ wird im übrigen anscheinend entweder gar nicht kontrolliert oder ein Grossteil unserer Nachbarn wird rückbauen müssen. Manche kommen bei erlaubten 0,3+50% also maximal 0,45 vor lauter Pflasterung tatsächlich eher so bei 0,9 raus ^^
     
  15. upD8R

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    Erstmal vorneweg: Jetzt sind faktisch 3 Monate vergangen und die Mühlen in Brandenburg mahlen langsam. Eine offizielle Antwort steht weiterhin aus.

    Ja, aber es kam wohl zur Verwirrung, dass die Stellplätze nicht dort sind, wo irgendwann mal der genehmigungsfreie Carport hin soll. Die Plätze wurden halt in den Bauantrag eingezeichnet und können jetzt nicht einfach in der Lage verändert werden. So die Aussage. Eine Änderung zum Bauantrag geht wohl auch nicht, da es sich um ein Bauanzeigeverfahren gehandelt hat.

    Bei einigen meiner Nachbarn könnte ich mir das auch so vorstellen. Unser Grundstück ist allerdings ein Eckgrundstück und momentan von 3 Seiten (eine Seite Feld) komplett einsehbar. Zudem wohnt eine Angestellte des Bauamts ein paar hundert Meter weiter und kommt mindestens zweimal täglich hier vorbei. Und auf den Kopf gefallen sind die ja auch nicht: Wer gepflasterte Flächen überschlägig schätzen will, kann ja auch mal die 1m Kantensteine zählen und simple Arithmetik anwenden. :o
    Wie gesagt, wir sind gut einsehbar.

    Aber erstmal ist Winter, im neuen Jahr müssen wir dann mal sehen, was wir wie machen. Hier gab es übrigens schon relativ viel Rückbau, allerdings ging es dort um Verstöße gegen den B-Plan (z.B. Einfriedung) und wohl nicht um die GRZ.
     
  16. #16 Ameisenwalzer, 29.11.2011
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    In dieser Form exakt im Freundeskreis passiert. Die gebaute Garage muss jetzt nach viel hin und her Rückgebaut bzw. versetzt werden - für viel Geld...

    Und das, wo es auf dem Nachbargrundstück genehmigt wurde, dann Freunde "nachgemacht" und der Dritte im Bunde dies auch wollte.
     
  17. #17 Geodesy, 29.11.2011
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    Und wenn mein Vordermann über Rot fährt, fahr ich natürlich hinterher und mecker danach wenn das Bußgeld kommt. :motz
     
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