Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers

Diskutiere Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Auch mal eine Frage: Wir haben uns im letzten Jahr ein Haus gekauft. Heute haben wir eine Rechnung des Amtsgerichtes für die Löschung der...

  1. #1 Manfred Abt, 11.10.2011
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    Auch mal eine Frage: Wir haben uns im letzten Jahr ein Haus gekauft.

    Heute haben wir eine Rechnung des Amtsgerichtes für die Löschung der Grundschulden des Voreigentümers bekommen. Es findet sich ein Hinweis dass wir nun als als 2. Schuldner haften.

    Da uns die finanziellen Nöte des Voreigentümers bekannt sind vermuten wir nun, dass das Gericht dort nichts mehr holen konnte und das Geld nun von uns haben möchte.

    Weiß jemand zufällig welche Voraussetzungen für das Gericht vorliegen müssen, bevor sie an uns ran gehen.

    Muss der Voreigentümer die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben?

    Können wir diese Kosten irgendwie abwenden?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2011
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    So weit ich weiß, reicht das fruchtlose Ablaufen der gesetzten Zahlungsfristen, um den Zugriff auf den gesamtschuldnerisch mithaftenden Käufer zuzulassen. Die müssen nicht erst dessen Offenbarungseid/Insolvenz abwarten.
    .
     
  3. #3 ecobauer, 11.10.2011
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    Anfallende Grundbuchkosten gehen i.d.R. immer zu Lasten des Käufers/Eigentümers. Einzige Ausnahme: Im Kaufvertrag wäre etwas anderes vereinbart worden.
    Im Kaufvertrag müsste auch drinne stehen, dass die im Grundbuch vermerkten Lasten des Verkäufers zu löschen sind. Eine Haftung von euch ist daher ausgeschlossen!
     
  4. #4 Baldbauherr, 11.10.2011
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    Das stimmt so nicht. Es haftet sozusagen die Immobilie. Das Grundbuchamt kann sich ganz einfach an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer halten. Leider ist das so.

    Der kann dann versuchen, das Geld vom Verkäufer irgendwie wieder zu bekommen.
     
  5. #5 Manfred Abt, 11.10.2011
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    Erstmal danke für die Rückmeldungen.

    Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass die Ablösungen der Grundschulden zu Lasten des Verkäufers gehen und er uns als Käufern zusichert, dass durch den Kaufpreis die Ablösung gesichert ist. Bzgl. der eigentlichen Löschungsgebühren - die ja im Verhältnis zur Forderung gering sind - steht keine ausdrückliche Regelung im Vertrag.

    In der Rechnung steht auch, dass man sich an uns als Zweitschuldner wendet weil die Beitreibung beim Erstschuldner - den Verkäufern - erfolglos verlaufen ist.

    Sieht jetzt also erst einmal so aus, als ob das AG den einfachen Weg gehen kann. Uns hat es jedenfalls für den Fall der Nichtzahlung die zwangsweise Einziehung ohne Mahnung angekündigt. Warum macht es das nicht beim Verkäufer?
     
  6. #6 ecobauer, 11.10.2011
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    Meine Aussage zur Haftung betrifft ausschließlich die mit der Grundschuld verbundene Forderung, nicht die Kosten für Eintragung oder Löschung der Grundschuld. Da stimmt genau das, was ich geschrieben habe.
    Offensichtlich war es wohl so, dass der Verkäufer auch die mit der Löschung der Grundschuld anfallenden Gebühren hätte zahlen sollen. Da der die wohl nicht aufbringen kann, wird der jetzige Grundstückeigentümer herangezogen.
    Hätte vermieden werden können, wenn im Kaufvertrag auch vereinbart worden wäre, dass auch die anfallenden Kosten vom Kaufpreis zu zahlen sind.
    Da hat wohl der Notar gepennt!:sleeping
     
  7. #7 Baldbauherr, 11.10.2011
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    Okay, aber dann hat das ja mit dem Thema hier nichts zu tun.

    Glaubst du oder weisst du? Ich glaube das nicht.

    gruß
    B.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2011
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    Weil die ihre Schweinchen auch am Gang erkennen und Geld sparen, dass sie nie sehen würden. ;)

    Nein, denn der Kaufvertrag ist Privatrecht, um das sich das Gericht nicht kümmern muss.
     
  9. #9 burkhard, 12.10.2011
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    Ich weiß jetzt nicht ob das vergleichbar ist, aber mal beim Notar nachfragen lohnt vielleicht.
    Wir hatten vor Jahren im Notarvertrag -Lastenfreiheit- vereinbart. Als dann nach Monaten vom Finanzamt noch eine Rechnung kam hat sich der Notar darum gekümmert. Er hatte (vorausschauend!?) nicht den kompletten Kaufpreis vom Anderkonto an den Verkäufer ausgezahlt.
     
  10. #10 coroner, 12.10.2011
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    Warum auch, denn das Gericht kann z.B. im Rahmen eines (Privat-)Insolvenzverfahren
    nun die Löschung dieser Grundschulden von Amts wegen durchführen lassen.
    Da scheinbar Kaufvertragsseitig verschlafen wurde dies damals mit abzuwickeln
    (toller Notar!) hängen diese Kosten nun am Käufer.
    Ärgerlich, weil es eigentlich schon lange hätte erledigt sein können.
    Und zwar auf Kosten des damaligen Verkäufers.
     
  11. #11 coroner, 12.10.2011
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    ... oder wars damals ne Zwangsversteigerung... ?
     
  12. #12 Manfred Abt, 12.10.2011
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    coroner, verfälsch doch bitte nicht die Informationen: nix Zwangsversteigerung und Löschung der alten Grundschulden im Kaufvertrag veranlasst und auch schon lange erledigt.

    kurzer Zwischenstand:
    • absolut üblich und hier auch so gehandhabt ist, dass Verkäufer und Käufer gemeinsam im Kaufvertrag den Notar mit Veranlassung der Löschung der alten Grundschulden beauftragen.
    • Laut telefonischer Aussage des Gerichtes wurde auch versucht, das Geld bei der Verkäuferin durch Pfändung einzutreiben, sei aber vermutlich wg. zwischenzeitlicher Privatinsolvenz nicht gelungen.
    • So greift das Gericht sich jetzt halt den nächsten, eben uns als neuen Grundstückseigentümer. Gericht hat uns jetzt empfohlen, über Mahnverfahren Titel gegen Voreigentümer zu erwirken.
     
  13. #13 coroner, 12.10.2011
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    Häh? Wo verfälsche ich denn etwas mit einer Rückfrage?
    Und die Aussage
    beisst sich etwas mit

    :mauer
     
  14. #14 Manfred Abt, 12.10.2011
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    eben nicht
     
  15. #15 coroner, 12.10.2011
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    na dann...
     
  16. #16 Geodesy, 12.10.2011
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    Warum löscht man denn eine Grundschuld? Wurde das Haus komplett bar bezahlt?
     
  17. #17 Baldbauherr, 12.10.2011
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    Eine Grundschuld löscht man z.B. wenn man mit einer anderen Bank finanzieren möchte als der Vorbesitzer, wenn die Grundschuld höher ist als der Finanzierungsbedarf, wenn.......

    Was hat das mit Barzahlung zu tun?
     
  18. #18 Manfred Abt, 12.10.2011
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    Die Notarin hat die verschiedenen Möglichkeiten geprüft und uns eine Empfehlung gegeben. Weiß ich im Detail nicht mehr aber eine Übertragung stand auch zur Diskussion, wurde abgewogen.
    :bounce::mega_lol::bounce:
     
  19. #19 Geodesy, 12.10.2011
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    Man kann auch die Grundschuld bei Bankwechsel weitergeben. Ist billiger.

    Bei Barzahlung hätte man ja keine Grundschuld mehr nötig. Aber auch dann kann man die Grundschuld bestehen lassen. Frißt ja keinen auf. ;)
     
  20. #20 Geodesy, 12.10.2011
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    Na hätte ja sein können :28:
     
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