B-Plan-Änderung - Kosten?

Diskutiere B-Plan-Änderung - Kosten? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Ich hätte eine Frage die hier nur bedingt reinpaßt: Ich will auf einem Grundstück bauen zu welchem ein sehr alter B-Plan (1980)...

  1. #1 DerBauherr, 29.11.2011
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    Hallo!

    Ich hätte eine Frage die hier nur bedingt reinpaßt:

    Ich will auf einem Grundstück bauen zu welchem ein sehr alter B-Plan (1980) existiert.
    Das Baufenster ist L-förmig auf einem rechteckigen Grundstück. An der L-Spitze stoßen 2 Straßen aufeinander, von der es allerdings im Moment nur die an der "kurzen L-Seite" gibt. An der langen Seite ist eine geplant, allerdings wäre mein Grundstück das Erste in der Reihe (die anderen sind noch lange entfernt von einer Bebauung), daher wäre es - nach Rücksprache mit der Gemeinde - erst mal eine Privatstraße, die ich dann bauen und unterhalten dürfte.

    Langer Rede, kurzer Sinn:
    Der B-Plan sieht eine Grundstückszufahrt von der langen Seite aus vor. Dies soll jetzt in eine Zufahrt von der (bestehenden) Straße von der kurzen Seite aus geändert werden.
    Dazu bedarf es der Änderung von 3 Textabsätzen im B-Plan (Abstand Garage-Straße, Zufahrtsbreite und noch ein Punkt) sowie der Änderung der Grünordnung (die Bäume stehen sonst im Weg). Entlang der bestehenden Straße verlaufen auch schon andere Zufahren in gleicher Weise.
    Zusätzlich soll die vorgeschriebene Dachneigung von fix 25 Grad auf 17-22 Grad geändert werden.
    Bei allen Änderung spielt die Gemeinde auch - zumindest nach mündlicher Aussage - auch mit.

    Jetzt die Frage:
    Wer kann mir eine ungefähre Hausnummer nennen was so eine B-Plan-Änderung kostet? Gibt's da Kostenordnungen, ...?

    Viele Grüße und schon mal Danke für die Antworten,

    Martin.
     
  2. #2 Der Bauberater, 29.11.2011
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    Für solche "Kleinigkeiten", die keine Grundzüge der Planung betreffen, wird kein B-Plan geändert, sondern mit Befreiungen gearbeitet.
    Geh zu deinem Bau(rechts)amt oder suche im Netz, was für Gebühren bei den dementsprechenden Befreiungen anfallen werden.
     
  3. #3 Gast036816, 29.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    geregelt ist dein anliegen in HOAI 2009 § 21.

    wie bereits von Bauberater beschrieben, wäre es sinnvoll mit der gemeinde abzuklären, ob dies nicht befreiung auch erreicht werden kann.
     
  4. #4 BitteDanke, 29.11.2011
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    Also wir haben uns auch einige Dinge befreien lassen:
    • Verschiebung des Hauses um ca. 2 m ausserhalb des Baufensters
    • Zeltdach anstatt Satteldach
    • Schwarze Dacheindeckung anstelle roter

    Der Spass hat uns dann ca. 1.000 EUR gekostet.
    Ich empfinde es immer noch als Frechheit, dass einem z. B. fuer die Dachfarbe 150 EUR abgeknoepft werden.
    Haette man das Dach ohne Nachfrage eingedeckt, haette kein Hahn danach gekraeht.
     
  5. #5 Der Bauberater, 29.11.2011
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    Das kann man so nicht sagen :shades
    Die Gemeinde/Stadt hat die "Planungshoheit" und wenn die in einem Gebiet, evtl. aus historischen Gründen oder weil es der Bürgermeister so will :D, nur rote bis rotbraune Dächer in den B-Plan schreiben und der Gemeinderat das so abnickt, dann sind eben nur solche Dächer zulässig.
    Eine Abweichung davon, ist für 150€, recht günstig. Gibt teureres Pflaster :wow
    Einfach "so" machen und durch, wäre am Ende vielleicht (einschließlich nachträglicher Beantragung, Änderungsgenehmigung und OWI-Verfahren) deutlich teurer geworden als 150€ :yikes
     
  6. #6 DerBauherr, 29.11.2011
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    Danke für das Feedback.

    Da ich der Erste bin der im B-Plan baut will die Gemeinde nicht gleich für den Ersten befreien ...
    Aber z.B. eine variable Dachneigung ist ja durchaus eine sinnvolle Änderung für den gesammten B-Plan ...
     
  7. #7 BitteDanke, 29.11.2011
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    Das mag sein.
    Ich habe nur den Eindruck, dass die Bebauungsplaene absichtlich sehr restriktiv sind, damit man noch ein wenig Kohle ueber Befreiungen reinholt...
    Haeuser mit Walm-/Zeltdach inkl. roter und schwarzer Eindeckung stehen bei uns in der Nachbarschaft (altes Neubaugebiet ;) ) zuhauf.
     
  8. #8 Der Bauberater, 29.11.2011
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    Irgendwann weichen die Vorschriften auf und Befreiungen werden leichter erteilt, weil schon ein paar "Schwarzbauten" da stehen, aber die ersten in einem Neubaugebiet haben keine Chance auf eine Befreiung, denn sonst müsste sich der eine oder andere Stadtplaner "Fehlplanung" oder "Unfähigkeit" vorwerfen lassen :biggthumpup:
     
  9. #9 DerBauherr, 29.11.2011
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    Zu dem existierenden B-Plan-Gebiet gibt es jede Menge Nachbarschaft, halt nur in anderen B-Plänen.
    Aber da ist schon einiges "verbrochen" worden, daher denke ich besteht die gute Chance das ohne Probleme zu bewerkstelligen.

    Mir ging es eben nur um die Kosten, wenn es "nur" 1000 Euro kostet ist es sicher billiger im Vergleich zum Anlegen einer Privatstraße incl. Unterhalt, Schneeräumen, ...
     
  10. #10 Gast036816, 29.11.2011
    Gast036816

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    aber bei zeltdächern darf man dass schon öffentlich behaupten! das ist fehlplanung und gestalterische unfähigkeit.
     
  11. #11 ManfredH, 29.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was für ein Blödsinn :irre ... kommt aber am Stammtisch bestimmt gut an.
     
  12. #12 BitteDanke, 29.11.2011
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    Welchen Sinn hat es denn sonst, wenn man ein rot eingedecktes Satteldach vorschreibt in einem Ort, wo die meisten Haeuser schwarz eingedeckt sind und wo man auch viele andere Dachformen vorfindet???

    Wenn man sowieso alles befreit (gegen Entgelt natuerlich), muss man es auch nicht vorschreiben!
     
  13. #13 Gast036816, 29.11.2011
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    @ BitteDanke - es zwingt dich niemand dort zu bauen, wo du deine gestaltungsabsichten frei kaufen musst.
     
  14. #14 ManfredH, 29.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Moment mal, darum ging es doch überhaupt nicht, schmeiss bitte nicht zwei verschiedene Dinge durcheinander.

    Ob die Festsetzungen in deinem konkreten B-Plan sinnvoll sind, kann ich nicht beurteilen, weil ich weder den B-Plan noch die örtliche Situation kenne.

    Aus der Erfahrung dessen, der schon genügend B-Pläne erstellt hat, weiss ich aber, dass oft genug (zugegeben, nicht immer) Festsetzungen und Getaltungsvorschriften durchaus ihren Sinn haben, auch wenn es sich dem laienhaften Betrachter evtl. nicht erschliesst, bzw. weil er sie aufgrund vorgefasster Meinung oder entgegenstehenden Planungsabsichten von vorherein ablehnt.

    Aber wie gesagt, in meiner o.a. Antwort ging es nicht um die Sinnhaftigkeit von Festsetzungen, sondern um die Behauptung, dass B-Pläne absichtlich restriktiv aufgestellt würden, um damit eine Geldeinnahmequelle zu schaffen. Und dies kann ich eben wirklich nur als Schwachsinn und Stammtischparole einordnen.
     
  15. #15 BitteDanke, 29.11.2011
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    Warum muessen Befreiungen ueberhaupt Geld kosten??
    Und wer legt diese Kosten fest?
     
  16. Baumal

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    öhhhm, weil sich ein sachberbeiter aufm amt
    darum kümmern und prüfen muß.

    ist das so schwer zu verstehen?
     
  17. #17 BitteDanke, 29.11.2011
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    Stimmt, bei schwarzer Dacheindeckung muss man unheimlich viel pruefen :bierchen:
    Besonders, wenn alle Haeuser im Umkreis auch ein schwarzes Dach haben.
    Und ein Zeltdach gibt's auch direkt nebenan.
     
  18. #18 ManfredH, 29.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich würde es sogar noch etwas weiter fassen als Baumal:
    Weil das Kümmern des Sachbearbeiters und oft auch noch weiterer Beteiligter, die letzten Endes von der Allgemeinheit bezahlt werden, nur im Interesse des Antragstellers liegt und oft genug diesem auch einen finanziellen Vorteil (z.B. durch höhere Grundstücksausnutzung) bringt.

    Ich weiss nicht, ob Befreiungen zwingend etwas kosten *müssen* - jedenfalls habe ich es auch schon oft genug erlebt, dass das nicht der Fall war.

    Aber niemand ist gezwungen, Befreiungen zu beantragen - man braucht sich nur an die Festsetzungen zu halten oder - wenn einem die nicht passen - dann eben einfach nicht dort bauen.
     
  19. Baumal

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    warum muß ich gebühren zahlen,
    nur weil ich einen neuen reisepass benötige?

    denk doch mal nach!
     
  20. #20 Der Bauberater, 29.11.2011
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    Zumal der auch noch der Bundesrepublik gehört und noch nicht mal Dir :hammer:
    Der Bund stellt uns einen Reisepass zur Verfügung und wir müssen dafür bezahlen :yikes Ein dicker Hund :shades
     
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