Mangel: beheizter Keller

Diskutiere Mangel: beheizter Keller im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, zuerst ein gesundes neues Jahr an alle Forenteilnehmer! Meine Frage (inkl. kurzer Schilderung des Problems) Wir haben mit...

  1. #1 rtf2000, 01.01.2012
    rtf2000

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    Guten Abend,
    zuerst ein gesundes neues Jahr an alle Forenteilnehmer!

    Meine Frage (inkl. kurzer Schilderung des Problems)

    Wir haben mit einem größerem Bauträger ein Haus gebaut. Die Übergabe fand im Oktober 2011 statt, momentan befinden wir uns in der Phase der Beseitigung der leider zahlreichen Mängel. Die Kommunikation mit dem Bauträger ist recht gut, es gab bisher nur wenige Probleme bei der Anzeige und Beseitigung der Mängel.

    Das Haus besitzt einen Keller. Der Keller ist komplett gedämmt.("Die erdberührenden Kellerwände erhalten eine Perimeterdämmung mit einer Dicke von 8 cm"). Jeder Kellerraum besitzt einen Heizkörper. In den Vertragsunterlagen (Skizzen) ist jeder Kellerraum mit dem Begriff "Keller beheizt") gekennzeichnet.
    Verkauft wurde der Keller als "Wohnraum" - wir wollen dort ein Jugendzimmer und einen Wäscheraum einbauen - , allerdings befindet sich ausser den oben erwähnten Begriffen keine näheren Definition in den Vertragsunterlagen.


    So jetzt das Problem: Der Keller wird nicht richtig warm, da die Heizkörper am selben Heizkreis wie die Fußbodenheizung (EG und DG) angeschlossen sind und daher nur lauwarm werden.

    Meines Wissens gibt es zwei Alternativen. Größere Heizkörper, bzw. ein weiterer Heizkreislauf.

    Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen mit dem Bauträger was der Begriff "Keller beheizt" genau bedeute ...

    Könnt Ihr mir in dieser Hinsicht weiterhelfen? Ist dieser Begriff ausreichend, oder hätte es für das erreichen einer Wohnraumtemperatur weiterer Festlegungn im Vertrag bedurft?


    Danke und Grüße
    rtf2000
     
  2. #2 wasweissich, 01.01.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    keller beheizt ist keller , beheizt .

    wohnraum im keller ist wohnraum im keller .

    und ein wohnraum im keller muss was anderes können , als ein keller beheizt .

    und wo ist der mangel ??
     
  3. archi3

    archi3

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    Ist der Keller ausdrücklich als Wohnraum verkauft/definiert?

    Wurden für die Wohnräume (auch in den Geschossen über KG) bestimmte Innentemperaturen vereinbart?

    Falls nirgends gesonderte Innentemperaturen vereinbart wurden, sind die Norminnentemperaturen (ohne nachzusehen - m.W. 19°C für Aufenthaltsräume/Zimmer) der Heizungsauslegung zu Grunde zu legen.

    Wenn Wohnräume im Keller, müssen auch diese die Norminnentemperaturen erreichen. Wie, ist erstmal dem BT überlassen.

    Nehme an, eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 wurde nicht übergeben? Da würden die Raumtemperaturen drinstehen...
     
  4. #4 rtf2000, 01.01.2012
    rtf2000

    rtf2000

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    Nein, es wurden keine Temperaturen vereinbart (weder noch)
    Danke für Deine Antwort archi3! Das hilft mir weiter, ich weiss jetzt wo ich weiter nachsehen muss.


    Grüße
    rtf2000
     
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