Brandriegel / Gewebeschlaufe WDVS

Diskutiere Brandriegel / Gewebeschlaufe WDVS im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, ich habe im Forum gesucht, gegoogled, bei dem WDVS-Lieferanten nachgeschaut und in der LBO gelesen: Ich finde keine Antwort!...

  1. tata

    tata

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    Hallo Forum,

    ich habe im Forum gesucht, gegoogled, bei dem WDVS-Lieferanten nachgeschaut und in der LBO gelesen: Ich finde keine Antwort! Obendrein fällt es mir schwer, unseren Bau richtig einzuordnen.
    Ihr könnt sicher helfen:
    Wir bauen in Hessen ein Haus mit 14cm WDVS. Das Haus hat mit Keller und Spitzboden (Wohnraum, in der Spitze 4m hoch) 4 Etagen. Keller ist nur an einer Seite des Hauses komplett freigelegt mit bodentiefen Fenstern und Wohnräumen. Das Haus ist ab EG-Platte etwa 11,5m hoch, ab Kellerterrasse 14,5m (jeweils bis zum First). Von der EG-Platte bis zur Regerinne sind es ~6.5m.
    Nach dem Hersteller unseres WDVS (neoW**) hat sein Material Baustoffklasse B1, ohne Brandriegel bzw. Gewebeschlaufe nur noch Baustoffklasse B2.

    Was ist jetzt durch welches verbindliches Regelwerk für das oben beschriebene Bauvorhaben vorgeschrieben? Muß ein Brandriegel bzw. eine Gewebeschlaufe über den Fenstern (mit leicht über das Mauerwerk überstehenden Aufsatzrolläden) ausgeführt werden?

    Danke für jeden Hinweis...!
    tata
     
  2. #2 Helferlein, 06.01.2012
    Helferlein

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    Wenn die oberste begehbare Geschossdecke nicht über 7,00 m ist kann ohne Brandriegel das EPS WDV-System erstellt werden, das EPS WDV-System ist dann aber B2 mit Brandriegel wäre es B1.


    Meine persönliche Meinung nie ohne Brandriegel.
    Wenn möglich WDV-System mit Mineralwolle oder Mineralschaumplatte, ist zwar kostenintensiver aber besser (auch wieder meine persönliche Meinung).
     
  3. tata

    tata

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    Hallo Helferlein,

    ab wo werden die 7m gemessen? Ab unterkante erstes Wohngeschoss (=hier also Keller) oder ab EG oder...?

    Danke!
     
  4. #4 schorsch1974, 07.01.2012
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    Entscheidend ist doch, was steht in der abZ! Neo**** ist auch lediglich die Dämmplatte, kein WDVS.
     
  5. #5 Helferlein, 07.01.2012
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    Ab Oberkante Gelände.
    Wenn dein Haus am Hang steht ist der tiefste Punkt maßgebend.
     
  6. Bruno

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    Nach meiner Auffassung ist die mittlere Geländeoberfläche maßgebend. Das Ganze leitet sich aus den Bestimmungen zur Gebäudeklasse in der jeweiligen Landesbauordnung ab.

    Außenwandbekleidungen dürfen bei Gebäuden der Klassen 1-3 der Brandschutzklasse B2 entsprechen, siehe Anhang 1 zur Hessischen Bauordnung HBO (ich nehme an wir sprechen von Hessen). Den Gebäudeklassen 1-3 ist die Gebäudehöhe von 7 m gemeinsam.

    In § 2 Abschnitt 3 HBO wird zur Gebäudehöhe ausgeführt:

    "... Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. ..."
     
  7. #7 Hundertwasser, 07.01.2012
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    Brandschutz steht in der jeweiligen LBO. Bitte bei sicherheitsrelevanten Themen keinen Unsinn schreiben. Das verwirrt den TE und trägt nicht zur Klärung seines Problems bei.

    @ Bruo
    So sehe ich das auch
     
  8. tata

    tata

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    ...sorry, muß leider kleinlich werden, da unser GÜ gerade die Erbsen mit der Pinzette zählt. Nach seiner Darstellung wird die Höhe von 7m als Kriterium zwischen ROHfußboden oberster Aufenthaltsraum und GEPLANTEM (nach Bauantrag) gemitteltem Gelände bemessen.
    Wie seht ihr das?
     
  9. Hfrik

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    wenn der Boden später auch wirklich so aussieht, genauso.
     
  10. Bruno

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    Aus den Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2002 (HE-HBO) vom 22. Januar 2004, Abschnitt 2.5:

    "Die „Geländeoberfläche“ ergibt sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan oder ist in der Baugenehmigung (Teilbaugenehmigung, Bauvorbescheid, Abweichungsentscheidung) festgelegt.

    Ist keine Festlegung getroffen, ist die natürliche Geländeoberfläche maßgeblich.

    Sind Angaben über die Geländehöhe in den Bauvorlagen enthalten, werden sie mit der Genehmigung zu deren Inhalt, wenn sich aus der Genehmigung nichts anderes ergibt.

    Enthalten die Bauvorlagen keine Angaben oder werden diese nicht gebilligt, kann die Geländeoberfläche in der Genehmigung festgelegt werden. Sie soll festgelegt werden, wenn Zweifel über den Verlauf der natürlichen Geländeoberfläche bestehen."​

    Im Ergebnis:

    "Geplantes" Gelände wird hier richtig sein. I.d.R. ist das für den Bauherrn vorteilhaft, weil er das Gelände für seine Zwecke hinmodellieren kann. Hätte natürlich beim Bauantrag passieren müssen.
     
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