LP 5 und techn. Zeichnungen

Diskutiere LP 5 und techn. Zeichnungen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo an die Experten, habe eine Frage zu meinem Vertragsentwurf. Es erfolgt Beauftragung der LP 1-9, also die gesamte Objektdurchführung....

  1. Hasso

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    Hallo an die Experten,

    habe eine Frage zu meinem Vertragsentwurf. Es erfolgt Beauftragung der LP 1-9, also die gesamte Objektdurchführung.

    Nun steht in einem Abschnitt des Vertrages folgende Klausel:

    Lieferung von Zeichnungen (Bestandszeichnungen) in, denen die Heizungs-, Warmwasser-,
    Lüftungs-, Be- und Entwässerungsanlage die, Licht-, Kraft- und sonstigen technischen
    Maschinellen Anlagen eingezeichnet sind, sind zusätzlich zu beauftragen und zu vergüten.


    Was bedeutet das, sind Be- und Entwässerungsrohre, die Lüftungsrohre und die Steckdosen & Beleuchtungen nicht in den Werkplänen enthalten oder wie ist das zu verstehen?

    Danke vorrab.

    Gruß Hasso
     
  2. #2 Manfred Abt, 11.01.2012
    Manfred Abt

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    LPh 5 und "Bestands"zeichnungen kneift sich schon ein mal
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn es um Hochbau LP 1 - 9 geht, dann ja!

    Denn das sind haustechnische Anlagen, die von Fachplanern zu planen sind.

    Aber da steht auch "Bestandspläne". Gehts um einen Umbau?
     
  4. #4 Thomas B, 11.01.2012
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    Ich nehme mal an, es handelt sich um einen Architektenvertrag, oder?

    Bestandszeichnungen sind immer eine Sonderleistung (außer natürlich, die werden vom Bauherren geliefert ;) ) . Genauso sind Technische gebäudeeinrichtungen nicht orginär Aufgabe des A., außer man beauftragt sie gesondert und bezahlt sie gesondert.

    Grüße

    Thomas
     
  5. Hasso

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    Korrekt, es handelt sich um einen Architektenvertrag und es geht um einen Neubauvorhaben eines EFH (Hon.-Zone 3).

    Uns ist nicht klar ob Schächte und andere Details wie Elektrovorrichtungen in den Werkplänen berücksichtigt werden oder ob der Architekt neben dem Honorar dafür extra was in Rechnung stellt, sofern notwendig. Wir brauchen keine gesonderten Bestandszeichnungen, nur die Standard-Vorarbeiten sollten im Rohbau berücksichtigt werden.
     
  6. #6 Thomas B, 11.01.2012
    Thomas B

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    Schächte, Wand- u Deckendurchbrüche usw. sind A.-Aufgabe. Die Dimensionierung der technischen Gebäudeausrüstung die des HT-Projektanten oder des Architekten (dann Extra-Honorar dafür!). Kann der A. das?? In der Regel nicht!

    Klar, man kann definieren hier und dort eine Doppelsteckdose, eine Antennendose usw., aber die "Planung" der technischen Gebäudeaustattung ist nicht die Aufgabe des A.!

    Thomas
     
  7. #7 Gast036816, 11.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ihr braucht aber eine installationsplanung. die wird vom fachingenieur gemacht und nicht vom architekten. der architekt hat in der planungsphase die gesamtkoordinationspflicht.
     
  8. Hasso

    Hasso

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    Danke, dann können wir also beruhigt den Architektenvertrag unterzeichnen und bald loslegen.
     
  9. #9 Thomas B, 11.01.2012
    Thomas B

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    ...wenn der wirklich LP 1 - 9 anbietet (Betonung auf 9!), dann sollte -wenn überhaupt- vor allem der Architekt beunruhigt sein.....
     
  10. Hasso

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    ..Yes he can, hier der Auszug aus dem Vertrag:

    Der Architekt übernimmt:
    Die gesamte Objektdurchführung laut HOAI $ 33, Leistungsphase 1 - 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuunug und Dokumentation.) :D

    Warum sollte er die LP 9 nicht machen wollen?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Weil seine Gewährleistung erst 5 Jahre nach dem Ende von LP 9 und damit 5 Jahre später als bei LP 1 - 8 endet!
     
  12. #12 Thomas B, 11.01.2012
    Thomas B

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    ...oder anders: Dadurch hat der AG nicht 5, sondern faktisch 10 jahre Gewährleistung (was natürlich schön ist) und der A. haftet dabei 5 zusätzliche Jahre für Murks der Handwerker...ziemlich dämlich, wenn man so etwas im Vertrag mit abschließt.
     
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