Brandschutz und Bestand

Diskutiere Brandschutz und Bestand im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo erst mal, ich versuche es mal ohne Zeichnung zu erklären. Vielleicht tut das ja! Es gibt ein Gebäude auf der Grenze. Grenzbebauung,...

  1. #1 Der Bauberater, 23.02.2012
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    Hallo erst mal,
    ich versuche es mal ohne Zeichnung zu erklären. Vielleicht tut das ja!

    Es gibt ein Gebäude auf der Grenze. Grenzbebauung, genehmigt.
    Ist ein (Ur)altgebäude, Brandverhalten der bestehenden Wand nicht bekannt. Nun soll auf der gegenseite angebaut werden.
    Auflage: F90, da Grenzbebauung.

    Wenn man nun einen (bekannten Ziegelhersteller) nimmt und die Zulassung liest, erfüllt die Ziegelwand F90 nur, wenn sie beidseitig verputzt ist.
    ergo - keine Zulassung (Wurde vom Hersteller bestätigt)
    Selbst wenn ich eine A1 Dämmung zwischen die Wände stelle und die Nachbarwand beidseitig verputzt ist habe ich keine "beidseitig verputzte Wand" :mauer Wie auch?!?!
    Wat nu? Zustimmung im Einzelfall oder auf einen Kalk(sand)stein, der zwar einen schlechteren Wärmedämmwert hat, dafür aber ohne Putz den Brandschutz erfüllt!
    Danke für Infos

    Edith sagt: eigentlich dürfte kein Doppel- oder Reihenhaus mit Ziegelsteinen (Trennwand) gebaut werden oder gips so dünne Verputzer, die da zwischen passen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2012
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    Zustimmung im Einzelfall durch das Bauamt möglich? Das würde ja die fehlende Zulassung ersetzen.
     
  3. #3 Der Bauberater, 23.02.2012
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    Nee, Zustimmung muss durch MPA kommen, Bauamt könnte evtl. "Ersatzmaßnahmen" (wie auch immer die aussehen müssten) zulassen
     
  4. svjm

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    Ein Gruß
    svjm
     
  5. #5 AIK Flammadur, 29.02.2012
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    Ganz einfach

    Hallo erstmal,

    braucht man zwischen zwei Gebäuden Putz. nein...
    Die DIN 4102 Teil 4 gibt allgemein Auskunft darüber mit welchen Materialien, Baustoffen und Materialkombinationen der erforderliche Brandschutz erreicht wird. Es muss nicht ein geprüftes System oder Bauprodukt sein.
    Eine Ausführung entsprechend dieser Norm reicht!

    Gruß:bef1021:
     
  6. #6 Der Bauberater, 29.02.2012
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    Habe mir MPA-Stgt tefloniert.
    Die sehen kein Problem, dass man in Tü, bei der oberen Baurechtsbhörde eine Zulassung im Einzelfall beantragt und genehmigt bekommt. (geschätzte Kosten: Mit OT ca. 1.000€, ohne OT, bei genauer Beschreibung und Skizzen ca. 500-800€. Lt. überschlägiger Rechnung des MA der MPA)
     
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