Hausabriss

Diskutiere Hausabriss im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, erstmal wollte ich mich kurz vorstellen, weil ich neu hier im Forum bin. Ich bin seit heute Grundstücksbesitzer. Mein älterer...

  1. maso86

    maso86

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    Hallo zusammen,

    erstmal wollte ich mich kurz vorstellen, weil ich neu hier im Forum bin. Ich bin seit heute Grundstücksbesitzer. Mein älterer Bruder und ich haben uns ein großes Grundstück geerbt. Auf diesem Grundstück sollen später 2 Einzelhäuser zu stehen kommen. Beide Häuser ohne Keller, 2 Vollgeschosse. Mein Bruder und ich sind Handwerklich sehr begabt und haben schon damals beim Umzug meiner Eltern sehr viel im Haus gemacht.

    Auf dem Grundstück steht jedoch noch ein altes Haus (2 Vollgeschosse + ausgebauter Dachboden). Das Haus ist im Grundbuch als Ruine geführt.
    Das Haus ist freistehend, ca. 5 Meter von Einem Privatweg weg und ca. 9 Meter vom Bürgersteig bzw. Straße. Von den Nachbarn ist das Haus auch weit weg. Zur einen Seite ca. 5 Meter und zur andren Seite ca. 15 Meter.

    Meine Frage: Darf man das Haus in Eigenleistung (keine Hilfe von 3) abreißen nach Abgabe der Genehmigung. Bis heute bin ich immer davon ausgegangen. Aber jetzt hat mir ein Bekannter erzählt, dass wir das wohl nicht selbst machen dürfen. ?!? Ich kann dies eigentlich nicht Glauben, bei Reihen oder einer Doppelhaushälfte würde ich es verstehen. Aber bei einem Freistehenden Haus? Was soll dagegen sprechen? Wir wollen die Ruine ja nicht sprengen oder fallen lassen. Wir wollen halt wie es normal ist von oben nach unten arbeiten.
    Brauche ich ggf. einen Architekten oder ähnliches der den Abriss überwacht? Hat es vllt. irgendeinen Vorteil, dass das Haus als Ruine im Grundbuch geführt ist?
    Wir haben uns dazu verpflichtet die Ruine von dem Grundstück zu entfernen. Dies steht so im Vertrag.

    Das Grundstück wird während der kompletten Bauphase (Abbruch + Neubau) eingezäunt und mit Schildern: „Betreten der Baustelle verboten Eltern haften für Ihre Kinder“ versehrt.


    Ich hoffe Ihr könnt mir meine Frage Beantworten und ggf. Tips geben wie ich die Abbruchgenehmigung in Eigenleistung durchbekomme.
     
  2. #2 Baufuchs, 02.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.)
    Nach §63 Bauordnung NRW ist der Abriss baulicher Anlagen genehmigungspflichtig.

    2.)
    Nach § 59 (2) BauONW muss der Ausführende (Unternehmer) die erforderliche Eignung nachweisen

    3.)
    Fehlt es an der erforderlichen Eignung muss gem. §59 (3) ein Fachunternehmer beauftragt werden

    Besprich das Vorhaben also mal mit dem zuständigen Bauamt.
     
  3. KATMat

    KATMat

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    Grundsätzlich

    sind aber m.E. keine speziellen Genehmigungen oder Zertifizierungen erforderlich.
    Die geltenden abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Anfoderungen sind natürlich einzuhalten.
     
  4. #4 Baufuchs, 02.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abbruchgenehmigung ist grundsätzlich erforderlich.

    Den Rest entscheidet die Behörde nach Ermessen.
     
  5. #5 Wieland, 04.03.2012
    Wieland

    Wieland Gast

    Wichtig zu klären, was und ob nach dem Abbruch gebaut werden kann.

    Gegen einen Abbruch in Eigenleistung spricht in der Regel die Bauordnung u.mangelnde
    Erfahrung, denn unter 100 m³ Schutt passen eine Menge Leichen.

    Safety first.
     
  6. #6 alex2008, 08.03.2012
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    gesetzt dem Fall, dass ihr die "Ruine" wirklich in Eigenleistung abreissen dürft bleiben da ein paar Fallstricke.
    Ihr müsst den Bauschutt sortieren, dabei Schadstoffe erkennen ist nicht so ohne
    Einfach in Container werfen kann sehr teuer werden.
    Evtl bestehen gar Schwierigkeiten den Schutt überhaupt loszuwerden.
    Auch handwerklich ist dass ganze nicht ganz ohne, dass ist eine unfallträchtige Geschichte.
     
  7. Ruppi

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    Den zweiten Satz kannst Du Dir auch sparen, der schützt dich erstens vor gar nichts und zweitens ist das sowieso gesetzlich so.
    Während unseres Abbruchs (der von einer Fachfirma gemacht wurde und nicht ohne war) habe ich aber ehrlich gesagt auch gerätselt, was da am besten aufs Schild draufkommt...
     
  8. #8 tanzbaer, 09.03.2012
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    Bezüglich "Eltern haften für Ihre Kinder"
    Das ist eine Urban Legend. Dem ist nicht so. Eltern können für eine Aufsichtspflicht minderjähriger Kinder in Haftung genommen werden. Wenn der 8 jährige aber mit seinem Fahrrad beispielsweise ein Auto rammt, dann kannst Du als Auto Besitzer durchaus auch mal leer ausgehen.
     
  9. #9 Bautine, 09.03.2012
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    :offtopic: Jein: Eltern haften nicht, wenn sie bei Kindern untern 7 ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind und das Kind trotzdem einen Schaden verursacht.
    Eltern haften selbst, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, d.h. dann springt die Haftpflicht für ein Verschulden eines Erwachsenen ein.
    Ein achtjähriges Kind haftet bereits selbst (eingeschränkt natürlich) und muss ggf. für einen angerichteten Schaden aufkommen - oder eben die Familienhaftpflicht.


    Als Bauherr ist man für die Baustellensicherung verantwortlich. Daran ändern auch Schilder nichts.
     
  10. Baumal

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    eltern haften für ihre kinder.... lange nicht mehr gesehen das schildchen.:D
    eltern haften für minderjährige erst mal nix auf einer baustelle.

    der bauherr ist in haftung, dass die baustelle verkehrssicher und
    nicht zugänglich für minderjährige ist...
     
  11. maso86

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    Hallo Baufuchs

    Mir war klar, dass ich eine Genehmigung brauche. Habe den Antrag auch schon bei mir liegen. Mir war nur neu, dass ich das Haus nicht in Eigenleistung abreißen darf.
    Was wäre das denn für eine Eignung die ich den Behörden vorlegen müsste, damit ich das haus in Eigenleistung abreißen darf. Kann man die Eignung vllt. in einem Wochendendkurs machen?



    Hallo alex2008

    War/ist mir alles klar.
    Das Haus ist momentan an einer Wand mit Eternitplatten von Außen verkleidet. Diesbezüglich kommt morgen einer der sich das anschaut und mir einen Preis für die Entsorgung inc. demontage macht.
    Den Bauschutt hätten wir eh sotiert. Ich lege den Behörden auch gerne nach dem Abriss die Unterlagen vom Versorgungsunternehmen auf den Tisch.
    Die Gefahren die bei einem Abbruch auftreten können sind uns bewusst. Klar kann einem ne Wand unerwartet entgegenkommen und uns verletzten. Auch die Absturzgefahr ist uns bekannt.

    Hallo Ruppi, tanzbaer, Bautine und Baumal
    mit dem Schild wollte ich eigentlich nur sagen das ich die Baustelle für Unbefugte unzugänglich mache. D.h. Das Gelände wird rundum eingezäunt und mit Schilder an der Straßenseite versehen, was auf dem Schild draufstehen muss ist mir eigentlich sch*** egal. Das Schild: "Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" war ein Schild was ich noch aus meiner Kindheit kenne. Was Heutzutage auf den Schildern steht weiß ich nicht.



    Kennt von euch jemand einen Weg, wie ich das Haus in Eigenleistung abreißen kann? Natürlich will ich das alles legal ist.
    Ich finde einfach keine möglichkeit das haus in eigenleistung abzureißen. Vllt. ist es ja möglich, wenn jemand die Baustelle Täglich mal begutachtet. Ich weiß auch nicht wie ich die Eignung für einen Hausabriss bekomme. Aber vermutlich kriege ich die Eignung nicht in wenigen Tagen.

    Kann mir jemand sagen wofür es Verboten ist sein Haus in Eigenleistung abzureißen? Wir müssen auf dem Grundstück auch 4 Bäume fällen (Durchmesser 30cm, 35cm, 37cm und 46cm/ höhe kleinste ca.15 Meter größter ca. 20meter ). Die Bäume dürfen wir aber in Eigenleistung fällen. Die Bäume stehen aber viel näher zum Nachbargrundstück und meiner Meinung nach wäre da eine viel größeres Gefährdungspotential.
    Was sollte denn passieren, wenn wir das Haus von oben nach unten langsam Stockwerk für Stockwerk zurückbaue?

    Noch ne Frage zum Dachstul: Darf ich den einfach so abbauen oder brauche ich dafür einen Genehmigung? Wir sind gerade dabei das Haus zu entkernen, damit ein möglicher Abriss nicht so teuer wird. Außerdem ist das Holz vom Dachstul unbehandelt und würde dann in den Kamienofen kommen.

    Gruß und Danke für eure Antworten
     
  12. Ruppi

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    Genau das war ja immer meine Angst, denn am Schluss ist man als Bauherr immer der Depp.
    Auch wenn sonst was nicht passt: die Stadt mahnt immer den Bauherren an, nicht die Firmen. Hatte schon schöne Drohbriefe im Briefkasten. Meistens wurde darauf hingewisen, dass der aktuelle Verstoß mit bis zu 50.000.- EUR gehandet werden kann. Insgesamt bestimmt 4 Mal. Zum Glück blieb es nur bei den Drohungen!
     
  13. Ruppi

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    @maso86:
    Ich kann der jetzt nur erzählen, wie das bei uns lief.
    Wenn ich selber einen Bagger gemietet hätte, und selber das Haus niedergesemmelt hätte, selber Container bestellt, Entsorgung beauftragt. Niemand hätte das gemerkt, weil es einfach niemand kontrolliert hat.
    Allerdings hätte ich mir das nicht zugetraut. Wenn Du es Dir zutraust: warum nicht. Meine beiden Schwager haben auch schon Gebäude selber abgebrochen (sind Bauern, die haben die entsprechenden Maschinen und den nötigen Mut)

    Vorher aber unbedingt darauf achten, dass alles wirklich stillgelegt ist: Gas, Wasser, Strom...

    Beim Abriss wurde bei mir auch eine Grenzmauer abgerissen (Garagenwand, Garage auf meinem Grundstück). Daran war ein Nachbarschuppen angebaut. Die Grenzmauer (3m hoch) stürzte dabei ein und zerstörte den Schuppen. Das zahlte dann wenigstens die Versicherung der Abbruchfirma.
     
  14. #14 alex2008, 09.03.2012
    alex2008

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    Man glaubt ja gar nicht Wo überall Asbest und Teer vorkommen können.

    Kläre zuerst mal ob ihr selber abreissen dürft. Klärt die Entsorgung des Bauschutts

    Wenn das alles klar ist sollte mit nem Tragwerksplaner abgesprochen und geplant werden in welchen Etappen Was Wann und Wie zurückgebaut wird.

    Entkernen ist so ne Sache. Türen, Fenster, einfache Verkleidungen, Bodenbeläge Installationen etc. mag ok sein, evtl. gar sinnvoll um zu sehen was sich evtl. verbirgt, aber von Wänden und Decken würd ich ohne Konsultation eines Statikers mal schön die Finger von lassen!

    Abbruch an sich, nun nen Abbruchbagger wird euch wohl niemand vermieten
     
  15. KATMat

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    Das mit der Eignung

    bezieht sich auf Personal (Erfahrung) und maschinelle Austattung. Es gibt kein obligatorisches Zertifikat oder Zulassungfür Abbrucharbeiten.
    Wie schon gschrieben müssen aber die immissionsschutzrechtlichen (z.B. TRGS 519) und abfalltechnischen Vorschriften (Trennung und entspr. Entsorgung) Vorschriften eingehalten werden.
     
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