LBO nur ein Papiertiger?

Diskutiere LBO nur ein Papiertiger? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; nix krankheit, wenn ich so ein ding plane, kommt bei 3.50m absturzhöhe ne absturzsicherung hin. punk aus. alles andere ist fahrlässig...

  1. Baumal

    Baumal

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    nix krankheit, wenn ich so ein ding plane, kommt bei
    3.50m absturzhöhe ne absturzsicherung hin.
    punk aus.

    alles andere ist fahrlässig...
     
  2. BJ67

    BJ67

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    Die Fotos zeigen ja auch einen nicht vollständigen Bewuchs der Fläche, so als würde es Trampelpfade geben, also auch durchaus ein Aspekt, der auf einen Weg deuten könnte.

    Auch mein erster Gedanke war, dass dort jemand pullern wollte...war wohl aber nicht so.

    Ich bin der Meinung, da gehört eine Absperrung hin, spätestens an der Kante.
    Bodengleiche Fenster im OG bekommst man auch nur mit Absturzsicherung genehmigt und dies, obwohl ja in der Regel immer eine Scheibe davor ist, die man erst öffnen müsste.

    ------------------------------------------------------------------------------

    Und Danke an wasweissich für:

    Das hatte ich noch als Zeitungsartikel im Schrank und wollte es demnächst scannen. Hier mit Strg C und Strg V gings schneller !
     
  3. #43 Gast23627, 03.03.2012
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Neues nach 4 Jahren

    am Montag den 05.03.2012 um 20.15 Uhr (WH am 06.03. um 14,15 Uhr) sendet das WDR Fernsehen im Rahmen der Sendefolge "Mein gutes Recht" einen Bericht über die seit über 4 Jahren beim Landgericht anhängigen Klagen von Maximilian Schrage gegen die Wohnungsgenossenschaft Olpe und das Krankenhaus Olpe vs. Provinzial - Haftpflicht Versicherung bezüglich der schwerwiegenden Folgen aus dem Unfallgeschehen vom 19.06.2005.

    Siehe: http://www.wdr.de/tv/meingutesrecht/sendungsbeitraege/2012/0305/index.jsp

    Vor über 3 Jahren (im Herbst 2008!) hat es mal einen Beschluss des LG gegeben:

    Zitat Anfang (Auszug)
    "Die- Beklagte zul) wird darauf hingewiesen, dass ausweislich der vorgelegten Fotos vieles für eine dem Grunde nach bestehende Haftung spricht. Die Örtlichkeit ist offensichtlich als Dachgarten angelegt, mag dieser auch nicht zum Betreten bestimmt sein. Die kleine Betonmauer stellt eher eine optische und funktionale Abtrennung zwischen Dachgarten und Weg denn eine Sicherung gegen unbefugtes Betreten dar. Aus ihr wird auch nicht hinreichend deutlich, und muss sich dem unbefangenen Besucher auch nicht erschließen, dass wenige Meter hinter dem Dachgarten eine Absturzstelle -droht, die durch Baum- und Strauchwerk zusätzlich in ihrer Erkennbarkeit erschwert wird..."
    Zitat Ende

    der aber nichts bewirkte, weil kurz darauf der Richter versetzt wurde und der dann neue Richter einen für den 16.01.2012 anberaumten Termin aus "dienstlichen Gründen" ein paar Tage vorher einfach aufgehoben hat.

    Man beachte: Der Unfall war im Jahr 2005 also vor fast 7 Jahren...

    mit Täglich vierundzwanzigstündiger Pflege anfänglich fast 20 Operationen in den verschiedensten Kliniken Deutschlands täglich das Haus voll Therapeuten kein Tag Urlaub keine freie Stunde, dazu der Kampf mit der (privaten!) Kranken- und Pflegeversicherung um jedes zusätzliche Heilmittel oder Maßnahme.

    Grüße
     
  4. #44 ralph12345, 05.03.2012
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    Da gibt es inzwischen sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, daß die BRD mit ihren endlos langen Verfahren die Rechtssicherheit ihrer Bürger untergräbt und das abstellen soll.
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,715402,00.html
    Was wohl daraus geworden ist?
     
  5. #45 Gast23627, 07.03.2012
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  6. #46 Baufuchs, 07.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich habe mir den Beitrag am 05.03.2012 angesehen.

    Hoffentlich wird sich in der Sache jetzt etwas bewegen.
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Haben diese Gerichte bzw. Richter keine Vorgesetzten, denen per Dienstaufsichtsbeschwerde mal kräftig auf die langsamen Füße gelatscht werden kann?

    Einfach nur unglaublich sowas.

    Ich drück Euch alle Daumen!

    Gruß Lukas
     
  8. Baumal

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    unglaublich so etwas.
    viel kraft....
     
  9. #49 Budenzauber, 07.03.2012
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    Meine Hochachtung!
    Ich wünsch Euch jede Menge Glück.

    Gruß Budenzauber
     
  10. bernix

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    ....bei allem Verständnis für die Betroffenen stellt sich mir hier die Frage ob KEIN Urteil evtl besser ist als ein (möglicherweise sehr negatives) Urteil.

    Bei der Klage geht es nicht darum einen "Baumangel" zu ahnden sondern um einen Schadensansatz und Versorgungsanspruch. In dem Fall wird auch der "Beitrag" des Geschädigten zum Unfallhergang beurteilt.

    Sofern hier ein wesentlicher Beitrag erkannt wird, könnte es also durchaus darauf hinauslaufen, dass Leistungen, die die Versicherung momentan noch zahlt, eigestellt werden.

    Hoffen wirs mal nicht!
     
  11. Baumal

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    ein schuldeingeständnis sollte schon
    die montage, des grünrn zauns sein...
     
  12. bernix

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    ...nicht wirklich....:biggthumpup:
     
  13. Baumal

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    weshalb haben sie es dann gemacht?
    aus jux und dollerei?
     
  14. #54 Gast23627, 07.03.2012
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das wäre ja toll...

    ..dann fangen wir mal alle an zu "sparen".

    Ich (lasse) ein Gebäude erstellen und verzichte aus Kosten oder "sonstigen" Gründen unter Mißachtung einschlägiger Gesetze auf ein Geländer bzw. eine Einfriedung.
    Fällt dort ein Mensch hinunter, behaupte ich du bist selbst Schuld, was hast du hier zu suchen.

    Wer hier genau liest bzw. aufmerksam hin sieht stellt fest, da war nichts mit unberechtigtem Zutritt oder ähnlichem.

    In dem Verfahren geht es um Schmerzensgeld ectr. ectr. In Folge eines Baumangels in einem Zivilrechtstreit.

    Die Ahndung eines Baumangels ist eine Sache des Strafrechts, das Verfahren wurde mit Hinweis auf die Zivilrechtlichen Ansprüche "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt.

    Trotzdem Danke für deinen (für uns nicht neuen) Hinweis.

    Übrigens kommt jetzt "Bewegung" in das Verfahren...

    Danke und Grüße an Alle
     
  15. bernix

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    ....laut dem Fernsehbeitrag kam dein Sohn vom Schützenfest und nahm den Weg durch die Wohnanlage. Da er weder dort weder wohnte, Gast war oder Lieferant und für mich die Anlage privates Gelände darstellt.....

    ....in Folge eines Unfalls aufgrund eines möglichen Baumangels....

    ...und bei einem Verfahren wird geprüft werden, welche Gründe zum Unfall beigetragen haben
     
  16. Baumal

    Baumal

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    das ist doch sc..egal woher er kam.
    eine aussenanlage muß verkerhrssicher sein....
     
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