Handwerkerbetrieb klagt

Diskutiere Handwerkerbetrieb klagt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Vor ca. 3 Jahren gab es Ärger mit einem Handwerkerbetrieb. Es sollten Mängel behoben werden, Gegenstände wurden berechnet, die nicht geliefert...

  1. legna

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    Vor ca. 3 Jahren gab es Ärger mit einem Handwerkerbetrieb.
    Es sollten Mängel behoben werden, Gegenstände wurden berechnet, die nicht geliefert wurden, Skonto wurde nicht von der Rechnung abgezogen.

    Zum Skonto ist zu sagen, dass der Betrieb die Rechnungen und Abschläge eigenmächtig zur Prüfung an den Architekten gesendet hat, der hat sie erst nach der Skontofrist an mich weiter geleitet, worauf ich sie umgehend bezahlt hatte. Wurde niemals vom Handwerkerbetrieb beanstandet.

    Erst nachdem ich auf einige Mängel hingewiesen hatte und dann auch einen Anwalt eingeschaltet hatte, meinten sie, der Skontoabzug wäre nicht rechtens.

    Mein Anwalt hatte dem Betrieb dann eine Frist gesetzt, bis zu der die Mängel zu beheben sind. Und dementsprechend sollte ich die Rechnung teilweise bezahlen, was ich auch gemacht hatte.


    Der Betrieb hatte darauf nicht reagiert. Mein Anwalt meinte, das hätte sich damit erledigt.


    Nach über 2 Jahren nun das Schreiben vom Gericht, sie verklagen mich.

    Wozu werden den dann Fristen gesetzt, wenn die Handwerker sich nicht daran halten müssen?
     
  2. #2 Baufuchs, 19.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann gehst Du jetzt zu dem Anwalt, der da meinte "es hat sich erledigt" und fragst ihn nach der weiteren Vorgehensweise.
     
  3. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wieviel über 2 Jahre genau (Verjährung)?

    Warum wurde die Nachbesserung nicht weiterverfolgt?
    Toller Anwalt...
     
  4. #4 kappradl, 19.03.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Ja, zu welchem Zweck hast du denn die Fristen gesetzt? Offenbar wolltest du die Mängel ja dann doch nicht behoben haben.
     
  5. #5 Pruefhammer, 20.03.2012
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    mal langsam, er (der Anwalt) hat dem Betrieb eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Dieser hat der Betrieb offensichtlich fruchtlos verstreichen lassen. Hat der Anwalt seine Arbeit richtig gemacht (kann man an Hand der Infos hier nicht beurteilen) dann kann der Fragesteller Ersatzvornahme durchführen. Der Einbehalt geht doch dann in Ordnung. Jetzt klagt der Betrieb wohl auf den Einbehalt. Ob jetzt tatsächlich Ersatzvornahme durchgeführt wurde ist zweitrangig, das Werk war offensichtlich nicht mangelfrei (oder doch, das dürfen dann Sachverständige klären). Bei Mangelhaftigkeit steht dem AN nicht die volle Summe zu. Was soll der AG denn machen, wenn der AN nicht reagiert? Ihn zur Baustelle tragen?
     
  6. legna

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    Der Anwalt hatte die Frist zur Nachbesserung gesetzt. Damit die Mängel behoben werden. Und der Betrieb hat sich dann 2 Jahre nicht mehr gemeldet.
    Jetzt sagt er, alles wäre behoben worden. Was nicht der Fall ist, habe von denen ja seit damals nichts mehr gehört.

    Und dadurch, dass so viel Zeit vergangen ist, fallen neue Anwaltskosten an, also für den selben Fall, nochmal.
     
  7. #7 coroner, 20.03.2012
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    Ist ja wirr... also ihr habt nen Mangel und der wurde
    a.) nicht durch den genannten Handwerker beseitigt und
    b.) bis heute nicht beseitigt ?

    Oder habt ihr irgendwie anders das Problem lösen lassen.
    Und was meinte der Anwalt mit "es hätte sich erledigt"... was war denn
    mit dem Mangel...? :irre
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Ob er nachgebessert hat, lässt sich ja überprüfen. Hat er eine Abnahme von Euch? Sicherlich nicht. Wurden die Mängel behoben? Wenn ja, von wem?

    Wenn Euer Anwalt damals gesagt hat "alles ist OK", dann würde ich ihn jetzt damit konfrontieren. Niemand hier kennt den Schriftwechsel und was, wann damals im Detail abgelaufen ist.

    Es lohnt nicht hier aus der Ferne im Nebel zu stochern, das bringt Dich nicht weiter. Wenn es so ist wie von Dir beschrieben, dann lässt sich das Problem schnell lösen, aber nicht per Ferndiagnose.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2012
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    So schlimm können die Mängel ja nicht gewesen sein, wenn man/frau sich nicht ernsthaft um deren Behebung bemüht hat.

    Nun wird die Sache teuer. So oder so.
     
  10. bernix

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    ...sind wir ja gewohnt....:biggthumpup:

    Bitte keine Panik machen....für wen es teuer wird, ist aus den wenigen Details kaum abschätzbar
     
  11. legna

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    Das "es hat sich erledigt" bezog sich auf den Konflikt mit dem Betrieb. Dass ich von dem Betrieb nichts mehr zu erwarten hätte.

    Die Mängel waren das Skonto, die Gegenstände die berechnet aber nicht geliefert wurden, einige Gegenstände wurden schlecht montiert, usw.

    Die Frage ist doch die, wenn ein Betrieb die Frist zur Mängelbeseitigung ungenutzt verstreichen läßt, hat er dann noch ein Recht darauf sein restliches Geld zu bekommen?
    Unabhängig, ob die Mängel inzwischen von einem anderen Handwerker behoben sind oder nicht.
     
  12. #12 coroner, 20.03.2012
    coroner

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    Also, ein Skonto ist ja kein "Mangel" weil er dir nicht als rechnerische Position auf der Rechnung dargestellt wird.
    Es ist ein Vertragsbestandteil, den du durch frühzeitige Zahlung nicht verwirkst.
    Dein Architekt hat Prüfzeiten und dein Skontofrist beginnt m.E. erst danach.
    Konnte man hier bereits mehrfach nachlesen.

    Die genannten "Mängel" klingen dennoch eigenartig und es riecht nach "Kleinkrieg", bis auf die "nicht gelieferten Gegenstände". (???)

    Was ist denn jetzt genau strittig und Gegenstand der Klage?
    Also welche Positionen der Rechnung? (und rein aus Interesse... um wieviel
    Geld gehts denn hier?)
     
  13. #13 ralph12345, 20.03.2012
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    Du hast ein Schreiben vom Gericht und bist offenbar verklagt worden.
    Such Dir einen Anwalt und hör auf, in Foren nach Antworten zu suchen.
    Ob der Einbehalt in der Höhe rechtens war, wird hier aus der Ferne ohne weitere Informationen keiner sagen können.
     
  14. Neutal

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    Es hört sich so an, als ob der Handwerker weitere Leistungen wegen nichtzahlung verweigert, der Kunde aber erst Zahlen möchte, wenn diese Mängel abgestellt sind.
    Warum der Anwalt den Vorgang nicht weiter verfolgt hat, erschlie0t sich mir allerdings nicht. Vielleicht ist der Mangel gar kein Mangel. Jetzt noch einen Sachverständigen hinzuziehen ist wohl auch sinnlos.
     
  15. Lukas

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    Falsch!

    Gruß Lukas
     
  16. #16 coroner, 20.03.2012
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    Da hat der Lukas mal wieder recht... :yikes kann man anderswo nachlesen ... :mauer
    ich bin ja schon ruhig... aber dann wiederum entsünde ggf. ein Anspruch gegenüber dem
    A. wenn dieser nicht zügig genug die Rechnung geprüft hat.
     
  17. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Das Thema Skonto ist nicht in zwei Sätzen abzuhandeln. Wichtig ist die richtige formulierung im Vertrag. Schon bei falscher Formulierung kann alles unwirksam werden. Die Vertragsbestandteile sind hier nich bekannt, also auch nicht ob Skonto gerechtfertigt gezogen wurde oder nicht.
    Bei schriftlich angezeigten Mängeln kann ein Teilbetrag einbehalten werden. Nach Mängelbeseitung darf dann der Betrag abzüglich Skonto (Fristen einhalten) bezahlt werden.
    Ansonsten würden Mangel die durch den AN verursacht wurden, ja die Möglichkeit Skonto zu ziehen unmöglich machen
     
  18. Baumal

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    um welche unsummen gehts hier eigentlich?
     
  19. legna

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    es geht insgesamt um ca. 5000 Euro
     
  20. #20 coroner, 20.03.2012
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    Klageeinreichung beim Amts-, oder Landgericht ?
     
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