2 Wohnungen in DHH nicht erlaubt ?!

Diskutiere 2 Wohnungen in DHH nicht erlaubt ?! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Oben hast Du doch schon geschrieben: Der Bebauungsplan sieht für Doppelhaushälten nur eine Wohneinheit vor. Wo steht hier was von 2...

  1. R.B.

    R.B.

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    Oben hast Du doch schon geschrieben:

    Wo steht hier was von 2 Wohneinheiten?

    Wenn mir der Bebauungsplan nicht passt, dann suche ich mir ein anderes Grundstück das meinen Wünschen entgegen kommt. Stell Dir mal vor, die müssten für jeden Käufer den Bebauungsplan ändern, weil jeder mit irgendwelchen Sonderwünschen kommt.

    Sorry, aber ich kaufe mir doch keinen Dacia und ärgere mich dann, dass ich mit dem nicht mit 250km/h über die Autobahn düsen kann.

    Nebenbei bemerkt hast Du uns noch immer nicht gesagt, wie groß das Grundstück überhaupt ist, und was dort (Fläche, Höhe etc.) überhaupt gebaut werden darf.

    Einen Keller darf man auch nicht so ohne Weiteres als Wohnraum bauen und nutzen, denn an Wohnräume werden auch Anforderungen gestellt die man in einem Keller nicht oder nur sehr schwer erfüllen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  2. Hfrik

    Hfrik

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    Oder das Haus im Moment mit 1 WE bauen, aber für 2 WE vorbereiten - was viel Hirnschmalz beim Planer erfordert.
    Wird es später mit 2 WE Familienintern genutzt, wird das Amt kaum einen Hebel zum Eingreifen haben - man kann kaum verbieten, innerhalb einer Wohnung Türen und Wände zu haben, die auch als Wohnungsgrenzen geeignet wären. Bei der Vermietung sieht es wegen der Abgeschlossenheit anders aus, da wird nur die Vermietung "am Stück" gehen, was auch zu kleinen Abstrichen in der Miethöhe führen kann.
    Zudem kann es in 20 Jahren ganz anders aussehen, wenn man dann einen Antrag auf Umbau in 2 WE stellt, um die Grossmutter pflegen zu können. Aber man wird auch dann damit leben müssen, wenns nicht genehmigt wird (wobei man das in der Praxix dann - s.o. - anders praktizieren kann).
     
  3. Mona99

    Mona99

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    @ R.B.
    Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du mich nicht verstehen willst.

    Wie oben bereits hinlänglich beschrieben:

    1. Es gibt so gut wie keine Grundstücke in diesem Kaff. Die letzten 30 Jahre wurde so gut wie nichts neu erschlossen, bis auf eben diese 2 aneinandergrenzenden Baugebiete. Für uns war es aber von grosser Bedeutung, hier ein Grundstück für die Zukunft zu erwerben und nirgendwo anders.

    2. In dem angrenzenden Baugebiet (von vor knapp 10 Jahren) sind DHH mit genau den 2 WE genehmigt & gebaut worden. Ob die einem nun von Grösse / Aufteilung / Bewohnbarkeit / Vermietbarkeit zusagen, steht ja gar nicht zur Diskussion.

    3. Sie sind mit E + II + D zu bebauen mit einer GR von 80.

    Das der Bebauungsplan in diesem einen Punkt von seinem Vorläufer abweicht, war bis kurz vor dem Kauf noch in der Schwebe. Anfänglich hiess es auch, solange nur vereinzelte Anfragen von Privatleuten kommen, wird im Einzelfall entschieden. Es sollte – vordergründig – wohl verhindert werden, dass die Bauersfamilie das Land an einen Bauträger gibt, der dann ausschließlich mit 2 WE baut.

    Es ist doch nicht verwerflich, wenn man versucht für seine Familie das Beste aus der Situation rauszuholen? Ich versuche nichts ungesetzliches und schade niemandem. Was soll also die künstliche Aufregung?
     
  4. Mona99

    Mona99

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    Danke !
    Genau solche Gedankengänge suche ich :)
    lg Mona
     
  5. Baumal

    Baumal

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    mach doch ne bauvoranfrage, die
    kannst du sogar selbst stellen, brauchst
    keinen architekten für, kostet verwaltungsgebühren
    (nicht die welt), aber die ämtler müssen sich
    gedanken machen und nicht du und wir...
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Natürlich verstehe ich Dich, und deswegen hatte ich oben auch schon die möglichen Alternativen beschrieben. Ich hatte auch den Punkt mit 2 Wohnbereichen schon angesprochen

    Fakt ist jedoch, dass Du Dir etwas in den Kopf gesetzt hast, das in der gewünschten Form einfach nicht umsetzbar ist.

    Fakt ist auch, das hatte ich schon geschrieben, dass es völlig egal ist, was in anderen Baugebieten möglichst ist bzw. möglich war.

    Fakt ist auch, es gibt einen Bebauungsplan und der schreibt eindeutig vor, dass 2 Wohneinheiten nicht erlaubt sind.

    Fakt ist auch, dass Du bisher noch nicht einmal genannt hast, was auf dem Grundstück möglich wäre. Nur weil Du der Meinung bist, dass man 2 WE bauen könnte, muss das noch lange nicht umsetzbar sein. Ich hatte auch schon geschrieben, dass an Wohnräume Anforderungen gestellt werden, von denen Du bisher noch nichts ahnst.

    Also, was willst Du?

    Deine Voranfrage wurde negativ beschieden. Jetzt kannst Du nur noch versuchen mit Architekt und Fachanwalt etwas zu bewegen. Natürlich kannst Du das Bauamt auch ohne Fachbeistand mit weiteren Voranfragen nerven, und wenn Du Pech hast, nerven die auch genau so lange zurück. Das Ergebnis könnte sein, dass man Deinen Bauantrag, sofern er irgendwann einmal dort eintrifft, sehr genau unter die Lupe nimmt. Es soll ja Sachbearbeiter geben, die können sehr nachtragend sein (gerade in kleineren Gemeinden).

    Dann könnte vielleicht auch das Vorhaben mit 2 Wohnbereichen schon unangenehme Fragen aufwerfen.

    Um es noch einmal klar auszudrücken. Es gibt keine "Tricks". Punkt aus.

    Gruß
    Ralf
     
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