Kostenkontrolle während des Baus

Diskutiere Kostenkontrolle während des Baus im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, was kann ich denn währen der Bau läuft vom Architekten (bei Vollbeauftragung) an Budgetüberwachung erwarten ? Ich habe ja zu anfang...

  1. Kermit

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    Hallo,

    was kann ich denn währen der Bau läuft vom Architekten (bei Vollbeauftragung) an Budgetüberwachung erwarten ?

    Ich habe ja zu anfang mal eine Kostenberechnung bekommen. Muss ich jetzt selber ausrechnen/überwachen welche Gewerke zu welchen Teilen schon bezahlt sind, wo es teurer und billiger geworden ist, und vor allem was noch aussteht an kosten,
    oder kann ich erwarten das der Architekt diese Liste von Zeit zu Zeit überarbeitet und mir updates schickt so das ich meine Finanzen überblicken kann ?


    Danke für die Einschätzung !
     
  2. #2 coroner, 20.03.2012
    coroner

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    Das kannst du schon mit ihm so vereinbaren, ob es da einen Anspruch darauf gibt ist ja nunmal einfach nur die Frage ob dich dieses Excelsheet was extra Kostet.
    Hast du anfänglich keine maximale Obergrenze der Baukosten festgelegt hast du
    bei einer Abweichung nach oben aber ohnehin keinerlei rechtliche Handhabe.
     
  3. Kermit

    Kermit

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    Mir gehts nicht um die Kostenobergrenze, sondern nur um den Überblick.

    Extra vereinbart war nichts. Deswegen würde ich gerne wissen was im Standartumfang verpflichtend drin ist.
     
  4. #4 Behauserin, 20.03.2012
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    Also bei uns hat der Archi das Excel-Blatt ohne zusätzliche Vereinbarung oder Kosten geführt und uns immer mal wieder zur Info und Kontrolle zukommen lassen. Parallel haben wir das gleiche Excel-Blatt geführt, so dass Abweichungen immer recht schnell aufgefallen sind.
     
  5. #5 Manfred Abt, 20.03.2012
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    • Vorentwurf -> Kostenschätzung (Pflicht)
    • Entwurf -> Kostenberechnung + Kostenkontrolle (Vergleich mit KS) (auch Pflicht)
    • Ausführungsplanung -> in der Regel nix
    • Vorbereitung der Vergabe -> Bepreisung der LV als Fortschreibung der Kostenberechnung (keine Pflicht, aber gut)
    • Mitwirkung bei der Vergabe -> Kostenanschlag + Kostenkontrolle (Vergleich Angebote mit KS und KB) (wieder Pflicht)
    • Objektüberwachung während Bauzeit: -> Kostenfeststellung + Kostenkontrolle (wieder Pflicht)
     
  6. #6 Gast036816, 20.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wir haben ein sogenanntes rechnungsbegleitblatt eingerichtet. dieses formblatt erhält der auftraggeber bei jeder rechnung. darin enthalten sind die genehmigten budgetzahlen für das gewerk, die auftragsumme, die Summe vereinbarter nachtraege, reserven, zahlungsstand und leistungsstand, die höhe der abschlagsrechnung und der zahlbetrag netto, mwst, brutto.

    und der hinweis, dass das formblatt nicht für den auftragnehmer bestimmt ist.

    die einschaetzung der abrechnungssummen einzelner positionen, titel etc. ist erfahrungssache bei der rechnungspruefung.
     
  7. Seev

    Seev

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    Davon kann ich als BH nur träumen. Aber interessant zu erfahren, was alles sein müsste ....
    Danke!
     
  8. #8 Achim Kaiser, 20.03.2012
    Achim Kaiser

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    @Seev

    ...was sein *kann* ..... aber noch lange nicht *muss*.

    Kleiner aber feiner Unterschied .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. Seev

    Seev

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    Hallo Achim,

    ja schon ... ?
    Ich beziehe mich ja bewußt nur auf das, was Manfred Abt als Pflicht bezeichnet.

    Gruss
    Seev
     
  10. #10 Achim Kaiser, 20.03.2012
    Achim Kaiser

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    Dann sollest aber nicht Rolfs Betrag verlinken, wenn Manfreds Liste meinst ;-).

    Gruß
    Achim
     
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