Unzureichende Betondeckung an Flanken der WU-Kellerbodenplatte

Diskutiere Unzureichende Betondeckung an Flanken der WU-Kellerbodenplatte im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hätte gern Rat bei meiner gerade betonierten Bodenplatte. Diese ist 20cm dick und soll wasserundurchlässig sein. Leider ist mir...

  1. #1 Manfred St, 01.04.2012
    Manfred St

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    Hallo,

    ich hätte gern Rat bei meiner gerade betonierten Bodenplatte. Diese ist 20cm dick und soll wasserundurchlässig sein.

    Leider ist mir aufgefallen ...

    - an den Seiten ist die Betondeckung nicht eingehalten wurden (an einer Seite schaut sogar 20 cm lang die Bewehrung raus)

    - die Platte wurde 14 Stunden nach dem Betoniervrgang ausgeschalt und an den Rändern 1m breit mit Bitumen-Voranstrich gepinselt (dieser sollte nach Ang. des HErstellers auf trockene Untergründe erfolgen)

    - die Blitzschutzfahnen des Fundamenterders wurden in verzinktem Material nach Aussen geführt. Werden daher also nicht mehr für den Biltzschutz verwendet und verbleiben als Stummel in der Erde.


    Was erwartet mich mit diesen drei nicht so optimal gelaufenen Ausführungsvarianten?


    Hat jemand Erfahrungen und kann mir raten?


    Vielen Dank im Vorab!

    Manfred
     
  2. #2 Gast036816, 01.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ohweh - hier ist ja schon einiges im argen.

    mit was für einem fliegenden wanderzirkus baust du denn?

    von dir beauftragter/bezahlter bauleiter gibt es den?

    wenn nicht, schnell einen beauftragen.
     
  3. #3 Manfred St, 01.04.2012
    Manfred St

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    Danke für die Anteilnahme ... die Antwort auf all deine Fragen heisst BAUTRÄGER und die zweite " ... das machen wir immer so!" (und ich befürchte das stimmt *grusel*)


    .... aber wie nun weiter?

    Einiges kann man ja nicht mehr rückgängig machen. Z.B. ist schwarz angestrichen nun schon mal dran, eine Betonteilsanierung eventuell nicht zwingend notwendig, die Platte mit 20cm eh zu dünn für WU ... bauen nach DIN wär schön. Dennoch möchte ich nicht versehendlich "sinnvoll" und "nützlich" vermischen.


    Wer kann einschätzen wie dünn mein Eis wirklich ist oder mich in allen oder einigen Punkten beruhigen?


    Euer Manfred Stark
     
  4. #4 Bautine, 02.04.2012
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    Auch als Laie kann ich dir die richtige Antwort geben: Du brauchst jemanden mit Sachverstand, der für dich ggf. Mängel auffindet. Ohne eigenen "Bauleiter" oder "Sachverständigen" verschwinden die Mängel lang genug unter Putz, schwarzem Anstrich, usw., bis die Gewährleistungszeit vorbei ist.
     
  5. #5 Gast036816, 02.04.2012
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    Gast036816 Gast

    man kann einiges rückgängig machen - aber ham wa immer schon so gemacht, kann hier nicht stehen bleiben. du benötigst eigens eingekauften sachverstand, der dich kompetent in solchen fragen berät. am ende wird diese geldausgabe ihren gegenwert haben!
     
  6. #6 RMartin, 02.04.2012
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    20 cm oder 20 mm?
    Weil das von Dir genannte Maß kann doch nicht sein? Dann würden ja 20cm Beton nach einer Seite hin fehlen oder schaut nur ein Stab 'wie eine Antenne' irgendwie irgendwo raus?


    Ansonsten wie Vorredner.
     
  7. #7 gunther1948, 02.04.2012
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    hallo
    wu-bodenplatte da gehört mehr als nur wu.beton dazu. stichwort rissbreite und entsprechende bewehrung. sost wird die platte im höchstfall wurmundurchlässig.
    in der statik steht so was drin- wenn man´s lesen kann.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 Manfred St, 02.04.2012
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    Richtig ... es muss heissen: auf der Länge von 20 cm ist sogar eine Bewehrungsstange sichtbar.
     
  9. #9 Manfred St, 02.04.2012
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    Hallo Gunter1948 ... ich hoffe, dass die Platte trotz fachlicher Mängel beim Bau zumindest auf dem Papier ordentlich gerechnet wurde. Die Wahl der Matten schien mir plausiebel. Jedoch frage ich mich ob die Plattendicke von 20cm überhaupt den WU-Standard erfüllen kann. Leider habe ich die Lieferscheine des Betonzulieferers noch nicht vorliegen.
     
  10. #10 Manfred St, 02.04.2012
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    Hallo,

    erstmal vielen Dank für Eure rege Beteiligung.

    Die Fehler sind erkannt - aber wie nun weiter. Sind die Fehler überhautpt relevant? Kann man drüberwegschaun? Was macht es wenn bei einer Bodenplatte ein bisschen Bewehrung sichtbar ist? Fällt das Haus ein? Wie es richtig geht wissen hier die meisten - aber was tun wenn einem solch Fusch auf die Füße geschmissen wird, und man noch nichtmal was ändern kann wenn man mit in der Baugrube steht.

    Was passiert mit dem Betumenvoranstrich auf 14 Stunden alten Beton - ist der vielleicht sogar schon trocken??? Von erforderlicher Nachbehandlung ganz zu schweigen (auch wenn nur 5°C waren) !!!

    Wie geht man damit um?

    Gebt doch mal nen Tipp ... was sagt Euer Bauchgefühl???

    PS: für die vermurksten Anschlußfahnen des Blitzschutzes habe ich schon ein Sanierungskonzept. Abflexen, externer Erder, Verbindung ins Haus zum Fundamenterder über Nebenfunkenstrecke (potenzialfrei) - alles VA-Stahl.
     
  11. #11 Thomas B, 02.04.2012
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    Was ist denn vertraglich geschuldet?? ein haus, daß irgendiw nicht einstürzt? Oder eben -wie oben beschrieben- die Bopla als wasserundurchlässiges Bauteil? wenn zweiteres wird's bei 20 cm schon eng.....schaut dann auch noch die Bewehrung frech heraus, wird's nicht besser! Was ist denn unter der Bopla? wenigstens eine Sauberkeitsschicht? Oder liegt die Bewehrung dort auch im Dreck?

    Was kann man für die Qualität des weiteren Baufortschrittes erwarten, wenn an solch essentiellen Bauteilen, die zudem nur mit großem Aufwand später sanierbar sind, gespart wird????? Was sagt dioe Planug über dieses Bauteil (Stärke, Qualität, Unterbau,...)????

    Eigener sachverstand ist dringend gefordert. Drüber hinwegzusehen wäre die enifachere und kostengünstigere Alternative....für den Augenblick jedenfalls. Dazu kann angesichts des Beschriebenen nun nicht geraten werden.

    Thomas
     
  12. #12 Manfred St, 02.04.2012
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    Hallo Thomas,

    erstmal danke. Unter der Bodenplatte liegt ne billige Noppenbahn - das hat sich, auch wenn nicht immer schön, in unseren Breiten als Standard durchgesetzt. Was sagt die WU Richtlinie, hat die jemand da?


    Geschuldet ist wie bemerkt ein Haus (mit Schlüssel) - sollte fünf Jahre halten, weil Gewährleistung.


    ABER WAS TUT MAN IN DIESEM FALL - der Drops ist doch mit der Unterschrift beim Bauträger gelutscht. Nur noch bezahlen und fertig ist man. ???????
     
  13. #13 RMartin, 02.04.2012
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    Also ein Haus was irgendwie nicht einstürzt, kann nicht nur vertraglich vereinbart sein.
    Nicht nur die Standsicherheit, sondern auch eine Dauerhaftigkeit gem. anerkannten Regeln der Technik muss erfüllt sein/ werden.

    Aber Thomas hat natürlich Recht, dass man prüfen muss was genau wie im Detail vertraglich geregelt ist und dann halt querchecken was draussen so passiert.
    Damit wären wir dann wieder bei von Allen vorher angesprochenem externen Sachverstand, der hier wohl unabdingbar wird.
     
  14. #14 Gast036816, 02.04.2012
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    wenn sich das bitumen nach seinen eigenschaften vorbildlich verhält, wird es nicht lange am beton haften bleiben, da der untergrund zum zeitpunkt des auftragens zu feucht war.
     
  15. #15 Thomas B, 02.04.2012
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    Naja...halten wird es schon. Ob mängelfrei, wage ich zu bezweifeln...aber immerhin: halten!

    Der Drops mag gelutscht sein, was den vertragspartner anbelangt. Nicht jedoch wenn es darum geht zu gucken, ob er vertragsgetreu baut/ nach den Vorschriften/ Normen/ what ever....
     
  16. #16 Headhunter2, 02.04.2012
    Zuletzt bearbeitet: 02.04.2012
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    Sach mal...

    Kannst du nicht lesen oder willst du nicht? Da oben steht nun 4x dass du "eigenen Sachverstand" brauchst, d.h. einen Bausachverständigen, Gutachter, Bauleiter, der auf _deiner_ Seite steht und nicht auf der vom BT (bzw. von diesem beauftragt wird/ist).

    Die einzige Schwierigkeit könnte sein dass der BT (ist es wirklich einer? Bitte mal hier lesen) dich und deinen Sachverständigen gar nicht mehr aufs Grundstück lässt, um die Mängel zu rügen, weil das Grundstück plus daraufstehender Hütte erst nach Abschluss auf dich übergeht. In diesem Fall würde ich mir den Gang zum Fachanwalt überlegen und das auch dem BT mitteilen, vielleicht reicht das schon um die Zusammenarbeit fruchtbarer zu gestalten. Zum weiterlesen auch mal hier z.B.

    So, und wenn du jetzt als Antwort wieder fragst "Was tut man in diesem Fall", dann scheinst du m.E. nur auf AWG-Hormone aus zu sein und bist damit im falschen Forum gelandet...


    Edit: Jetzt stehts schon 5x da....
     
  17. Hfrik

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    Also ich würde hier mal in frage stellen, ob das Gebäude, das am Schluss bei der Bauweise ehrauskommt, etwas mit dem Gebäude zu tun hat, das nach Vertrag geschuldet ist.
    Was benötigt wird ist eine dokumentation der Mängel, damit mand eren Abstellung später einfordern kann, und eigener Sachverstand ist sicherlich ebenfalls notwendig, damit überhaupt alle Mängel beobachtet werden können.
    Bei noppenbahn wäre zu hinterfragen ob und inwieweit überhaupt die Betonüberdeckung der Armierung gegeben ist - an den seitend er Paltte ja schonmal überhaupt nicht.
    Die fehlerhafte Aufbringung des Schwarzanstrichs wurde aufgezeigt - ist das später aber auch ggf. durch Zeugenaussage Dritter belegbar?
    Wo liegt denn der Fundamenterder drin? in der Betonplattte auf der Noppenbahn (also oberhalb eines Isolators) Wenn ja, kann man auch den Tag-Nacht-Übergang in Edelstahl vergessen, denn dann erdet der fundamenterder von vorneherein nichts, und die Elektrik im Haus dürfte nicht in Betrieb genommen werden. Ich fürchte die Kontaktaufnahme zu einem Baurechtsanwalt könnte auch nicht schaden - um ggf. das Vertragsverhältnis noch rechtzeitig zu beenden.
     
  18. #18 Manfred St, 02.04.2012
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    Nochmal Hallo,

    Danke für alle Hinweise. Es ist natürlich kein Bauträger sondern ein Generalübernehmer der das Haus baut. (Danke für den Hinweis @Headhunter2)

    Das schon 5 mal dasteht das ein Sachverständiger die Mängel dokumentieren soll, sehe ich selbst.

    Diese hat der Gutachter gefunden. Er findet es nicht schön. Aber einstürzen wird nix. Damit ist er fertig.

    Aber was fange ich mit den gewonnen Informationen an? Der Bitumenvoranstrich ist drann - Wissen möchte ich, ob einer der Herren oder Damen eine Idee hat wie die Sache zu sanieren ist.

    Das es ein Problem ist habe ich begriffen - das alle finden, dass es ein Problem ist habe ich auch begriffen - warum es das falsche Forum sein soll, weiss ich nicht - sowie was AWG-Hormone sind. (werde morgen meine Hausarzt fragen)

    Für die Bauprobleme würde ich doch gern Euren Rat hören.
     
  19. #19 RMartin, 02.04.2012
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    Das ist schonmal gut, dass es kein BT ist. Bei einem GÜ müsstest Du eigtl. eine für Dich bessere 'Handhabe' haben, da es Dein Grund und Boden ist und dementsprechend auch (hfftl.) der Vertrag entspr. Aktionen Deinerseits zulässt.

    Sanieren die Sache mit dem Bitumenvoranstrich kann man, indem man ihn wieder entfernt und dann später nach entspr. Trocknungszeit fachgerecht aufbringt.

    Aber normalerweise schickst du eine Mängelrüge raus und der Unternehmer muss Lösungsvorschläge liefern. So soll es sein und das würde ich auch vom Unternehmer fordern.
     
  20. #20 Manfred St, 02.04.2012
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    RMartin ... du bist der erste der mich hier versteht. Mengerüge also. Ich nehme an das ist ein Zahn schärfer als eine Bedenkenanzeige. DANKE! ich werde die Lösungsvorschläge hier kundtuen ...

    Hallo Hfrik,

    dass die Noppenbahn einen Isolator bildet ist erkannt, die Fahnen nicht aus VA werden nicht benutzt. Wenn jemand einen Einwand gegen das Abflexen hat, bitte ich im Wortmeldung.
    Fotodukumentation und Zeugen sind vorhanden.

    Ich fahr mal zur Baustelle ... dann kann ich noch mehr berichten.
     
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