Abrechnung nach Einheitspreis - Zuschlag für Verschnitt erlaubt?

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  1. Wicki

    Wicki

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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage.

    Darf der Handwerker, wenn er das Angebot nach Einheitspreis und VOB erstellt hat, 10 - 15% zuschlagen für den "Verschnitt"?
    Also quasi wenn er 1.000 m verlegt hat einfach 1.150 m abrechnen, weil er Verschnitt hatte?

    Gruß
    Wicki
     
  2. #2 Gast036816, 21.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    verschnitt gehört in den einheitspreis eingerechnet u. z. im materialanteil. außerdem landet der verschnitt im container und wird nicht verarbeitet. bei den lohnkosten und den anderen materialien, z. b. mörtel, hat er keinen verschnitt.
     
  3. Wicki

    Wicki

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    Danke Rolf.

    Es geht um FBH-Rohre, Dämmplatten, PE-Folie und so Sachen.

    Selbst wenn er da Verschnitt hat, ist das doch sein Problem, oder? Das rechnet man doch vorher in den lfm- oder qm-Preis ein?
     
  4. #4 Baufuchs, 21.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den ersten Satz von Rolf aib hast Du gelesen?
     
  5. #5 gunther1948, 22.04.2012
    gunther1948

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    hallo
    oder anders ausgedrückt abgerechnet wird fertige leistung x einheitspreis.

    gruss aus de pfalz
     
  6. bernix

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    Dämmplatten, Pe -Folien und so Sachen: Kostenmäßig nicht der Rede wert
    Rohre: Falls er nicht gerade mit der 100m Rolle anrückt hat er kaum Verschnitt....
    Ansonsten wie oben...
     
  7. Wicki

    Wicki

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    Ja, Baufuchs, hab ich gelesen.
    So sehe ich das auch, aber sein Anwalt eben nicht.
     
  8. H.PF

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    Dann frag mal deinen Anwalt...

    Wenn er einen dabei hat musst du auch einen haben, anders gehst du unter...
     
  9. Wicki

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    Das mach ich. Ich bin gerade eben dabei, alles aufzuschreiben.
    Wenns nicht rechtens ist, dann frag ich mich, warum sein Anwalt das so schreibt.
    Nun ja, irgendwie muss er die unglaublichen Mengen ja begründen können ...
     
  10. #10 Gast036816, 22.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gibt es denn einschränkungen im angebot oder im vertrag? basiert das auf einer leistungsbeschreibung oder angebot nach aufforderung?
     
  11. Neutal

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    Viele Anwälte kennen sich im Baurecht überhaupt nicht aus.
     
  12. #12 Rosmarin, 22.04.2012
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    Können wir sicher sein, dass "Verschnitt" hier tatsächlich Materialverschnitt meint? Oder kann das eine Zulage für Anarbeiten an diverse Leitungen und Ähnliches sein, die im LV nicht beschrieben war? Wenn der Handwerker einen ungeplanten (zeitlichen) Mehraufwand für das passgenaue Zuschneiden des Materials hatte, dann wäre die Forderung ja berechtigt.
     
  13. #13 ManfredH, 22.04.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ähmm... wissen wir eigentlich, ob es ein LV gegeben hat? Im Eingangsthread war ja nur von einem Angebot des Handwerkers die Rede.
     
  14. #14 RMartin, 23.04.2012
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    Oder wird im "Tagelohn" abgerechnet?
    Dann wird tatsächlich ge-/ verbrauchtes Material berechnet meist.
     
  15. Wicki

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    Es gab ein LV und ein Angebot, das der Handwerker selbst erstellt hat.
    In diesem hat er die Mengen sehr sehr großzügig dargestellt.
    Tatsächlich hat er aber wohl wesentlich weniger verbaut.
    Nicht dass jetzt als drittes Argument kommt, wenn sich die Menge um mehr als 10 - 15% nach unten ändert, darf er seinen Einheitspreis nach oben anpassen ...
    Er scheint wohl schon seine Altersvorsorge ins Angebot eingebaut zu haben.
    Der Anwalt ist Fachanwalt für Baurecht, ich hab aber aktuell mit ihm noch nicht darüber gesprochen. Hatte noch keine Gelegenheit dazu.
    Und es wurde nicht im Tagelohn abgerechnet.
     
  16. #16 Gast036816, 23.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    na dann studier mal das selbst verfasste LV. vielleicht hat er in einer vorbemerkung den verschnitt bereits mit eingebaut.
     
  17. Wicki

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    Das hab ich schon auswendig gelernt :bef1021:

    Da steht nichts drin. In der ersten Klageschrift stand vom Verschnitt übrigens auch nichts drin, erst in der Antwort auf das Schreiben meines Anwaltes.
     
  18. #18 Gast036816, 25.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du rückst mit den informationen nach salamitaktik raus.

    wenn sich da die anwälte schon schreiben, ist der streit vorhanden. wenn im klageschreiben der verschnitt nicht aufgeführt ist, dann gibt es doch einen anderen grund.

    wenn der verschnitt nachgeschoben wird, dann sucht der auftragnehmer nach summen, um den streitwert hoch zu schrauben und um bei der gütevereinbarung der richter möglichst viel bei einer 50/50-lösung an euronen zu erhalten.

    verschnitt ist in die einheitspreise einzurechnen.
     
  19. Wicki

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    Wenn ich die ganze Geschichte hier rein schreiben würde, müsste der Chef mehr Speicherplatz bereitstellen *Galgenhumor

    Ich denke, Du hast vollkommen recht. Es geht darum, den Wert hoch zu halten.
    Aber vielleicht lassen wir es auch auf ein Gutachten ankommen? Wenn der Gutachter die eingebauten Massen nicht findet, dann ...
    Ja, ich weiß auch nicht, habe damit keine Erfahrung. Aber wenn er es nicht findet, kann der Handwerker doch auch kein Recht bekommen, oder?
     
  20. #20 DDM Ackermann, 25.04.2012
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    Also so wie ich das hier gelesen habe ist VOB als Vertragsgrundlage gegeben.Wenn im Angebot mehr Mengen stehen wie an dem Objekt eigentlich sind hätte er sich eigentlich sogar selber ein Ding gemacht wenn mehrere Bieter dabei gewesen wären.Da er ja dann auch im Angebot teurer gewesen wäre.Vorausgesetzt die Preise der Bieter sind alle gleich was praktisch nie der Fall ist.
    Hin wie her Abgerechnet wird nach Aufmaß d.h. Nach Menge was verbaut ist.

    Grob erklärt: Im Angebot steht zum Bsp. drin 1.1 Eindeckung der Dachfläche mit Ziegel sowieso nach Din En blablabla inkl lieferung nach den Regel des ZVDH. 100m² 1000€

    Es sind aber nur 80m² insgesamt dann kann er auch nur 80m² abrechnen und nicht anders.

    Was aber noch interessant ist sind die Aufmaßregeln zBsp wenn Dachfenster drin sind werden diese bis 1,5m² übermessen d.h. nicht in der gesamt Fläche abgezogen.
    Dazu gibt es aber genaue Regeln.

    Ich hoffe ich konnte bissl helfen Gruß
     
Thema: Abrechnung nach Einheitspreis - Zuschlag für Verschnitt erlaubt?
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