Befreiung bzw. Angrenzerzustimmung notwendig?

Diskutiere Befreiung bzw. Angrenzerzustimmung notwendig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich beginne beim Hausbau 2005 in Baden Württemberg. Zum Bau des Hauses benötigten wir mehrere Befreiungen die wir zum 28.10.2005...

  1. #1 noexpert4bau, 10.07.2012
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    Hallo,

    ich beginne beim Hausbau 2005 in Baden Württemberg.
    Zum Bau des Hauses benötigten wir mehrere Befreiungen die wir zum 28.10.2005 erhielten:

    1. von den Festsetzungen des Bauungsplanes "xxxx"
    - Drehung Firstrichtung
    2. von den örtlichen Bauvorschriften:
    - Überschreitung der zulässigen Dachgaubenbreite um 1m
    3. von §5 Abs. 7 LBO (gem. §56 Abs 5. LBO)
    - Nichteinhaltung der Abstandsflächen (Wandhöhe und Wandfläche überschreiten die Maße des § 6 Abs. 1 Landesbauordnung

    Wir wollen nun unseren Balkon (ganze 8m²) Überdachen, die an die Gaube anschließen soll. Das geplante ist rot in den Plänen eingezeichnet. Schwarzes steht bereits seit 2006 komplett.



    Nun zum Problem:

    Als wir uns Angebote zur Dachgaubenerweiterung einholten, wurde uns von den Planern mitgeteilt, das keine Befreiung bzw. keine Angrenzerzustimmung notwendig ist.Jetzt haben wir die Pläne/Bauantrag abgegeben, und uns wurde mitgeteilt, das wir eine Angrenzerzustimmung nach §55 LBO BW benötigen.

    Wie ist den jetzt die Sachlage?

    Für konstruktive und ernstgemeinte Antworten danke ich schon mal im voraus.

    Mfg
    Jürgen
     

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  2. #2 Gast036816, 10.07.2012
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    Gast036816 Gast

    was sagen die planer zur amtlichen aussage?
     
  3. #3 noexpert4bau, 10.07.2012
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    Konnte den Planer heute Abend noch nicht erreichen. Muss bis morgen noch warten.
     
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