Abnahme nach Beendigung einer Maßnahme

Diskutiere Abnahme nach Beendigung einer Maßnahme im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Bei uns wurden vor einigen Wochen neue Rollläden eingebaut. Die Arbeiten wurden allesamt in unserer Abwesenheit durchgeführt. Bei den jetzt...

  1. mala

    mala

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    Bei uns wurden vor einigen Wochen neue Rollläden eingebaut. Die Arbeiten wurden allesamt in unserer Abwesenheit durchgeführt. Bei den jetzt durchgeführten Anschlussarbeiten der Elektrorollläden wurde festgestellt, dass teilweise die Leitungen der Rollläden beschädigt sind (vermutlich durch Messerschnitte beim Auspacken/Aufschneiden der Verpackungen) und zudem einige Rollladenschienen nicht richtig montiert sind (nur teilweise Halt im Mauerwerk).

    Nun rätsel ich über die Sache mit der Gewährleistung. Eine "Abnahme" im eigentlichen Sinne hat eigentlich nicht stattgefunden: Nach dem Einbau war für den Fensterbauer die Sache erledigt. D.h. ich habe kein Protokoll o.ä. in dem von meiner Seite eine Abnahme erfolgt ist.

    Ist so etwas überhaupt notwendig? Oder gilt Zahlung der Rechnung = Abnahme?

    Soll keine Rechtsberatung werden, aber sicherlich hat der Ein oder Andere bereits Erfahrung diesbezüglich und kann sich dazu äußern? Notfalls auch per PN.

    Danke!
     
  2. #2 ThomasMD, 01.08.2012
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    Ja.

    Jetzt musst Du beweisen, dass die Mängel bereits vor der Abnahme bestanden.
     
  3. #3 Gast036816, 02.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mit dem einreichen der schlussrechnung bekundet der auftragnehmer die fertigstellung und abnahme. nach eingang der rechnung hast du 2 wochen eine abnahme durchzufuehren oder die abnahme abzuweisen. machst du innerhalb der frist nichts, gilt die leistung als abgenommen.
     
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