NRW: Terrasse auf Grenzgarage

Diskutiere NRW: Terrasse auf Grenzgarage im Dach Forum im Bereich Neubau; ich könnte ein ähnliches Problemchen bekommen....und bitte um Hilfe für NRW neben einem 2 1/2 geschossigen Wohnhaus steht eine Doppelgarage als...

  1. #21 the blue cloud, 28.02.2012
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    ich könnte ein ähnliches Problemchen bekommen....und bitte um Hilfe für NRW

    neben einem 2 1/2 geschossigen Wohnhaus steht eine Doppelgarage als eine Einheit mit Trennmauer. Gesamtbreite ca. 6 Meter, Länge ebenfalls ca. 6 M. Anschließend folgt eine breite Garage des Nachbarn und sein 2 1/2 geschossiges Wohnhaus.
    Vor Jahren ist von im 1. OG eine breite Terrassentür ( ca. 1,5 x 2 M) gesetzt worden und etwa 50 % der beiden Garagen wurden als Terasse für die 1. Etage hergerichtet.
    Holzkonstruktion auf Stahlbetongaragendach mit Geländer und etwas Plexiglas als kleiner Sichtschutz zur Straßenseite hin. Die Garagen stehen genau wie die Gebäude etwas zurück - etwa eine Autolänge.
    Im Rahmen einer Verkaufsverhandlung des Wohnhauses wird festgestellt, dass hierfür keine Baugenehmigung vorlag.
    Soweit ich das als Laie beurteilen kann, ist alles sach- und fachgerecht erstellt worden.
    Sind die Doppelgaragen als eine Einheit zu betrachten? Falls ja, gibt es anscheinend Probleme mit der Abstandsfläche zum Nachbarn.
    Was ist zu tun, um den derzeitigen Zustand zu erhalten??
    Benötigt man tatsächlich eine Genehmigung des/der Nachbarn oder gibt es eine Variante, dass die Abstandsfläche vom Ende der Terrasse zum Garagenende errechnet werden kann - ca. 3 Meter.
    Danke vorab
     
  2. #22 Baufuchs, 28.02.2012
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    Diese Variante gibt es nicht.

    Trennmauer in der Doppelgarage? Auch das reicht nicht, um aus der Doppelgarage 2 Einzelgaragen zu machen,also 1x Grenzgarage/1x keine Grenzgarage auf der dann Dachterrasse erlaubt wäre.

    Dachterrasse auf Garage klappt nur mit Baulastübernahme durch den Nachbarn.

    Grundsatz zum Verständnis:

    Die Doppelgarage wird als eine Einheit betrachtet und gilt nur so lange als "privilegiert" -d.h. darf auf der Grenze stehen- wie diese nur als Garage oder Abstellraum genutzt wird.
    Durch eine Dachterrasse -auch nur auf einem Teil der Garage- verliert die Garage als Ganzes die Privilegierung "Grenzgarage".
     
  3. #23 the blue cloud, 29.02.2012
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    danke für die rasche Info...

    Was bedeutet das konkret?
    a.) nachträgliche Genehmigung für den Bau der Terrassentür und der teilwiesen Garagenutzung als Terrasse beim Bauamt einholen
    und
    b.) wie + wo wird eine Baulast eingetragen. Reicht eine schriftliche Stellungnahme der Nachbareigentümer (Eigentümergemeinchaft) aus, die ich dann dem Bauantrag beilege oder muss irgendetwas notariell erklärt werden.

    Welche Kosten werden ggfs. zu b.) entstehen - wo findet man Muster(vertrag)?
    Merci vielmals
     
  4. #24 Baufuchs, 29.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    a) ja
    b) Baulast wird beim Bauamt eingetragen, Nachbar muss dort persönlich zur Unterschrift erscheinen

    Vorgehensweise:

    Mit Lageplan (eingezeichnete Doppelgarage) zum Bauamt gehen und die Sache mit der Terrasse erläutern. Bauamt klärt über die Vorgehensweise auf.
     
  5. #25 Geodesy, 01.03.2012
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    Mal eine kleine Info von mir, das rechtliche wurde ja schon diskutiert, besonders für den TE, obwohl das ja schon Geschichte zu sein scheint.

    Schön wenn der Nachbar sagt, habe ich kein Problem damit, sieht ja auch gut aus. Aber! Schon einmal überlegt wenn es zu einem Eigentumswechsel kommt?

    Genau dann stehen die Leute wieder vor meiner Tür.

    Im Bekanntenkreis gerade letzte Woche wieder erfahren. 10 Jahre geht alles gut, nun müssen sich wohl wieder die Anwälte untereinander verständigen.

    Also, bevor ich mit dem Nachbarn rede immer erst die rechtliche Seite durchleuchten. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Für immer!

    Nur mal so als Tipp.
     
  6. #26 ArgProp, 14.08.2012
    ArgProp

    ArgProp Gast

    Wie verhält es sich, wenn ich auf einem hinterhöfigen genehmigten und abgenommenen Anbau eine Dachterrasse errichten möchte?
    Der Anbau hat ein Geschoss und ist eine Wohnung mit Oberlichtern. Mit ihm wurde der hintere Teil des Grundstückes vollständig bebaut. Sowohl seitlich wie hinten angrenzend befinden sich die Hinterhofgärten der Nachbarn (s. gründe Fläche im Lageplan)
    Lageplan.jpg

    Wie sieht die baurechtliche Situation in Köln desbzgl. aus?
     
  7. Julius

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    Schlecht.
     
  8. #28 ArgProp, 14.08.2012
    ArgProp

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    Lässt sich das "SCHLECHT" näher ausführen?

    Was ist, wenn die Dachterrasse 3 Meter vor der Grenze zum Hinterhaus endet?
     
  9. Julius

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    Das Problem wird der Abstand zu den Nachbargrenzen sein, nicht der zum eigenen Vorderhaus.

    Laienmainung:
    Vielleicht geht es, wenn man die Terrasse sozusagen "mittig" auf dem Anbau anordnet?

    Aber da spielen diverse Faktoren hinein.
    Du wirst nicht umhinkommen, die Sache einem Architekten vor Ort vorzutragen, der das für Dich abklärt.
     
Thema: NRW: Terrasse auf Grenzgarage
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