private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaubt

Diskutiere private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaubt im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; ...wir haben die Reihenhäuser im Rohzustand ( als Einzugfertig) gekauft und erst später wurde das Kabel zu Garage verlegt.... Wie ging es doch...

  1. #21 ThomasMD, 26.08.2012
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    Wie ging es doch gleich in dem Gedicht von Morgenstern?

    "Dunkel wars der Mond schien helle,
    als ein Auto blitzeschnelle,
    langsam um die Ecke fuhr..."

    Wer hat dann "später", also nach erfolgtem Kauf das Kabel in wessen Auftrag über Nachbars Grund verlegt?
     
  2. #22 Joki4711, 27.08.2012
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    Hallo Thomas

    Wer hat dann "später", also nach erfolgtem Kauf das Kabel in wessen Auftrag über Nachbars Grund verlegt?

    Im Kaufvertrag steht "Stromversorgung zur Garage".
    Wir haben im Rohb au gekauft.
    Wann das Kabel verlegt wurde weiß ich nicht, ob mit der örtlkichen Stromversorgung oder später ist mir nicht bekannt.
    Es wurde auf jeden Fall vom Bauträger oder einem Subunternehmer verlegt und an unseren Sicherungskasten angeschlossen.Wir haben ja erschlossen und schlüsselfertig gekauft.

    Joki
     
  3. #23 Joki4711, 27.08.2012
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    Halo Julius

    1.) Wir sind meine Frau un ich
    2.) Wir sind eine Anlage von drei reihenhäusern, wir haben das Reihenmittelhaus und wenn man vor dem haus steht über das Grunfstück des linken Reihenhauses und unter dessen Garage hindruch verläuft das Kabel.
    3.) Die Baugesellschaft ist ein Bauträger und wir haben erschlossen und schlüsselfertig gekauft.
    4.) Leitungsrechte im Grundbuch sind sowohl bei uns als auch beim Nachbarn nicht eingetragen.

    Joki
     
  4. #24 Joki4711, 27.08.2012
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    Hallo Julius

    Wir haben uns keine Gedanken gemacht, da wir ja schlüsselfertig und erschlossen gekauft haben. Eine Führung über öffentlichen Grund wäre möglich gewesen, da ja auch die gesamte Hausversorung (Wasser, Strom Gas, Telefon etc) über öffentlichen Grund läuft.

    Die Grundstücke sind real geteilt und jeder hat zwei Grundstücke, einmal das Hausgrundstück und einmal das Garagengrundstück. Ich kann gerne Pläne zur Verfügung stellen.


    Joki
     
  5. Julius

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    Das sieht ME erst einmal schlecht aus.

    Wenn der Nachbar Eure Leitung auf seinem Grund entfernen will, dürfte es kaum eine Handhabe geben, ihm das zu verwehren.
    Und auch gegen den Verkäufer(BT) werden nach dieser Zeit wohl keine Ansprüche mehr geltend zu machen sein.

    Ich sehe auch nicht, wie das geheilt werden könnte, wenn der Nachbar sich verweigert.

    Zugrunde liegt ganz klar der Fehler des BT, nicht vor der Überschreibung Leitungrechte eintragen zu lassen. Hat er etwas Geld gespart, auf Eure Kosten...

    Bevor man auf die Leitung ganz verzichtet oder sehr teuer damit über öffentlichen Grund geht bzw. für die Garage einen eigenen Hausanschluß in Betracht zieht, würde ich die Lage juristisch genau prüfen lassen.

    Vielleicht gibt es ja doch einen Weg, der für den Nachbarn akzeptabel ist.


    Gibt es nur die eine Leitung oder haben die anderen beiden Garagen auch Stromversorgung?
    Geht auch eine fremde Leitung über Dein Hausgrundstück?

    Eine Lageskizze (unmaßstäblich) wäre hilfreich.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2012
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    Hört doch bitte auf, hier von "Leitungsführung über öffentlichen Grund" zu sprechen. Auch die wäre nur mit eintsprechenden rechtlichen Absicherung zulässig, die Gemeinden schon mal kaum erteilen.

    Es gibt keine Möglichkeit, die Garage ohne Zustimmung eines Eigentümers anderer Flurstücke zu erreichen.
    Ist keiner von denen dazu bereit, gehts halt zurück auf Garagenstandard der 50er Jahre.
    Oder Solarstrom mit Batterie und Spannungswandler.
     
  7. fuchsi

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    Und wie wäre es , mit dem Nachbarn einfach zu reden, sodass die leitung aufgrund nachbarschaftlicher Freundschaft freiwillig da drin liegen bleibt. Ohne irgeneiner Verpfichtung, dass darauf längerfristige Rechte entstehen.

    In dem Fall gäbe es auch keine Wertminderung, da eine eventueller Käufer diese freiwillige Leitungsführung jederzeit widersprechen könnte.

    Muss man heutzutage wirklich für jeden Sch... Gerichte und Anwälte beschäftigen?
     
  8. Julius

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    Klar braucht man die, aber das ist heute (im Zeitalter der privaten Einspeiseleitungen und gefallenen Monopole) keine so unübliche Sache mehr und in der Regel problemlos (nur teuer).

    Zumindest der öffentliche Eigentümer kann nicht so einfach grundlos verweigern.

    Nein, dann könnte man für die Garage einen eigenen Strom-Hausanschluß bestellen.
    Auch kein Problem, aber ebenfalls teuer (einmalig UND laufend).

    In diesem Fall (wenn es hauptsächlich um den Torantrieb geht) wäre das eine vermutlich praktikable und bezahlbare Lösung.
     
  9. #29 Joki4711, 28.08.2012
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    An alle die mir hier mit einem Rat geholfen haben.

    Hier einmal die Flurkarte und ein Foto welches diese Situation erläutert.

    Danke für weitere Hilfe.

    Joki
     
  10. Julius

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    Du erwähntest eine weitere fremde Leitung, auf Deinem Grundstück.
    Hat etwa Dein anderer Nachbar (691/1) auch eine solche zu dessen Garage (691/6)?

    Läuft Deine Leitung auf dem Nachbargrundstück tatsächlich so quer oder ist das nur schematisch? Wo läuft sie wirklich?
    Bei welcher Gelegenheit ist der Nachbar darauf überhaupt gestoßen? Hatte er irgendwelche Baumaßnahmen vor?
     
  11. #31 Joki4711, 29.08.2012
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    Hallo Julius

    danke für die schnelle Antwort.

    Der Nachbar bindet seine Garage vom Grundstück 691/3 direkt an, also von 691/3 zur Garage 4

    Die Leistung läuft wirklich so schräg ( unmittelbar vor dem Haus kommt sie aus dem Boden) und es wurde entdeckt, als der Nachbar auf seinem Grundstück eine große Birke entfernen ließ und an dieser Stelle zwei Stellplätze eingerichtet hat. Dabei wurde der Boden leicht abgegraben und da die Leitung nur ca. 30 cm unter dem Erdreich lag entdeckt und beschädt. Diesen Schaden hat der Bauunternehmer wieder in Ordnung gebracht. Aufgefallen ist es erst als wir das elektrische Garagentor nicht mehr öffnen konnten. Trotzdem der Nachbar die Leitung gesehen hat, dessen Beseitigung forderte, hat er die Parkplätze anlegen und pflastern lassen, da er sonst diese Baumaßnahme hätte bis zu einer KLärung einstellen müssen.

    Danke.

    Joki
     
  12. Uwe!

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    äääähhhmmm.... WO ist die Flurkarte?
     
  13. #33 Baufuchs, 29.08.2012
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    Nimm die hier:
    Flurkarte.jpg
     
  14. BJ67

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    Aber der Anschluß funktioniert jetzt wieder ?

    Dann biete ihm an, selber sein Pflaster auf zu reißen und die Leitung wieder zu entfernen. Sagen ihm gleich, dass du nicht glaubst, sein Pflaster wieder so schön hin zu bekommen ... wetten, dann darf die Leitung liegen bleiben:winken
     
  15. #35 Joki4711, 29.08.2012
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    Hallo BJ67

    Danke für die Antwort.

    Anschluß funktioniert wieder.

    "Dann biete ihm an, selber sein Pflaster auf zu reißen und die Leitung wieder zu entfernen. Sagen ihm gleich, dass du nicht glaubst, sein Pflaster wieder so schön hin zu bekommen ... wetten, dann darf die Leitung liegen bleiben"

    Gute Idee, aber was ist mit den Rechtsfolgen eines eventuellen Käufers??

    Gibt es so etwas wie eine Verjäährungsfrist wegen Duldung, z.B. wenn er die Verlegung der Leitung 3 Jahre nach Entdeckung trotz Wissens duldet kann er dann die Entfernung später nicht mehr verlagen??Dann würde ich mich auf so etwas einlassen.

    Danke für die Hilfe.

    Joki
     
  16. Julius

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    Danach hatte ich nicht gefragt, weil das auch allein seine Angelegenheit ist (er berührt damit ja keine fremden Grundstücke).

    Es ging mir um Deinen anderen Nachbarn! Ich hatte auch die korrekten Flurstücknummern angegeben.
    Nochmal:
    Hat etwa Dein anderer Nachbar (691/1) auch eine solche zu dessen Garage (691/6)?
    Nach Lage der Dinge vermute ich, daß diese Garage zu jenem Grundstück gehört.

    Was sagt der BT, wie die Leitungsführung ursprünglich aussehen sollte und warum die notwendige rechtlicher Absicherung fehlt?
    Das auf einen Fehler des Ausführenden zu schieben, ist sehr billig und ME ne reine Ausrede!
    Denn der Eli oder Tiefbauer hätte ja kein Leitungsrecht eintragen lassen können...
    Dazu paßt das folgende Schweigen.


    @ BJ67
    Das ist riskanter Unfug. Bitte unterlasse solche "Ratschläge"

    Wenn ich der Nachbar wäre und die Leitung weg haben wollte, würde ich sie ja auch nicht auf voller Länge ausgraben (schon gar nicht unter der neu angelegten befestigten Fläche), sondern schlicht neben der Grundstücksgrenze kappen.
     
  17. BJ67

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    @Julius

    Ich würde dir aber erstens nicht die Leitung frei schalten - viel Spaß beim kappen (ja ich weiß, geht ohne Probleme) und zweitens auf meinem Eigentum am vergrabenen Kabel bestehen.:winken

    Aber noch mal zur aktuellen Situation.

    Da ist jetzt ein Stellplatz der neu ist, das Kabel funktioniert und der Nachbar hat wann das letzte mal davon gesprochen, dass er es weg haben will ...

    Man muss ja nicht das Kamel sein, dass das Gras wieder runter frisst, noch dazu, wenn man sich dabei selbst ins Knie schiesst.
     
  18. fuchsi

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    Das ist Sachbeschädigung. Egal ob die Leitung nun wiederrechtlich dort liegt oder nicht.
     
  19. Julius

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    Das sehe ich anders:
    Denn mangels abweichender Regelung gehört dieser Abschnitt der Leitung dem betroffenen Grundstückseigentümer, nicht etwa dem Nutzer!
    Und der kann damit machen, was er will. Er darf sie also auch beliebig beschädigen oder zerstören. Herausgeben muß er sie schon gar nicht.
    Unverhältnisdmäßig und daher kaum durchzusetzen wäre eine physische Herausgabe wohl selbst dann, wenn der Nutzer Rechte daran beanspruchen könnte.

    Der Ordnung halber würde man vor der Abtrennung um Freischaltung bitten. Aber wenn die nicht erfolgt, geht es problemlos auch ohne (Ausführung durch Fachkräfte vorausgesetzt).

    Im Übrigen sollte der Nutzer in solchem Fall froh sein, wenn der Grundstückseigner diesen preiswerten Weg wählt. Denn sonst darf er für die Entfernung auch noch heftig löhnen! Eigenleistung oder Ausführung durch vom Nutzer beauftragte Dritte muß der Eigentümer nämlich nicht zulassen.


    @ BJ67
    Deiner Einschätzung der momentanen Situiation stimme ich hingegen zu.
    Da der Fragesteller kaum etwas zu verlieren hat, ist es keine schlechte Wahl, stillzuhalten, abzuwarten und ansonsten eine gute Nachbarschaft mit ihm zu pflegen.
     
  20. #40 Joki4711, 30.08.2012
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    Nochmal zur Klarstellung:

    Der Nachbar des Grundstückes 691/3 hat eine eigene Stromversorgung zu dem Garagengrundstück 691/4 (liegt ja auch unmittelbar an seinem Grundstück. Die Garagengrundstücke 691/6 und 691/7 sind ohne Stromanschluß

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